Hinweis der Arbeitsagentur Halle: Urlaub für Arbeitslose nur nach Genehmigung

Der Beginn der Sommerferien steht kurz bevor. Damit beginnt für viele die Urlaubszeit. Auch Arbeitslose können während des Bezuges von Arbeitslosengeld „Urlaub machen“. Der Gesetzgeber verwendet dafür den Begriff Ortsabwesenheit. Ein Anspruch auf Urlaub besteht allerdings nicht, teilt die Arbeitsagentur in Halle (Saale). Zu beachten ist demnach, dass das vorherige Einverständnis der Agentur für Arbeit dafür erforderlich ist.
„Wer Urlaub machen will, sollte sich persönlich, per E-Mail oder telefonisch bei der Arbeitsagentur melden. Das ist wichtig, denn es ist notwendig, dass diese Ortsabwesenheit im Einverständnis geschieht“, so Petra Bratzke Chefin Agentur für Arbeit Halle. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für insgesamt drei Wochen im Jahr möglich. Wer sich ohne dieses Einverständnis ortsabwesend aufhält, muss mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Grundsätzlich verlangt das Gesetz, dass arbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, sicherstellen, dass sie an jedem Werktag am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben.
Wieder ein typischer Bratzke…
Schon mal vielleicht dran gedacht, daß man Urlaub auch am Wohnort machen könnte? Geht dieser Tussi wohl schon nicht mehr ein, auf ihrem steuerbezahlten Wohlfühlplatz…