Erwischter Schwarzfahrer wehrt sich gegen polizeiliche Maßnahmen

Am Freitag, den 15. März 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 20:10 Uhr fernmündlich die Meldung von der Leitstelle der Bahn, dass es in einer S-Bahn von Leipzig nach Halle (Saale) zu Problemen zwischen einer Zugbegleiterin und einem Reisenden kam. Demnach händigte ein 34-Jähriger bei der Fahrscheinkontrolle zwar ein gültiges Ticket aus, jedoch wollte er sich zu jenem nicht ausweisen. Die Zugbegleiterin gab dem Deutschen zu verstehen, dass er sich nach den Beförderungsrichtlinien der Bahn zu seinem Ticket mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren muss. Da er jedoch weiterhin uneinsichtig wirkte und den Anweisungen der Zugbegleiterin nicht Folge leistete, informierte diese die Bundespolizei.
Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich zum Bahnsteig 2 des Hauptbahnhofes Halle (Saale), um den Sachverhalt aufzuklären. Der junge Mann saß bei Ankunft der Beamten noch im Zug und verhielt sich auch nach Aufklärung durch diese uneinsichtig und verweigerte die Herausgabe seiner Ausweisdokumente. Der Polizeipflichtige wurde mehrfach aufgefordert den Zug selbstständig zu verlassen. Da er dieser Aufforderung auch nach Zwangsandrohung durch die Beamten nicht nachkam, erfolgte die Durchsetzung mit einfacher körperlicher Gewalt.
Der Mann wehrte sich massiv gegen die Maßnahme, entriss sich aus den Griffen der Beamten und hielt sich an einer Haltestange im Zug fest. Letztlich konnte er aus dem Zug gebracht und gefesselt werden. Da er vor Ort keine mündlichen Angaben zu seinen Personalien machen wollte und laut seiner Aussage keine Dokumente bei sich führte, nahmen ihn die Einsatzkräfte mit zur Dienststelle. Dort durchsuchten diese ihn nach Ausweisdokumenten. Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann die Dienststelle reumütig verlassen. Er erhält nun Strafanzeigen wegen des Betruges und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Glücklicherweise wurde kein Beamter bei dem Einsatz verletzt.
In anderen Ländern würde die Polizei kurzen Prozess machen und der Typ wäre für den Rest seines Lebens geläutert. Mir tuen unsere Polizisten leid.
Aber nur in Ländern, wo der Rechtsstaat nicht funktioniert. Sowas sollten wir nicht wollen.
Am besten gefällt mir gegen Ende des Artikels das Wort „reumütig“. Ironie?
Was ist denn ein „Polizeipflichtiger“?
Jemand, gegen den polizeiliche Maßnahmen getroffen werden können/dürfen.
Hat denn die Feststellung der Personalien nun geklärt, ob er ein auf seinen Namen augestelltes Ticket dabei hatte?
Ja.
„Er erhält nun Strafanzeigen wegen des Betruges..“
Manche sind einfach nur dumm! Und was Polizei&Co sich gefallen lassen müssen, ist einfach nur traurig
Da könnte mir schon wieder die Hutschnur platzen, wenn ich das schon wieder lese, dass nach den durchgeführten Polizeimaßnahmen der Typ wieder ohne Weiteres nach Hause gehen durfte. Was sind denn das nur für lasche wischiwaschi-Wessi-Gesetze? Das ist die Konsequenz aus der Wende von 1989, dass man uns diesen Mist mit übergebraten hat, ohne dass wir ein Mitspracherecht hatten.
Sowas muss bestraft werden! Das ist doch keine Strafe für solche Vollpfosten! Gleich eine Nacht weg in den Knast! Kommt es nochmal vor, dann eine Woche! Dann einen Monat usw.! Bis sie es kapieren oder auch nicht. Dann sollte man sie mal für längere Zeit aus dem Verkehr ziehen!
Da wäre dir dringend die Lektüre von StGB und StPO ans Herz gelegt. Beides hat nichts mit der Ermittlungsarbeit der Polizei zu tun. Strafen, durch Gericht(!), nach Strafantrag durch StA. Keine willkürlich Inhaftierung, wie du das vlt aus deiner Jugendzeit kennen könntest, so mit Fliegerstellung in einer zugigen Trapo-Garage… Hier geht das alles gesetzlich, und da ist eben eine Untersuchungshaft, auf Antrag, nur aus den in StPO niedergelegten Gründen berechtigt.
Eine Exekutive (=Polizei) legt das nicht fest, auch nicht ein Polizeigesetz, sondern eine Judikative (=unabhängiger Richter,ggf. auf Antrag). Also setz dich wieder hin, schau auf deinen Blutdruck und deine Hutschnur…