Hauptsache Halle gegen Straffreiheit beim Schwarzfahren: Diese erzieherische Maßnahme muss in unserer Heimatstadt nach wie vor Bestand haben

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21 Antworten

  1. Tych sagt:

    Solange Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist der Straftatbestand fürs Schwarzfahren überzogen. Hier muss korrigiert werden. Die Verfahren blockieren die Gerichte und kosten den Steuerzahler Unsummen. Es geht doch hier gar nicht darum kein Bußgeld mehr zu verlangen, sondern es entsprechend den Verwarn- und Bußgeldern fürs Falschparken zu behandeln. Alle reden vom schlanken Staat und hier wird auf die Barrikaden gegangen? Was für eine Hybris.

    • : sagt:

      Zur Abwechslung mal ein guter Kommentar zu dem Thema.

    • Frodo sagt:

      Aber die OWi mußt du auch bezahlen, und wenn nicht, dann wird das zwangsweise eingetrieben, bis zur Erlaubnisentziehung und Beugehaft. Und die Erweiterte beförderungsgebühr wird doch ähnlich behandelt; wer nicht zahlz, wandert ein.

      • Malte weiß das sagt:

        Die Verfahren zur „Beugehaft“ (gemeint ist wohl Erzwingungshaft?) wären vergleichsweise gering. Vernachlässigbar gering.

    • Paul Panther sagt:

      Überzogen? Dein Realitätsverlust ist gigantisch!
      Hab es schonmal erwähnt, man nimmt eine Dienstleistung in Anspruch und diese muss bezahlt werden!
      Begreifst du nicht? Dann hör auf hier Rum zu schwurbeln

      • larifari sagt:

        Den meisten Leuten ist gar nicht klar, welche Unsummen das den Steuerzahler kostet. Wenn irgendein Obdachloser wiederholt schwarz gefahren ist und nicht zum Gerichtstermin erscheint -der Brief hat ihn ja nicht erreicht- und der dann zu 3 Monaten verknackt wird, dann kostet das Ganze den Steuerzahler pro Tag min. 160 €. Das macht ca. 5000 plus Gerichtskosten von 1000 obendrauf. Das ist eine völlig irrsinnige Geldverschwendung.

        • einfacher formulieren sagt:

          Die meisten, die sich über eine Straffreiheit aufregen, zahlen keine Steuern und können auch nicht zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden.

        • Allwetterradler sagt:

          Die Geldverschwendung ist oft noch weitaus größer. Häufig passiert es nämlich auch, dass Obdachlose, die man mit staatlicher und ehrenamtlicher Hilfe gerade erst erfolgreich von der Straße geholt hatte, wegen so eines Rückfalls, den das Gericht dann mit voller Härte verfolgt (sind ja notorische Wiederholungstäter), letztlich wieder auf der Straße landen. Es werden nicht nur Steuern verschwendet, sondern Leben zerstört.

  2. Andreas R sagt:

    Hätten wir einen kostenlosen ÖPNV, dann bräuchten wir über solche Themen nicht zu diskutieren.
    Wir hätten außerdem keine Kosten für Kontrolleure, Fahrkartenautomaten, die nötige IT für Ticketverkäufe, Kundenzentren, usw.

    Die regelmäßigen Diskussionen im Stadtrat über wegfallende Parkplätze würden dadurch sicher auch weniger, wenn sich Anwohner, deren Autos an 6 Tagen die Woche auf Parkplätzen herumstehen, dann doch gegen das Auto und für den ÖPNV entscheiden oder Weihnachtsmarktbesucher lieber mit der Bahn kommen, anstatt die Altstadt durch die Parkplatzsuche zu verstopfen.

    Das wäre ein großes Thema für Halle, das momentan sicher eine Herausforderung darstellt, für das es aber bestimmt auch eine Lösung gäbe.

  3. Radfahrer sagt:

    „…„Meiner Fraktion wurde berichtet, dass Ticketkontrollen…“

    Offensichtlich nutzt niemand in dieser Fraktion die öffentlichen Verkehrsmittel. Selbst ich als extrem seltener Fahrgast habe schon mehrfach Kontrollen erlebt.

    „…Unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn geltende Gesetze auch zur Anwendung kommen….“

    Das soll er mal dem Ordnungsamt sagen, das erwiesenermaßen viel zu selten Falschparker zur Rechenschaft zieht.

    • XYZ sagt:

      Kommt scheinbar darauf an wann und mit welcher Linie man wohin fährt
      Ich fahre fast täglich mit der Bahn – in diesem Jahr 5x kontrolliert (das ist nun nicht wirklich häufig, oder ?)

  4. Klaus sagt:

    Langweiliges nach unten gelatsche

  5. Rico sagt:

    Wenn Schwarzfahren straffrei wird, wieso dann noch ein Fahrschein kaufen? Mann muss auch weiter denken. Billiger geht immer.

    • Frommser sagt:

      Weil du dann ein sog. „erhöhtes Beförderungsentgelt“ riskierst und eventuell von der Beförderung dauerhaft ausgeschlossen wirst.

      Aber kostenloser ÖPNV ist eine sinnvolle Forderung, die vielleicht auch außerhalb anonymer Internetkommentare und an die richtigen Stellen richten solltest. Damit bist du nicht allein, allerdings noch lange nicht in der Mehrheit.

    • Petty sagt:

      Weil es trotzdem eine Vertragsverletzung darstellt und der Gläubiger (HAVAG) gegenüber dem Schuldner (Schwarzfahrer) Schadensersatz fordern kann.
      Es wird halt nur noch zivilrechtlich behandelt, wie es eigentlich auch sein sollte. Die HAVAG ist ein privates Unternehmen, kein staatliches.

