Groß-WG aus der Ulestraße vor dem Amtsgericht Halle: Streit um Mietminderung wegen fehlender Dusche führt zur Räumungsklage

In der Ulestraße in Halle (Saale), gelegen im begehrten Mühlwegviertel, soll eine siebenköpfige Wohngemeinschaft ihre Zelte abbrechen. Die Klägerin – die Eigentümerin der Immobilie – hat das Mietverhältnis wegen erheblicher Mietrückstände fristlos gekündigt. Am Dienstag, 17.02.2026, wird der Fall vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts verhandelt.

Minderung oder Zahlungsverzug?
​Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch. Die betroffene WG hält dagegen: Man habe die Miete aufgrund massiver Mängel berechtigterweise gemindert.

Die Liste der Vorwürfe der Mieter ist lang, wie ein nicht fertiggestelltes Zimmer und Löcher in den Türen sowie fehlende Rauchmelder. ​Der schwerwiegendste Vorwurf: Nach einem Wasserschaden soll die WG knapp zwei Jahre lang ohne funktionierende Dusche in der Wohnung gelebt haben.

​„Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen. Sie wirft der Vermieterseite vor, die Instandsetzung verschleppt zu haben, während das restliche Haus parallel zum „Luxusobjekt“ umgebaut wurde.

Verdacht auf „Entmietung“ zu Spekulationszwecken
​Für die Mieterinitiative, die den Fall öffentlich macht, ist die Räumungsklage nur ein Vorwand. Nach Auffassung der Beklagten gehe es der Vermieterin primär darum, die 193 m² große Wohnung unvermietet und damit deutlich teurer zu veräußern oder nach einer Sanierung zu Spitzenpreisen neu zu vermieten. Laut der Initiative habe die Vermieterin bereits angeboten, das Mietverhältnis fortzusetzen – allerdings zu einem Preis von 13 Euro pro Quadratmeter, was einer Steigerung von über 4 Euro entspräche.
​„Das Vorgehen steht exemplarisch für eine Entmietungspraktik, die nun auch Halle erreicht hat“, so ein Sprecher der Initiative. Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.

Proteste vor dem Amtsgericht erwartet
​Der Fall sorgt bereits vor Prozessbeginn für Aufsehen. Die Initiative zieht Parallelen zu bekannten halleschen Konflikten wie der „Stein34“ oder dem „Schiefen Haus“. Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.

Das Gericht wird nun klären müssen, ob die Mietminderungen in ihrer Höhe rechtmäßig waren oder ob der Zahlungsrückstand die fristlose Kündigung rechtfertigt. Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.

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16 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Nichtzahlung der vollen Miete gerechtfertigt war. Die Klägerin sieht darin einen klaren Vertragsbruch.“

    Ich hoffe, dass die Klägerin recht bekommt. Die Miete einbehalten, das geht einfach gar nicht.

    „Unser Projekt wurde schnell zum Albtraum“, sagt Juliane (Name geändert), eine der Bewohnerinnen.“

    Was ist diesbezüglich mit „Projekt“ genau gemeint? Das Anmieten einer Wohnung im Rahmen einer WG ist kein „Projekt“, sondern ein Rechtsgeschäft. Ich finde es immer sehr befremdlich, wenn in solche Vorgänge Dinge hineininterpretiert werden, die mit dem eigentlichen Sachverhalt gar nichts zu tun haben.

    „Wohnraum werde zum Spekulationsobjekt, während gewachsene, solidarische Wohnformen verdrängt würden.“

    Was genau ist in diesem Fall mit einer „solidarischen Wohnform“ gemeint? Die Vermieterin möchte aus gutem Grund, dass die Bewohner der Wohnung ebendiese verlassen, sie wohnen dort also gegen den Willen der Eigentümerin. Solidarisch ist daran also überhaupt nichts.

    „Um auf das Schicksal der WG und die allgemeine Mietpreisentwicklung im Paulus- und Mühlwegviertel aufmerksam zu machen, ist für Dienstag ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Thüringer Straße geplant.“

    Ich wohne selbst im Paulusviertel. Die Mietpreisentwicklung ist hier völlig in Ordnung und angemessen. Wer hier allerdings für lau wohnen will, ist natürlich fehl am Platz.

    „Ein Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in den Trendvierteln der Stadt haben.“

    Warum zieht die WG nicht einfach nach Halle-Neustadt oder in die Silberhöhe? Dort gibt es sehr preiswerten Wohnraum und ein Grundrecht auf Wohnen in einem „Trendviertel“ gibt es ohnehin nicht.

    • der tägliche PaulusHallenser beim Giftverspritzen sagt:

      Du hast exakt 0 Freunde oder? Nicht einmal virtuelle Pseudo-Freunde im Internet. Ein echter Unsympath, Halles Scrooge. Dass sowas wie du echt ist und keine Karikatur, kann man kaum glauben.

    • Fischer sagt:

      Weil die Vermieterin ja scheinbar einen Vertrag mit den Leuten abgeschlossen hat. Warum sollten die Leute jetzt ausziehen?
      P.S. Mietminderung ist ein völlig normale Konsequenz die der Mieter ziehen kann und gesetzlich erlaubt.

