Eislaufen: Trubel auf dem Fontäneteich – laut städtischer Verordnung aber eigentlich nicht erlaubt 

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20 Antworten

  1. Neustädter sagt:

    Damit die Stadt sich um nichts kümmern muss , verbietet man gleich alles , als sicherer Angebote zu schaffen.
    Das die Bürger sich nicht alles verbieten lassen , ist dann die logische Folge.

  2. Eisfee sagt:

    Wer bestimmt das?

  3. Miraculix sagt:

    Erfreulicherweise ist bisher noch nicht das Ordnungsamt/ die Polizei angerückt.

  4. Peter sagt:

    Ein Springbrunnen ist doch kein Gewässer.

    Laut UBA ist es nur dann ein Gewässer, wenn es in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist.
    https://sns.uba.de/umthes/de/concepts/_00028760.html

    • Wer lesen kann... sagt:

      Wenn du dir die Verordnung Mal genauer durchgelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass Gewässer laut §2 Begriffsbestimmungen hier anders definiert sind.

      §2

      (6) Gewässer im Sinne dieser Verordnung sind alle im Gemeingebrauch stehenden natürlichen und künstlichen, stehenden oder fließenden oberirdischen Gewässer, wie Flüsse, Teiche, Seen, geflutete Tagebaurestlöcher, Bäche und Gräben.

  5. Der metzger sagt:

    Wenn an unseren Grenzen zur Gefahrenabwehr ein Betretungsverbot herrschen würde, hätten wir wenigstens was davon Aber so ein typisch deutsches Verhalten bei ein bisschen Spaß, dass sieht uns ähnlich.

    • harro sagt:

      @ Metzger bei jeder Gelegenheit bisschen rassistisch rumhetzen, mal ehrlich Du räumst doch schon davon, Du armes (Metzger)würstchen

  6. Nico sagt:

    Gewässer??
    Die Pfütze geht maximal bis zum Knie…die Stadt soll sich mal lieber um andere Sachen kümmern.
    Es nervt, wie man uns jedesmal an die Leine nehmen will und uns behandeln tut wie 4 Jährige Kinder.
    Warum ist das Betreten einer Eisfläche verboten???
    Nichts und niemand hat uns irgend etwas vorzuschreiben oder zu verbieten, ich mache das was ich machen will, egal ob ich dabei abkratze….jedesmal der Vorschriftskindergarten, das dumme wichtig getue und am liebsten noch abkassieren kommen per Ordnungsamt…geht mir sowas von aufn Zischer Jungs.
    Kümmert euch lieber um den 5 Millionen € Radweg ihr Spinner.

    • Dieter der Verbieter sagt:

      Du machst in Zukunft, was ich sage! Verstanden!

    • bin gespannt sagt:

      Hey Nico

      Du willst nicht wie ein 4 Jähriger behandelt werden aber benimmst dich wie einer. Das Passt irgendwie nicht zusammen.

      Du musst lernen das nicht alles dir gehört wenn der Eigentümer nun sagt das Betreten ist verboten dann solltest du das respektieren.

      Sonst brauchst du dich auch nicht zu wundern, wenn Menschen dich nicht respektieren und dir deine Spielsachen wegnehmen.

  7. Nachhilfelehrer sagt:

    https://dubisthalle.de/maedchen-auf-der-eisflaeche-auf-dem-fontaene-teich-eingebrochen-polizei-warnt-vor-betreten-der-eisflaechen
    nur so am Rande… @Nico wäre wohl der Erste, der hier jammert und schimpft, wenn was passiert

  8. Jd sagt:

    Ich bin dort schon vor 50 Jahren Schlittschu gelaufen

  9. Was bringt der Hinweis? sagt:

    In der Gefahrenabwehrverordnung steht einiges, nur setzt die Stadt ihr Recht eben selbst oft nicht durch.

  10. Frodo sagt:

    Verbieten ist schön und gut, dann ist man aus der Verantwortung. Sich drüber aufregen, daß es nicht eingehalten wird, ist was anderes, weil man wiederum auch die Einhaltung nicht kontrolliert und sanktioniert.