EU-Frosthilfen: Land Sachsen-Anhalt zahlt knapp 2 Millionen Euro an EU-Hilfen an Obst- und Weinbaubetriebe aus

Obst- und Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt erhalten pünktlich zu Ostern finanzielle Unterstützung für die massiven Frostschäden, die im April 2024 erhebliche Ernteverluste verursacht hatten. Das Land hat jetzt rund 2 Millionen Euro an EU-Frosthilfen freigegeben. Diese ergänzen die bereits im Dezember 2024 ausgezahlten Landeshilfen von 2,6 Millionen Euro, sodass sich das gesamte Hilfspaket auf rund 4,6 Millionen Euro beläuft.
EU-Hilfen ergänzen Landesförderung
Der außergewöhnlich starke Spätfrost im Frühjahr 2024 hatte in weiten Teilen des Landes erhebliche Schäden in Obstplantagen und Weinbergen verursacht. Besonders betroffen waren Blütenstände und junge Triebe, die in ihrer empfindlichsten Entwicklungsphase durch die kalten Temperaturen zerstört wurden. Zahlreiche Betriebe mussten daraufhin mit drastischen Ernteausfällen rechnen.
Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, hatte das Land bereits im Dezember 2024 erste finanzielle Unterstützung geleistet. Die nun erfolgten EU-Zahlungen bieten eine gezielte Ergänzung und sollen die Liquidität der geschädigten Betriebe sichern.
Schulze: „Schnell, verlässlich und zukunftsorientiert“
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) betonte die Bedeutung des Hilfspakets für die betroffene Branche: „Unsere Obst- und Weinbauern konnten sich auf uns verlassen – und können das auch in Zukunft. Wir helfen schnell, verlässlich und investieren gezielt in einen besseren Schutz für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.“
Insgesamt profitierten 53 Unternehmen von den Hilfsmaßnahmen. Die betroffenen Betriebe konnten Unterstützungsleistungen von bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens beantragen. Voraussetzung war ein Ertragsrückgang von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Wer konnte Hilfe beantragen?
Antragsberechtigt waren Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt, deren Haupttätigkeit in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse liegt. Die Auszahlung erfolgte nach Prüfung der Schadenshöhe und unter Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU.
Investition in Vorsorge: Neue Versicherungsmodelle geplant
Neben der kurzfristigen Hilfe plant das Land langfristige Maßnahmen zur besseren Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen Wetterextreme. Dazu zählt unter anderem eine geplante Förderung für sogenannte Mehrgefahrenversicherungen, die künftig auch Obstbaubetriebe gegen Frost, Sturm und Starkregen absichern soll. Bisher steht ein solches Modell bereits dem Weinbau zur Verfügung.
Darüber hinaus wird der Schutz vor Klimarisiken auch über das bestehende Agrarinvestitionsförderprogramm weiter ausgebaut. Gefördert werden dabei unter anderem technische Maßnahmen wie Frostschutzberegnung, Hagelschutznetze oder Windschutzsysteme.
Hintergrund: Klimawandel erhöht Ausfallrisiken
Die Unterstützung ist auch eine Reaktion auf den zunehmenden Klimadruck auf die Landwirtschaft. „Die Spätfröste im April 2024 sind kein Einzelfall mehr, sondern Ausdruck einer sich verändernden Wetterlage“, erklärte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Gerade im Obst- und Weinbau verschieben sich die Vegetationsperioden durch milde Winter, was das Risiko von Frostschäden erhöht.
Mit dem aktuellen Hilfspaket und den angekündigten Vorsorgemaßnahmen will Sachsen-Anhalt sowohl die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleisten als auch die Resilienz gegenüber Klimarisiken nachhaltig stärken.
Wo bleiben die Hilfen für die Kleingärtner?
Verdienst du mit dem Kleingärtnern deinen Lebensunterhalt?
Tom,
für was brauchen die finanzielle Hilfen?
Solche finanziellen „Hilfen“ gehören ersatzlos abgeschafft. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen endlich lernen, ohne Steuergeldsubventionen auszukommen und nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage arbeiten. Wenn die hiesigen Temperaturen keinen Obst- und Weinanbau zulassen, kommen solche Produkte eben aus dem oft viel preiswerteren Ausland.
Und wenn die hiesigen Temperaturen den Einsatz einer Wärmepumpe erforderlich machen, dann sollen die Leute auch lernen, ohne Steuergeldsubventionen auszukommen, und sie nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage selbst zum marktüblichen Preis bezahlen.