    • Spielverderber sagt:

      Erwartbarer Take Paulushampelmann. Du bist immer auf der Seite der Besitzenden. Hoffentlch wirst du irgendwann mal richtig im Regen stehen gelassen. Und wenn schon unsolidarische Leisungsgesellschaft, dann bitte anerkennen das Vermieten keine Leistung ist.

    • HaulusPallenser sagt:

      Mängel an der Wohnung > Miete mindern
      Ganz einfach, ganz erlaubt und kein Kündigungsgrund.

    • leidernichtPaulusHallenser sagt:

      Hier geht es um „Nichtzahlung der vollen Miete“. das heißt niemand wohnt für „lau“, es wurde weiterhin Miete bezahlt, allerdings weniger. Was bei Nichteinhalten von Vermieterpflichten völlig angemessen ist.

      BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
      (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

      Und schön dass du im netten Paulusviertel wohnst. In dem die Mieten in den letzten 10 Jahren bei neuen Mietverträgen um mehr als 40% gestiegen sind.

      Jetzt stell dir mal vor, deine Dusche geht kaputt und es ist nicht deine Schuld. Dein Vermieter kümmert sich nicht darum, obwohl du dafür bezahlst und es seine Pflicht ist. Für 2 JAHRE! Wie würdest du denn reagieren ?

      Iss n Snickers

      #u7bleibt

  2. auch Vermieter sagt:

    Wer keine Miete zahlt,fliegt raus. Es ist dem Vermieter seine Sache an wen der zukünftig vermieten will.
    Die WG(🤡) kann sich woanders was passendes suchen.

    • Fischer sagt:

      Ähh nein.. Mietminderung ist völlig normal, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist und nach abgelaufener Frist der Vermieter nichts unternimmt. Das Gericht muss jetzt feststellen, ob die Mietminderung gerechtfertigt war. Soweit so normal..
      Das sich Mieter wehren passieren einfach viel zu selten, weil viele einfach in Ruhe wohnen wollen.. nur das macht leider, dass einige Vermieter eine Art Gottkomplex entwickeln.

    • Drago sagt:

      Miete wurde laut Artikel ja gezahlt, jedoch eine geminderte Miete aufgrund von z.B. einer fehlenden Dusche… da würde jeder Mieterbund zu einer Minderung raten.

  3. Motor sagt:

    Zum Glück geht es nicht nach PH sondern noch nach Recht und Gesetz. Das Gericht ist hoffentlich nicht derart parteiisch. Mich würde interessieren, ob PH den vollen Mietpreis bezahlen würde, wenn über längere Zeit gravierende Mängel, wie eine funktionslose Dusche, nicht abgestellt würden.

  4. Mieter 0815 sagt:

    Vermieter ist kein echter Beruf. Wer so mit seinen Mietern umgeht, sollte nicht mehr in der Immobilienbrache tätig sein dürfen!! Also Vermieter hat man nun mal den Job sich um das funktionieren der Dusche zu kümmer, statt nur um das eigene Portemonnaie!

  5. Empörter sagt:

    Wie können sich Vermieter so unsozial verhalten? Man sollte ihnen die Wohnungen wegnehmen.

  6. Kein Student sagt:

    Sich als Vermieter:in nicht um den Wohnraum kümmern, und dann überrascht sein das Miete gemindert wird. Ist echt ein harter Job, monatlich von allen Parteien im Haus mehrere hundert oder tausend €uros zu bekommen und dann dafür zu sorgen das ein paar Standards erfüllt sind.
    Ich geh gleich auf’n Balkon und klatsch für die armen Vermieter.

  7. VerliebtinHalle sagt:

    In einer mangelhaften Wohnung zu wohnen die nicht richtig Instand gesetzt wird weil sich der Vermieter nicht kümmert geht im wahrsten Sinne an die Substanz. Ich habe das selbst erlebt. Umso schlimmer wenn man plötzlich ein Gerichtsverfahren am Hals hat weil man sein Recht in Anspruch nimmt die Miete deshalb zu mindern. In solchen Fällen fehlt die Rückendeckung. Wenn man um seinen eigenen Wohnraum kämpfen muss ist das meistens eine viel größere psychische Belastung als man sich vorstellt. Ich finde man sollte sich hinter die WG stellen, sowas kann uns alle treffen. Da müssen wir zusammenhalten und nicht nur zuschauen wie willkürlich Leute rausgeschmissen werden!

  8. Meinjanur sagt:

    Ein Vermieter hat nicht nur Rechte sondern auch Verpflichtungen.

    Nichtzahlung der vollen Miete oder man hat die Miete aufgrund massiver Mängel berechtigterweise gemindert. Na was denn nun?

    Da der Artikel etwas schwammig ist, sollte man sich kein Urteil darüber erlauben.

    Das Gericht wird schon richtig entscheiden, denn dort ist der komplette Sachverhalt bekannt.

  9. W sagt:

    Wenn eine Wohnung Mängel aufweisen, kann man die Miete mindern. Auch wenn das euch Ober-Kaptialisten nicht passt. Würde jeder so auch machen. Ob es angemessen ist, die gesamte Miete zurückzuhalten, kann keiner von uns bewerten

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