Halles Haushaltskrise mit 150-Mio-Euro-Loch: Kommunalaufsicht setzt auf Dialog statt Sanktionen

Am Mittwochabend ist bei der Stadtspitze von Halle (Saale) ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes (LVwA) eingegangen, das die angespannte Haushaltslage der Stadt zum Thema hat. In der kommenden Woche will sich Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt mit der Kommunalaufsicht zu einem Gespräch treffen.

Entgegen anderslautender Presseaussagen weist das Landesverwaltungsamt jedoch zurück, dass der von der Stadt vorgelegte Haushalt gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit verstoße oder ein sofortiger Haushaltsausgleich gefordert werde. Diese Darstellungen seien eine Fehlinterpretation. Vielmehr gehe es darum, gemeinsam mit der Stadtspitze zu erörtern, welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen Halle ergreifen könne, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Zudem solle besprochen werden, welche Beschlüsse dafür im Stadtrat notwendig seien.

Die Ausgangslage ist dabei unstrittig: Die Stadt Halle hat für das Jahr 2026 einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der ein Defizit von rund 150 Millionen Euro ausweist. Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 enthält erhebliche Fehlbeträge von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro. Diese Zahlen werden von der Stadt selbst nicht bestritten.

Nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht grundsätzlich die Pflicht zum Haushaltsausgleich. Wird dieser nicht erreicht, ist die Kommune gesetzlich verpflichtet, ein schlüssiges Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. Dabei handelt es sich nach Angaben des Landesverwaltungsamtes ausdrücklich nicht um eine Sanktionsmaßnahme, sondern um eine gesetzliche Vorgabe.

Bereits im Jahr 2025 seien der Stadtverwaltung die notwendigen Schritte ausführlich erläutert worden. In der Folge habe die Verwaltung neue Konsolidierungsvorschläge erarbeitet, die jedoch vom Stadtrat abgelehnt wurden. Aus rechtlicher Sicht führt dies dazu, dass das Landesverwaltungsamt regelmäßig prüfen muss, ob eine Beanstandung erforderlich ist. Auch dieses Instrument sei gesetzlich vorgesehen und diene der Sicherung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune.

Gleichzeitig betont die Aufsichtsbehörde, dass sie keine Maßnahmen verlangen dürfe, die rechtlich oder tatsächlich unmöglich seien – dazu gehöre auch ein sofortiger Haushaltsausgleich. Die Verantwortung für ein tragfähiges Konsolidierungskonzept liege beim Stadtrat. Dieser entscheide über die konkreten Maßnahmen, während die Kommunalaufsicht lediglich bewerten, aber keine politischen Entscheidungen ersetzen könne.

Die finanziellen Herausforderungen der Stadt Halle seien seit Langem bekannt und würden von keiner Seite bestritten, heißt es weiter. Ziel des Landesverwaltungsamtes sei es nicht, die Stadt zu sanktionieren, sondern sie dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen. Die Stadtverwaltung habe das Gesprächsangebot angenommen, und man blicke dem Austausch optimistisch entgegen. Eine Entscheidung über die Haushaltssatzung sei bislang noch nicht getroffen worden.

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3 Antworten

  1. Zeitzeuge sagt:

    Die notwendigen Schritte sind doch wohl klar, sofortiger Stopp aller Transferzahlungen an die TOOH, die HAVAG und alle NGOs. Damit ist die Stadt in wenigen Jahren schuldenfrei.

  2. MS sagt:

    Aber der Stadtrat weigert sich seit Jahren, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Was genau sollen da Gespräche bringen? GHespräche, die man seit der Ära Wiegand geführt hat? Und sieht das landesverwaltungsamt auch irgendwo die Schuld bei sich selber als Land, weil die Kommunalfinanzierung für übertragene Aufgaben schon lange die Kosten nicht mehr deckt?

  3. Buerger sagt:

    Natürlich greifen die da nicht so durch, dass es irgendwelchen steuerfinanzierten Versorgungsposten weh tun würde. Das Landesverwaltungsamt ist dem CDU-Innenminister unterstellt und der möchte nach dem September nicht für die AfD seinen Posten räumen müssen.

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