      • Wroman sagt:

        „Die HAVAG ist ein privates Unternehmen, kein staatliches.“

        Ich nehme einen Kredit auf, ohne je auch nur daran zu denken, ihn zurückzuzahlen. Betrug bei Vertragsabschluss. Nicht strafbar, wenn der Kreditgeber Privater ist?

        Ich nehme mir einen Schokoriegel aus dem Warenregal bei Tante Emma und gehe, ohne diesen Schokoriegel zu bezahlen, aus dem Laden. Diebstahl. Nicht strafbar, weil Tante Emma diesen Schokoriegel privat verkauft?

        Onkel Heinz kommt mir hinterher gerannt und will Geld oder den Schokoriegel zurück haben. Ich boxe Heinz die Lampe aus. Nicht strafbar, weil Heinz kein Vertreter des Staats ist?

        Die HAVAG bietet Beförderung durch ein Verkehrsmittel an. Es ist laut §265a StGB schon nicht erforderlich, dass das öffentlicher Personennahverkehr sein muss. Man kann den Gesetzestext allerdings so auslegen. Aber selbst dann träfe es auf die HAVAG zu. Dass der Leistende der Beförderung ein öffentliches (staatliches) Unternehmen sein muss, ist hingegen auf keinen Fall erforderlich. Sonst würden Taxiunternehmer regelmäßig rausfallen, deren Leistungen zwar Teil des ÖPNV sind, die aber selten öffentliche Unternehmer sind, auch nicht über die „Umwege“ wie bei der HAVAG mit der Stadt als einziger Aktionärin.

      • Miraculix sagt:

        Ladendiebstahl kann ebenfalls zur Anzeige gebracht werden, obwohl das Geschäft ein privates Unternehmen ist. Wenn ich vorsätzlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehme, ohne dafür zu bezahlen, ist das wie Diebstahl und schädigt alle ehrlichen Kunden sowie den Leistungserbringer. Mal ganz davon abgesehen, dass ich finde, der ÖPNV gehört in staatliche Hand.

        • Naja, aber darum ging es den Nazis ja eben beim leicht absurden §265a nicht, er stellt nicht auf vergleichbare Straftaten wie Diebstahl ab und mit staatlich vs. privat hat das auch nichts zu tun.

          Deinem letzten Satz stimme ich allerdings zu.

      • Hallo sagt:

        Dann verlagern wir das Problem also vom Amtsgericht ans Verwaltungsgericht.
        Tolle Idee.
        Dann fallen aber alle Argumente hinten runter. Ich verstehe das Ansinnen nicht. Was verbessert sich denn?

    • : sagt:

      Der Rico hat keine Ahnung und quakt von „straffrei“.

  6. Siegfried von der Heide sagt:

    Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit ist völlig ok. Solange die ÖFFIS noch Geld kosten jedenfalls.
    Vorschlag: Sozialstunden für Schwarzfahrer: Fahrkartenkontrollen

  7. Radfahrer sagt:

    Lesestoff für Hauptsache „Halle“:

    https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2023_3_1746.pdf

  8. Erkenntnis sagt:

    „Wer sich ganz bewusst Leistungen erschleicht“
    Ach kleiner Andi, du weißt also sicher, dass alle Schwarzfahrer das mit voller bösartiger Absicht tun und nicht nur ihr Ticket verbummelt haben oder vergessen zu entwerten oder was auch immer?

    • XYZ sagt:

      Wer vergessen hat zu entwerten, zahlt nur 7 Euro „Strafe“

      Und es gibt möglicherweise mehr Leute, die tatsächlich bewusst schwarz fahren.
      Sieht man oft genug in den Bahnen – manche stehen so lange an Automaten rum und tun so als ob sie keine Ahnung haben oder tippen dauernd auf Abbruch bis sie 2 oder 3 Haltestellen später wieder aussteigen Natürlich ohne ein Ticket gekauft zu haben

      Wenn denn alle entweder immer ne gültige FK dabei hätten, in der Bahn oder Bus kaufen und entwerten würden bzw wenn sie dann doch ohne Ticket erwischt werden, das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen würden, würde kaum jemand darüber nachdenken, das Thema Strafantrag zu diskutieren.

      • Allwetterradler sagt:

        „…Wer vergessen hat zu entwerten, zahlt nur 7 Euro „Strafe“…“

        Zu dieser Aussage hätte ich gerne eine valide Quelle.

  9. Straßenbahnverweigerer sagt:

    Davon abgesehen, daß wir diesen Straßenbahnwahnsinn alle querfinanzieren müssen und quasi überall eine Extrawurst für diesen antiquiert-rasselnden Anachronismus auf Stahltrasse gebraten werden muß, benehmen sich die Bahnbediensteten selbst wie der größte Abschaum.

    Wie oft sieht man zu den drei verlotterten Neu- und Südstadtbewohnern, die sich da zum Kontrollasi emporgehievt fühlen dürfen, drei ebensolche in Blaumännern antanzen, die aus Steuermitteln finanziert werden, Damit sind dann sechs Leute beschäftigt, irgend ’n obdachlosen Hundepunk zu tyrannisieren.

    Selbst meine Oma, die ihr Leben lang ehrlich Straba gefahren ist, immer bezahlt hat, wurde von den asozialen Bahnterroristen, sie sich Kontrolettis schimpfen, übelst angegangen, weil sie wohl angeblich versehentlich eine Station zu weit gefahren ist mit dem Kurzticket – die Tarife sind ja die nächste Frechheit!

    • nicht so viel jammern sagt:

      Du wurdest also mal erwischt und musstest blechen. Daran ist niemand außer dir selbst Schuld.