Immobiliendeals: OB Wiegand darf weniger entscheiden
Der Stadtrat hat am Mittwoch die Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Hinter dem Beschluss steckt eine Beschneidung der Kompetenzen von Oberbürgermeister Bernd Wiegand. Es darf künftig nur noch über Immobiliendeals bis 100.000 Euro allein entscheiden. Bisher darf Wiegand bei Rechtsgeschäften bis zu einer Grenze von 250.000 Euro allein entscheiden. Künftig ist der Finanzausschuss für Beträge zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro zuständig, darüber hinaus der Stadtrat.
Alle Fraktionen hatten im August gemeinsam einen Antrag gestellt, also CDU/FDP, Linke, SPD, Grüne und MitBürger. Dieser wurde bereits im August beschlossen. Nun ging es noch um die dadurch ausgelöste Änderung der Hauptsatzung, die noch bestätigt werden musste. Sie wird im kommenden Amtsblatt veröffentlicht, um Rechtskraft zu erlangen.
Anlass der Entscheidung war der Verkauf von Grundstücken im Charlottenviertel. Eine Leipziger Immobilienfirma hatte für fast 900.000 Euro sieben Grundstücke in Einzelpaketen erworben, wodurch die Wertgrenze unterschritten wurde. Dieses Vorgehen war rechtswidrig, hatte das Landesverwaltungsamt entschieden.
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