Groß-WG aus der Ulestraße vor dem Amtsgericht Halle: Streit um Mietminderung wegen fehlender Dusche führt zur Räumungsklage
In der Ulestraße in Halle (Saale), gelegen im begehrten Mühlwegviertel, soll eine siebenköpfige Wohngemeinschaft ihre Zelte abbrechen. Die Klägerin – die Eigentümerin der Immobilie – hat das Mietverhältnis wegen erheblicher Mietrückstände fristlos gekündigt. Am Dienstag, 17.02.2026, wird der Fall vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts verhandelt.
Minderung oder Zahlungsverzug?
Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch. Die betroffene WG hält dagegen: Man habe die Miete aufgrund massiver Mängel berechtigterweise gemindert.
Die Liste der Vorwürfe der Mieter ist lang, wie ein nicht fertiggestelltes Zimmer und Löcher in den Türen sowie fehlende Rauchmelder. Der schwerwiegendste Vorwurf: Nach einem Wasserschaden soll die WG knapp zwei Jahre lang ohne funktionierende Dusche in der Wohnung gelebt haben.
„Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen. Sie wirft der Vermieterseite vor, die Instandsetzung verschleppt zu haben, während das restliche Haus parallel zum „Luxusobjekt“ umgebaut wurde.
Verdacht auf „Entmietung“ zu Spekulationszwecken
Für die Mieterinitiative, die den Fall öffentlich macht, ist die Räumungsklage nur ein Vorwand. Nach Auffassung der Beklagten gehe es der Vermieterin primär darum, die 193 m² große Wohnung unvermietet und damit deutlich teurer zu veräußern oder nach einer Sanierung zu Spitzenpreisen neu zu vermieten. Laut der Initiative habe die Vermieterin bereits angeboten, das Mietverhältnis fortzusetzen – allerdings zu einem Preis von 13 Euro pro Quadratmeter, was einer Steigerung von über 4 Euro entspräche.
„Das Vorgehen steht exemplarisch für eine Entmietungspraktik, die nun auch Halle erreicht hat“, so ein Sprecher der Initiative. Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.
Proteste vor dem Amtsgericht erwartet
Der Fall sorgt bereits vor Prozessbeginn für Aufsehen. Die Initiative zieht Parallelen zu bekannten halleschen Konflikten wie der „Stein34“ oder dem „Schiefen Haus“. Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.
Das Gericht wird nun klären müssen, ob die Mietminderungen in ihrer Höhe rechtmäßig waren oder ob der Zahlungsrückstand die fristlose Kündigung rechtfertigt. Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.









„Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch.“
Ich hoffe, dass die Klägerin recht bekommt. Die Miete einbehalten, das geht einfach gar nicht.
„Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen.“
Was ist diesbezüglich mit „Projekt“ genau gemeint? Das Anmieten einer Wohnung im Rahmen einer WG ist kein „Projekt“, sondern ein Rechtsgeschäft. Ich finde es immer sehr befremdlich, wenn in solche Vorgänge Dinge hineininterpretiert werden, die mit dem eigentlichen Sachverhalt gar nichts zu tun haben.
„Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.“
Was genau ist in diesem Fall mit einer „solidarischen Wohnform“ gemeint? Die Vermieterin möchte aus gutem Grund, dass die Bewohner der Wohnung ebendiese verlassen, sie wohnen dort also gegen den Willen der Eigentümerin. Solidarisch ist daran also überhaupt nichts.
„Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.“
Ich wohne selbst im Paulusviertel. Die Mietpreisentwicklung ist hier völlig in Ordnung und angemessen. Wer hier allerdings für lau wohnen will, ist natürlich fehl am Platz.
„Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.“
Warum zieht die WG nicht einfach nach Halle-Neustadt oder in die Silberhöhe? Dort gibt es sehr preiswerten Wohnraum und ein Grundrecht auf Wohnen in einem „Trendviertel“ gibt es ohnehin nicht.