Eislaufen: Trubel auf dem Fontäneteich – laut städtischer Verordnung aber eigentlich nicht erlaubt

Auf dem Fontäneteich auf der Ziegelwiese in Halle (Saale) ist eine Menge los. Die Eisschicht lädt förmlich dazu ein.
Manch einer hat seine Schlittschuhe mitgebracht. Anderen reichen die Schuhe zum Rutschen. „Eine richtige Glanderbahn wie früher“, befand ein Passant. (Hallesch für Rutschbahn)
Doch auch wenn viel los ist, legal ist es nicht. Laut der städtischen Gefahrenabwehrverordnung gilt ein Betretungsverbot. Dort heißt es unter anderem „Das Betreten oder Befahren von Eisflächen, die sich auf Gewässern gebildet haben, ist verboten.“ sowie „Darüber hinaus ist es verboten, Löcher in Eisflächen zu schlagen oder Eis zu entnehmen.“
Damit die Stadt sich um nichts kümmern muss , verbietet man gleich alles , als sicherer Angebote zu schaffen.
Das die Bürger sich nicht alles verbieten lassen , ist dann die logische Folge.
Nun, dann können die Bürger aber sicher die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen oder ist das wieder das typische „ich lass mir nix verbieten … “ und wenn was passiert „warum hat man nicht gewarnt/nix unternommen ?!!“
@Franz,😂😂😂 also wie bei Impfung, Ausgeverbot,Maskenzwang😂😂😂#du warst dabei 😂😂😱
Um was soll sich denn die Stadt kümmern? Um die Eisstärke?
Sie sind der Erste der rummotzt, wenn ein Unfall passiert auf einer nicht freigegebenen Eisfläche…
Bei angesagter langer Kälte mal eine Eisfläche mit Absperrung auf die Peissnitz zaubern?
Wann gibt es denn lang anhaltende Kälte?
Letzten 2 Wochen?
Eher nicht.
Wer bestimmt das?
Erfreulicherweise ist bisher noch nicht das Ordnungsamt/ die Polizei angerückt.
Ein Springbrunnen ist doch kein Gewässer.
Laut UBA ist es nur dann ein Gewässer, wenn es in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist.
https://sns.uba.de/umthes/de/concepts/_00028760.html
Wenn du dir die Verordnung Mal genauer durchgelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass Gewässer laut §2 Begriffsbestimmungen hier anders definiert sind.
§2
(6) Gewässer im Sinne dieser Verordnung sind alle im Gemeingebrauch stehenden natürlichen und künstlichen, stehenden oder fließenden oberirdischen Gewässer, wie Flüsse, Teiche, Seen, geflutete Tagebaurestlöcher, Bäche und Gräben.
Wenn an unseren Grenzen zur Gefahrenabwehr ein Betretungsverbot herrschen würde, hätten wir wenigstens was davon Aber so ein typisch deutsches Verhalten bei ein bisschen Spaß, dass sieht uns ähnlich.
@ Metzger bei jeder Gelegenheit bisschen rassistisch rumhetzen, mal ehrlich Du räumst doch schon davon, Du armes (Metzger)würstchen
Gewässer??
Die Pfütze geht maximal bis zum Knie…die Stadt soll sich mal lieber um andere Sachen kümmern.
Es nervt, wie man uns jedesmal an die Leine nehmen will und uns behandeln tut wie 4 Jährige Kinder.
Warum ist das Betreten einer Eisfläche verboten???
Nichts und niemand hat uns irgend etwas vorzuschreiben oder zu verbieten, ich mache das was ich machen will, egal ob ich dabei abkratze….jedesmal der Vorschriftskindergarten, das dumme wichtig getue und am liebsten noch abkassieren kommen per Ordnungsamt…geht mir sowas von aufn Zischer Jungs.
Kümmert euch lieber um den 5 Millionen € Radweg ihr Spinner.
Du machst in Zukunft, was ich sage! Verstanden!
Hey Nico
Du willst nicht wie ein 4 Jähriger behandelt werden aber benimmst dich wie einer. Das Passt irgendwie nicht zusammen.
Du musst lernen das nicht alles dir gehört wenn der Eigentümer nun sagt das Betreten ist verboten dann solltest du das respektieren.
Sonst brauchst du dich auch nicht zu wundern, wenn Menschen dich nicht respektieren und dir deine Spielsachen wegnehmen.
https://dubisthalle.de/maedchen-auf-der-eisflaeche-auf-dem-fontaene-teich-eingebrochen-polizei-warnt-vor-betreten-der-eisflaechen
nur so am Rande… @Nico wäre wohl der Erste, der hier jammert und schimpft, wenn was passiert
Ich bin dort schon vor 50 Jahren Schlittschu gelaufen
… hoffentlich mit „h“
In der Gefahrenabwehrverordnung steht einiges, nur setzt die Stadt ihr Recht eben selbst oft nicht durch.
Verbieten ist schön und gut, dann ist man aus der Verantwortung. Sich drüber aufregen, daß es nicht eingehalten wird, ist was anderes, weil man wiederum auch die Einhaltung nicht kontrolliert und sanktioniert.