Groß-WG aus der Ulestraße vor dem Amtsgericht Halle: Streit um Mietminderung wegen fehlender Dusche führt zur Räumungsklage

In der Ulestraße in Halle (Saale), gelegen im begehrten Mühlwegviertel, soll eine siebenköpfige Wohngemeinschaft ihre Zelte abbrechen. Die Klägerin – die Eigentümerin der Immobilie – hat das Mietverhältnis wegen erheblicher Mietrückstände fristlos gekündigt. Am Dienstag, 17.02.2026, wird der Fall vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts verhandelt.

Minderung oder Zahlungsverzug?
​Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch. Die betroffene WG hält dagegen: Man habe die Miete aufgrund massiver Mängel berechtigterweise gemindert.

Die Liste der Vorwürfe der Mieter ist lang, wie ein nicht fertiggestelltes Zimmer und Löcher in den Türen sowie fehlende Rauchmelder. ​Der schwerwiegendste Vorwurf: Nach einem Wasserschaden soll die WG knapp zwei Jahre lang ohne funktionierende Dusche in der Wohnung gelebt haben.

​„Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen. Sie wirft der Vermieterseite vor, die Instandsetzung verschleppt zu haben, während das restliche Haus parallel zum „Luxusobjekt“ umgebaut wurde.

Verdacht auf „Entmietung“ zu Spekulationszwecken
​Für die Mieterinitiative, die den Fall öffentlich macht, ist die Räumungsklage nur ein Vorwand. Nach Auffassung der Beklagten gehe es der Vermieterin primär darum, die 193 m² große Wohnung unvermietet und damit deutlich teurer zu veräußern oder nach einer Sanierung zu Spitzenpreisen neu zu vermieten. Laut der Initiative habe die Vermieterin bereits angeboten, das Mietverhältnis fortzusetzen – allerdings zu einem Preis von 13 Euro pro Quadratmeter, was einer Steigerung von über 4 Euro entspräche.
​„Das Vorgehen steht exemplarisch für eine Entmietungspraktik, die nun auch Halle erreicht hat“, so ein Sprecher der Initiative. Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.

Proteste vor dem Amtsgericht erwartet
​Der Fall sorgt bereits vor Prozessbeginn für Aufsehen. Die Initiative zieht Parallelen zu bekannten halleschen Konflikten wie der „Stein34“ oder dem „Schiefen Haus“. Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.

Das Gericht wird nun klären müssen, ob die Mietminderungen in ihrer Höhe rechtmäßig waren oder ob der Zahlungsrückstand die fristlose Kündigung rechtfertigt. Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.

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31 Kommentare

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch.“

    Ich hoffe, dass die Klägerin recht bekommt. Die Miete einbehalten, das geht einfach gar nicht.

    „Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen.“

    Was ist diesbezüglich mit „Projekt“ genau gemeint? Das Anmieten einer Wohnung im Rahmen einer WG ist kein „Projekt“, sondern ein Rechtsgeschäft. Ich finde es immer sehr befremdlich, wenn in solche Vorgänge Dinge hineininterpretiert werden, die mit dem eigentlichen Sachverhalt gar nichts zu tun haben.

    „Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.“

    Was genau ist in diesem Fall mit einer „solidarischen Wohnform“ gemeint? Die Vermieterin möchte aus gutem Grund, dass die Bewohner der Wohnung ebendiese verlassen, sie wohnen dort also gegen den Willen der Eigentümerin. Solidarisch ist daran also überhaupt nichts.

    „Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.“

    Ich wohne selbst im Paulusviertel. Die Mietpreisentwicklung ist hier völlig in Ordnung und angemessen. Wer hier allerdings für lau wohnen will, ist natürlich fehl am Platz.

    „Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.“

    Warum zieht die WG nicht einfach nach Halle-Neustadt oder in die Silberhöhe? Dort gibt es sehr preiswerten Wohnraum und ein Grundrecht auf Wohnen in einem „Trendviertel“ gibt es ohnehin nicht.

