Großkläranlage in Merseburg liegt auf Eis: Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Halle war erfolgreich
Die geplante Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage zwischen Merseburg und Leuna liegt erst einmal auf Eis. Die Stadt Merseburg hatte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle gegen die Genehmigung der 3.500 Quadratmeter großen Anlage geklagt.
Das Landesverwaltungsamt hatte zuvor der Betreiberin MVV Trea die Errichtung der Anlage im Außenbereich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Merseburg genehmigt und zuvor das von der Stadt Merseburg verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Die erteilte Genehmigung greift nach Überzeugung des Gerichts rechtswidrig in die Planungshoheit der Stadt Merseburg ein. Die Stadt habe deshalb zu Recht ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt. Die geplante Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage sei im Außenbereich der Antragstellerin nicht zulässig. Im Außenbereich dürften regelmäßig typisch landwirtschaftliche Vorhaben errichtet werden, weil es Zweck des Außenbereiches sei, der Land- und Forstwirtschaft und die Erholung der Allgemeinheit zu dienen. Der Außenbereich sei deshalb vor wesensfremder Nutzung zu bewahren.
Die geplante Anlage sei von ihrer Eigenart und ihrer Größe indes vielmehr in einem Industriegebiet zu errichten und zu betreiben. Sie sei als gewerbe- bzw. industrietypisch zu qualifizieren. So sei beispielsweise mit einem täglichen Zufahrts- und Abgangsverkehr von ca. 30 LKW sowie Geruchsemmissionen zu rechnen. Die Errichtung und das Betreiben der Anlage verstoße auch gegen öffentliche Belange, weil es die Eigenart der Landschaft beeinträchtige, die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lasse sowie der Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspreche.











MVV hat doch in Leuna bereits einen Standort, direkt an der B91. Warum muss immer mehr Fläche versiegelt werden, wenn es genügend Fläche in umliegenden Industriegebieten gibt? Die Städte Merseburg und Braunsbedra waren dagegen – warum das Landesverwaltungsamt den Standort durchdrücken wollte, sollte man ggf. mal intensiv prüfen.
Eine Bürgerinitiative war dagegen. Braunsbedra hat sich nicht gegen die Ersetzung gewehrt, war also schlussendlich für die Ansiedlung an der A38. Der Bürgermeister hat sogar noch betont, dass der alternative Standort im Industriegebiet Großkayna viel näher an der Wohnbebauung wäre. Die woll(t)en genau das verhindern, was die Merseburger jetzt erreichen („durchdrücken“) wollen.
Im Merseburger Stadtrat ist u.a. der Vizepräsident des LVwA(!) dagegen. Prüf das mal intensiv. Die Beteiligung am Genehmigungsverfahren ist sicher eine großanglegte Verschwörung und nicht etwa originäre Aufgabe des Amtes.
Das ganze Statement der Stadt kann hier nachgelesen werden.
https://www.braunsbedra.de/de/aktuelles/klaerschlammverbrennungsanlage-einvernehmen-der-stadt-braunsbedra-ersetzt.html
„Wir schließen uns hier aber nach eingehender Diskussion den Genehmigungsbehörden an und halten eine Zulässigkeit im Außenbereich für gegeben.
Diese Entscheidung ist nicht darin begründet, dass wir die Anlage begrüßen. Im Gegenteil!“ Man konnte zwischen Pest und Cholera wählen, tolle Optionen. Das Landesverwaltungsamt sollte generell vom hohen Ross runter kommen, so schafft man keine Akzeptanz beim Bürger.
Diese Stelle dann aber nicht vergessen:
„Wir können nur versuchen zu verhindern, dass die Anlage womöglich als nur in Industriegebieten zulässig betrachtet wird. Dann besteht die Gefahr, dass sie ins Industriegebiet Großkayna/Frankleben wechselt und damit deutlich näher an den Bürgern errichtet wird, mit der ebenfalls ungünstigen Folge von Transporten durch Großkayna.
Wir haben uns entschlossen – im Sinne unserer Bürger – den aktuellen Standort zu akzeptieren und nicht ohne Rücksicht auf die Folgen in blindem Aktionismus dagegen zu sein.“
Der Titel „Großkläranlage“ irritiert.
Ist das jetzt ein neuer Standort „zwischen Merseburg und Leuna“?