Golfplatz am Hufeisensee wird zur Rodelbahn

24 Antworten

  1. Bruno sagt:

    Hoffentlich wurde das ach so heilige Grün nicht beschädigt durch die Rodler. Wäre ja eine Todsünde.

  2. Rh sagt:

    Und nun, wo bleiben die, die immer auf den Golfplatz gemeckert haben? Die schicken jetzt ihr Kinder zum rodeln dahin

  3. Erbsenzähler sagt:

    Nun, wenn ich mir die Rodelhügel hier in der Stadt ansehe kann ich mir kaum vorstellen, dass der Golfplatzbetreiber die Beschädigungen des Green lange dulden wird.

  4. Marc sagt:

    Streng genommen ist es Hausfriedensbruch laut StGB. Es handelt sich hierbei um kein öffentliches Gelände. Ich glaube jeder würde es unschön finden, wenn Fremde in seinen Garten zum rodeln oder spielen kommen würden. Und der eventuell entstandene Schaden am Rasen muss durch den Golfclub beseitigt und damit auch von jemanden bezahlt werden.

    • Hallenser sagt:

      Hast du mal ins StGB gesehen, was das steht? Hausfrieden beinhaltet ja erstmal das Wort Haus…

      • Marc sagt:

        Dann solltest du mal genau lesen.

        Oder in das befriedete Besitztum eines anderen….

        Nun kannst du noch nach befriedeten Besitztum nachschlagen und wirst feststellen, dass kein Zaun erforderlich sein muss.

        § 123
        Hausfriedensbruch

        (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

        • Hallenser sagt:

          Was muss denn dann erforderlich sein? Mehr als nichts muss es schon sein.

          Wenn du das hast: Fällt das, was da am Golfplatz ist, unter diesen Begriff?

          Wenn du da nicht schon kapitulierst kommt dann noch Eindringen.

          Nächste Woche wieder hier? Oder brauchst du länger?

          • Texas sagt:

            Ist schon nicht so einfach wenn einem das eigene Unwissen unter die Nase gerieben wird und man keine Gegenargumente mehr findet. Bleibt letztlich nur die Beleidigung. Aber nochmal zum Verständnis da Du den zitierten Text scheinbar nicht verstehst: es ist Hausfriedensbruch falls der Golfplatz umzäunt ist. Davon unabhängig bliebe eine Klage auf Schadenersatz sofern ein Schaden bezifferbar und man den Verursacher kennt.

          • Hallenser sagt:

            Also ist jede Umzäunung eine Befriedung. Ok. Weißt du das sicher?

            Wie sind die Kinder mit Schlitten über den Zaun gekommen?

            Und welcher Schaden ist entstanden?

            (Ich hoffe, ich habe dich nicht wieder beleidigt, Marcus!)

      • Texas sagt:

        Wieder Mal ein Problem von Lesen und Verstehen? Es reicht ein Eindringen in ein befriedetes Besitztum. Ein Haus ist nicht erforderlich!

      • Maik sagt:

        Selten so gelacht.

    • GenauSo sagt:

      Ist der Platz denn umfriedet im Sinne des StGB?

  5. Elfriede sagt:

    Es fehlt die Bemerkung, dass der Golfplatzbetreiber den Platz zum Rodeln freigegeben hat. Das allerdings kann ich mir nicht vorstellen. Wenn da mal nicht eine Schadenersatzforderung hinterher kommt…

    • Hallenser sagt:

      Welcher Schaden ist denn entstanden?

      • Hallunke72 sagt:

        Ihnen ist ein Golfplatz bestimmt so nicht bekannt.
        Schäden gibt es an der Grasstruktur,wenn man bei Frost darauf rumlatscht.
        Dieses wieder herzurichten ist mit jeder Menge Aufwand und Kosten verbunden.

  6. Nochmitschneerodler sagt:

    Das ist ja sowas von lachhaft. Rodelberg ist klar, kann es sein das die Kinder auf dem Foto Rollen unter ihren Schlitten haben?
    Oder wurden sie nur für das Foto dort positioniert?

  7. Sandra Schmidt sagt:

    Kann mal bitte jemand dem Hallenser das Internet sperren? 😂

    • Hallenser sagt:

      #cancelculture

      Unbequeme Meinungen einfach ausblenden hilft sicher, ändert aber nichts an den Tatsachen. LOL (Win)