    • der tägliche PaulusHallenser beim Giftverspritzen sagt:

      Du hast exakt 0 Freunde oder? Nicht einmal virtuelle Pseudo-Freunde im Internet. Ein echter Unsympath, Halles Scrooge. Dass sowas wie du echt ist und keine Karikatur, kann man kaum glauben.

    • Fischer sagt:

      Weil die Vermieterin ja scheinbar einen Vertrag mit den Leuten abgeschlossen hat. Warum sollten die Leute jetzt ausziehen?
      P.S. Mietminderung ist ein völlig normale Konsequenz die der Mieter ziehen kann und gesetzlich erlaubt.

      • Zappelphilipp sagt:

        Eigentlich nie zu 100% ….

        • nicht kippeln! sagt:

          Nichtzahlung der vollen Miete bedeutet keine Minderung um 100%.

          • Plautz sagt:

            Na ja, irgendwie doch.

            Falls du die Betriebskosten meinst – die sind extra. Miete ist in dem Zusammenhang immer „Kaltmiete“. Und die ist bei Nichtzahlung 0,00, also um exakt 100% gemindert.

            Eine Minderung um 100% ist auch „eigentlich“ vorgesehen. In § 536 BGB steht:

            Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

            Das ist eine Minderung um 100%. Es ist natürlic hschwer zu argumentieren, dass die Mietsache – hier die Wohnung – nicht tauglich ist. Die Mieter wohnen ja darin.

    • Spielverderber sagt:

      Erwartbarer Take Paulushampelmann. Du bist immer auf der Seite der Besitzenden. Hoffentlch wirst du irgendwann mal richtig im Regen stehen gelassen. Und wenn schon unsolidarische Leisungsgesellschaft, dann bitte anerkennen das Vermieten keine Leistung ist.

    • HaulusPallenser sagt:

      Mängel an der Wohnung > Miete mindern
      Ganz einfach, ganz erlaubt und kein Kündigungsgrund.

    • leidernichtPaulusHallenser sagt:

      Hier geht es um „Nichtzahlung der vollen Miete“. das heißt niemand wohnt für „lau“, es wurde weiterhin Miete bezahlt, allerdings weniger. Was bei Nichteinhalten von Vermieterpflichten völlig angemessen ist.

      BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
      (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

      Und schön dass du im netten Paulusviertel wohnst. In dem die Mieten in den letzten 10 Jahren bei neuen Mietverträgen um mehr als 40% gestiegen sind.

      Jetzt stell dir mal vor, deine Dusche geht kaputt und es ist nicht deine Schuld. Dein Vermieter kümmert sich nicht darum, obwohl du dafür bezahlst und es seine Pflicht ist. Für 2 JAHRE! Wie würdest du denn reagieren ?

      Iss n Snickers

      #u7bleibt

    • @PaulusHallenser sagt:

      „Ich finde es immer sehr befremdlich, wenn in solche Vorgänge Dinge hineininterpretiert werden, die mit dem eigentlichen Sachverhalt gar nichts zu tun haben.“

      Dann hör endlich auf damit!!!

  2. auch Vermieter sagt:

    Wer keine Miete zahlt,fliegt raus. Es ist dem Vermieter seine Sache an wen der zukünftig vermieten will.
    Die WG(🤡) kann sich woanders was passendes suchen.

    • Fischer sagt:

      Ähh nein.. Mietminderung ist völlig normal, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist und nach abgelaufener Frist der Vermieter nichts unternimmt. Das Gericht muss jetzt feststellen, ob die Mietminderung gerechtfertigt war. Soweit so normal..
      Das sich Mieter wehren passieren einfach viel zu selten, weil viele einfach in Ruhe wohnen wollen.. nur das macht leider, dass einige Vermieter eine Art Gottkomplex entwickeln.

    • Drago sagt:

      Miete wurde laut Artikel ja gezahlt, jedoch eine geminderte Miete aufgrund von z.B. einer fehlenden Dusche… da würde jeder Mieterbund zu einer Minderung raten.

