Eltern in Sachsen-Anhalt sollen Gebühren für die Kita-Schließung zurückbekommen – Sozialausschuss des Landtags diskutiert
Wegen der Corona-Anordnungen sind vielerorts in Sachsen-Anhalt die Kindereinrichtungen und Tagespflegestellen geschlossen. In einer Sondersitzung hat der Sozialausschuss am Donnerstag über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erstattung von Elternbeiträgen während der Corona-bedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen beraten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, von den Eltern für den gesamten Monat, in dem die Schließung erfolgte, keinen Kostenbeitrag zu erheben, wenn einer Kindertageseinrichtung oder einer Tagespflegestelle wegen einer Entscheidung einer Gesundheitsbehörde oder der Landesregierung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes die Betreuung von Kindern ganz oder teilweise untersagt wird. Eine ähnliche Regelung hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben.
„Dank der heutigen Ankündigung von Ministerin Grimm-Benne ist klar: Trotz des absehbaren Endes der Legislaturperiode und der noch laufenden Beratungen zum Gesetzentwurf werden die Elternbeiträge in jedem Fall erstattet, wenn Kitas aufgrund des Infektionsschutzes geschlossen werden müssen. Ich begrüße diese Entscheidung, stellt sie doch eine weitere Entlastung der Eltern während der Pandemie dar,“ so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Verena Späthe. Das betrifft aktuell die Schließungen aufgrund der bundesweiten „Notbremse“.
Na klar bekommen Eltern Geld zurück, es wurde doch keine Leistung erbracht
Hoffentlich wird diesmal eine Regelung gefunden, die den Anspruch auf Rückerstattung nicht versagt, wenn nur ein Tag in der Einrichtung verbracht wurde.
Haben nicht letztes Jahr diesbezüglich „die Linke“ und die „AfD“ gemeinsam im Landesparlament in Magdeburg dafür gestimmt und so erreicht, dass die Eltern die Kita Gebühren für den kompletten Zeitraum zurückerhalten, der geschlossen war? In den Pressemeldungen war das damals kein großes Thema…
Was ist mit Hortbetreuungskosten? Weiß das jemand?
Kindertagesstätten ist der Überbegriff für Kinderkrippe (0-3), Kindergarten (ab 3) und Hort (Schule) – neudeutsch und in Wessimanier gern Kita genannt
Für keine erbrachte Leistung gibt es natürlich auch kein Geld so einfach ist das in der freien Marktwirtschaft
Ist nicht so ganz richtig. Es handelt sich nicht um eine private Leistung in freien Marktwirtschaft.