Für die 27 Sprach-Kitas in Halle geht es weiter: Finanzierung aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes gesichert

Die Finanzierung der Sprach-Kitas in Sachsen-Anhalt ist auch künftig sichergestellt. Die Sprach-Kitas, die bisher über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert wurden, können ihre Arbeit ab 1. Juli 2023 nahtlos fortsetzen, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg mitteilte. Ziel sei es, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern weiter zu verbessern. Grimm-Benne betonte: „Sprachförderung in den Kitas legt den Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsweg.“
Die veröffentlichten Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen eines Landesprogramms ermöglichen den Fortbestand der Sprach-Kitas.
Ministerin Grimm-Benne sagte, die Sprachförderung bleibe auch mit Blick auf die mit der Corona-Pandemie aufgetretenen Defizite und auf den Zuzug von Kindern aus der Ukraine unerlässlich. Aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes können nunmehr die 209 Sprach-Kitas in Sachsen-Anhalt (Halle hat 27) mit 236 halben Fachkraftstellen sowie Fachberatungsträger mit 20 halben Fachberatungsstellen weiter gefördert werden. Bis Ende 2024 stehen insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Warum wird das Gute Kita Gesetz nicht wie in anderen Bundesländern für wenigstens ein kostenloses Kitajahr genommen?
Weil es bspw. für die kostenlose Versorgung der Geschwisterkinder genommen wird. In anderen Bundesländern ist es eben ein kostenloses Jahr. Kann man besser finden oder schlechter. Familien mit mind. zwei Kindern wohl eher besser.
Das KiTa-Qualitätsgesetz löst das Gute-Kita-Gesetz ab. Die einzelnen Bundesländer entscheiden jetzt selbst, welche Handlungsfelder für sie vorrangig sind. 50 Prozent des bereitgestellten Geldes muss allerdings in 7 vorrangige Handlungsfelder fließen : bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung u. Sicherung von qualifizierten Fachkräften, starke Leitung, Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, sprachliche Bildung, Stärke der Kindertagespflege. Weitere Handlungsfelder sind möglich, z. B. eine Beitragsentlastung. Eine umfassende Information hat das Bundesfamilienministerium im Internet veröffentlicht.