  3. Motor sagt:

    Zum Glück geht es nicht nach PH sondern noch nach Recht und Gesetz. Das Gericht ist hoffentlich nicht derart parteiisch. Mich würde interessieren, ob PH den vollen Mietpreis bezahlen würde, wenn über längere Zeit gravierende Mängel, wie eine funktionslose Dusche, nicht abgestellt würden.

  4. Mieter 0815 sagt:

    Vermieter ist kein echter Beruf. Wer so mit seinen Mietern umgeht, sollte nicht mehr in der Immobilienbrache tätig sein dürfen!! Also Vermieter hat man nun mal den Job sich um das funktionieren der Dusche zu kümmer, statt nur um das eigene Portemonnaie!

  5. Empörter sagt:

    Wie können sich Vermieter so unsozial verhalten? Man sollte ihnen die Wohnungen wegnehmen.

  6. Kein Student sagt:

    Sich als Vermieter:in nicht um den Wohnraum kümmern, und dann überrascht sein das Miete gemindert wird. Ist echt ein harter Job, monatlich von allen Parteien im Haus mehrere hundert oder tausend €uros zu bekommen und dann dafür zu sorgen das ein paar Standards erfüllt sind.
    Ich geh gleich auf’n Balkon und klatsch für die armen Vermieter.

  7. VerliebtinHalle sagt:

    In einer mangelhaften Wohnung zu wohnen die nicht richtig Instand gesetzt wird weil sich der Vermieter nicht kümmert geht im wahrsten Sinne an die Substanz. Ich habe das selbst erlebt. Umso schlimmer wenn man plötzlich ein Gerichtsverfahren am Hals hat weil man sein Recht in Anspruch nimmt die Miete deshalb zu mindern. In solchen Fällen fehlt die Rückendeckung. Wenn man um seinen eigenen Wohnraum kämpfen muss ist das meistens eine viel größere psychische Belastung als man sich vorstellt. Ich finde man sollte sich hinter die WG stellen, sowas kann uns alle treffen. Da müssen wir zusammenhalten und nicht nur zuschauen wie willkürlich Leute rausgeschmissen werden!

  8. Meinjanur sagt:

    Ein Vermieter hat nicht nur Rechte sondern auch Verpflichtungen.

    Nichtzahlung der vollen Miete oder man hat die Miete aufgrund massiver Mängel berechtigterweise gemindert. Na was denn nun?

    Da der Artikel etwas schwammig ist, sollte man sich kein Urteil darüber erlauben.

    Das Gericht wird schon richtig entscheiden, denn dort ist der komplette Sachverhalt bekannt.

  9. W sagt:

    Wenn eine Wohnung Mängel aufweisen, kann man die Miete mindern. Auch wenn das euch Ober-Kaptialisten nicht passt. Würde jeder so auch machen. Ob es angemessen ist, die gesamte Miete zurückzuhalten, kann keiner von uns bewerten

  10. Rechtskenner sagt:

    Auch wenn das BGB die eigenständige Minderung der Miete zulässt, ist das nicht der beste Weg des Mieters, wenn er sicher gehen will und die Wohnung nicht riskieren will. Eine Mangelbeseitigungsklage mit Feststellungsantrag zur Minderungsberechtigung ist hier das Mittel der Wahl. Wer den scheinbar bequemeren Weg wählt, muss dessen Folgen in Kauf nehmen.

    • : sagt:

      Richtig ist: Wer mindert, trägt das Risiko, dass ein Gericht später eine andere Höhe für angemessen hält. Das bedeutet aber nicht, dass eine Mangelbeseitigungsklage „der Weg der Wahl“ wäre. Sie ist teuer, dauert oft Monate oder Jahre und löst das Problem im Alltag nicht schneller.
      In der Praxis empfehlen selbst Juristen: Mangel anzeigen, Frist setzen, mindern – und erst dann klagen, wenn der Vermieter dauerhaft untätig bleibt.
      Das BGB verlangt nicht, dass Mieter erst eine Klage anstrengen müssen, bevor sie bei zwei Jahren ohne Dusche (!) die Miete mindern dürfen. § 536 BGB ist bewusst als Selbsthilferecht gestaltet, weil niemand monatelang auf ein Urteil warten soll, während grundlegende Wohnfunktionen fehlen.
      Kurz gesagt: Ja, man sollte die Minderungsquote gut begründen. Aber so zu tun, als sei Klagen der „sichere“ oder gar „richtige“ Weg, ignoriert sowohl Gesetzeszweck als auch Lebensrealität.

