Handy-Diebin aus der S-Bahn von Halle ins Geiseltal ermittelt

Am Donnerstag, den 22. Januar 2026 bat die Bundespolizeiinspektion Magdeburg die Bevölkerung um Unterstützung. Mittels einer Öffentlichkeitsfahndung wurde nach einer weiblichen Person, welche im Juni letzten Jahres rechtswidrig ein Smartphone eines 37-Jährigen gefunden und für sich behalten hatte, gesucht.

Um die Identität der Tatverdächtigen festzustellen, wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) per Beschluss die Veröffentlichung der Fotos der Verdächtigen angeordnet und entsprechend publiziert. Die Identität der bisher Unbekannten konnte zweifelsfrei ermittelt werden. Entsprechend kann die Jugendliche nun für ihre begangene Straftat zur Rechenschaft gezogen werden.

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25 Antworten

  1. Hallenser sagt:

    Volltreffer beim Foto! Bitte lächeln fehlt!

  2. 10010110 sagt:

    Wieviele Einwohner hat denn Krumpa? Wird ja wohl nicht so schwer sein, dort mal rumzufragen. Irgendwer wird die garantiert kennen.

  3. Seher sagt:

    Na ist es nicht etwas voreilig mit der Beschuldigung? Sie könnte ja auch über Krumpa nach Braunsbedra gefahren sein um das Handy bei der dortigen Polizei abzugeben. Und an den alten Besitzer: so doof muss man erstmal sein ein Handy mit diesem Wert zu vergessen.

  4. Telefonist sagt:

    Die wird heute sich selber stellen ehe ein Kumpel die anschei..!

  5. Verweigert sagt:

    Shirt ist mir zu sympathisch. Würde sie nicht verpfeifen, selbst wenn ich sie kennen würde.

    Dazu noch überteuertes Smartphone. Da spricht ja nichts für Mithilfe bei der Suche.

    *TeilederNachrichtsolltennichtzuernstgenommenwerden*

  6. 10010110 sagt:

    Übrigens ist das Fundunterschlagung, kein Diebstahl.

    (Jura-Klugscheißer in 3, 2, 1 … 😀 )

    • Normalbürger sagt:

      Ist es nicht. Das weiß man auch als Normalbürger.

      • 10010110 sagt:

        Der Typ lässt sein Eigentum liegen, jemand anders findet es und behält es, statt es der Polizei zu geben. Unterschlagung.

        • der Typ sagt:

          Es kommt auf den Gewahrsam an. Wurde der gebrochen, liegt eine Wegnahme vor. Dann ist es Diebstahl. Gewahrsam hat bei in Zügen verlorenen oder vergessenen Gegenständen die Bahn. Damit ist es eben nicht nur Unterschlagung. Die KI ist anscheinend noch nicht soweit, um das wirklich einfache Problem darzustellen. Aber das kann man sich ganz schnell anlesen. Du kommst nicht mal eben in eine Bibliothek, wenn ich mich recht erinnere. Aber zu diesem Thema gibt es auch viel online. Du müsstest dir nicht mal ein altes Lehrbuch kaufen, auch wenn es die Vorauflagen oft schon spottbillig gibt.

          Auch klugscheißen muss man können. Auf einem Gebiet, auf dem du nachweisbar überhaupt keine Ahnung hast, solltest du das vielleicht aber lassen.

    • Halle-Leser sagt:

      Beförderungsbedingungen gelesen?
      Bedenke, dass Du eine Antwort erst geben solltest, wenn Du Besitz geklärt hast.

  7. KR sagt:

    Schwerverbrecher…
    Mal ganz ehrlich, wer hätte das Handy nicht mitgenommen?

  8. Hoffentlich diesmal keine Datenpanne sagt:

    Na ich hoffe, die Behörden sind sich hier ihrer Sache sicher und es stellt sich nicht heraus, dass es in irgendeinem Fundbüro abgegeben wurde. Der Vorfall zeigt mir auf jeden Fall, dass man sich eine Fundquittung ausstellen lassen muss. Selbst, wenn man es dem Bahnpersonal, das ggf. in Eile ist, übergibt.
    Lägen unsere Behörden falsch, wäre schon schlecht, die Person reist nach, sagen wir, geschäftlich nach China, oder in den Urlaub nach Thailand und wird dort gefragt, ob sie immer noch fremde Sachen weg nähme.

    • In der Pole sagt:

      Genau, die deutsche Fahndung wird nach China oder Thailand ausgeweitet!

      • Gar nicht nötig sagt:

        Webseiten sind weltweit abrufbar.

        Ich gehe davon aus, dass es im EU-Ausland Daten-Aggregatoren gibt, die entsprechende Meldungen durch Webscraping zusammentragen und an Interessierte wie Regierungen und Rating-Agenturen verkaufen.

    • Datenpanne bei wem sagt:

      Kannst du erklären, welche „Sache“ die Behörden deiner Meinung nach überprüfen sollten?
      Laut Artikel steht in der Überschrift „Diebin“, im Text selbst aber, dass die Polizei wegen Unterschlagung ermittelt. Unterschlagung ist nicht gleich Diebstahl.
      Mich würde interessieren, wie du diese Diskrepanz siehst und ob du denkst, dass Medien hier oft eher Empörung oder Schlagzeilen vor Rechtsklarheit setzen.

  9. Frank g sagt:

    Wo ist da der Diebstahl?

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