      • @: sagt:

        Die Vermieterin hat geklagt!

      • Vermieter sagt:

        Nein. Man sollte schauen wer dort einzieht. Ich vermiete nur an Leute , die im ö.D. tätig sind oder andere gut bezahlte Dauerjobs. Alle anderen Bewerber können sich trollen.

        • ObiWan sagt:

          Aber gut bezahlte Dauerjobs schützen doch nicht davor, dass ein Vermieter einen mit Mängel in der Wohnung völlig im Regen stehen lässt…?

        • ähm sagt:

          Du bist kein Vermieter.

        • VermieterVerbieter sagt:

          Du bist ja ein ganz Schlauer!
          1) geht es um ein bestehendes Mietverhältnis
          2) wurde die Dusche in Folge des Wasserschades nicht wiederhergestellt

          Da hilft es den Mietern auch nicht einen Job im ö.D. zu beginnen.

          Was auch immer das für eine Verständnis von Gesellschaft un Rechtsstaatlichkeit sein soll. Lächerlich!

        • Troll sagt:

          Und Gutverdiener lassen sich defekte Duschen und reparaturbedürftige Wohnungen gefallen?

      • Rechtskenner sagt:

        Dann braucht ja keiner Angst und Sorge zu haben, dass die Kündigung erfolgreich sein wird und das Ganze ist irgendwie gar keine Meldung wert? Wenn es einem nicht darum geht, die Miete zu mindern und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt, dann kommen die Mieter auch im Falle eines Sieges nicht um eine Mangelbeseitigungsklage umhin, denn das wird nicht mal so nebenbei kostenlos mitentschieden. Und wenn man Recht hat, hat man auch keine Kosten und kann das mit der laufenden Miete sogar verrechnen. Das Risiko, dass man sich „vermindert“ trägt am Ende der Mieter und auch aus einem erstinstanzlichen „Fehl“ Urteil könnte zwangsgeräumt werden.

  11. Frau B. Aus D. sagt:

    Die Vermieter kommen scheinbar viel zu oft mit ihrem (Nicht)Handeln davon.
    Da der kleine Mann keinen Ärger möchte und sich lieber mit der Situation abfindet als dagegen vorzugehen.

    Meine Kinder und ich mussten auch erst vor kurzer Zeit unser angemietetes Haus verlassen, weil mein Hund unverhofft trächtig geworden ist und somit hatte ich eine fristlose Kündigung von 4 Tagen erhalten.
    Hinzu kamen Drohungen, Diebstahl bzw. Auslagerung von Eigentum aus dem Schuppen und ein Verbot der Gartennutzung.
    Polizei? Keine Chance.
    Auch der Anwalt ist mitvseinem Latein am Ende.
    Somit musste ich raus. So will ja keiner wohnen.

  12. ObiWan sagt:

    In meinem Umfeld gibt es so viele Leute, die in ihren Wohnungen mit Mängeln leben. Vor allem unsichere und kaputte EIngangstüren mit offensichtlichen Einbruchsspuren, aber auch völlig abgeranzte Böden, Fenster etc. Ständig werden außerdem dreiste Nebenkostenabrechnungen gestellt, die keiner Überprüfung statthalten. Es ärgert mich, dass Vermieter für so ein betrügerischese Verhalten nicht bestraft werden!!
    Die Leute fragen höflich nach, bitten um Reperatur und es passiert nichts! Vermieter die vertrösten, Hausverwaltungen, die sich nicht zuständig fühlen, und als Mieter DARF man die Mängel nicht ohne Einverständnis der Vermieter beheben! Man kann nichts machen… Da finde ich die SOlidarität mit Vermietern so unangebracht, zumal es für diese nur ums GELD geht… Für Mieter geht es um den privaten Rückzugsraum, um das eigene Zuhause.

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