Jobcenter und Sozialamt in Halle übernehmen höhere Mieten

Zum 1. Februar 2026 sind im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge gestiegen, bis zu denen das Jobcenter und der Fachbereich Soziales die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat die turnusmäßige Überprüfung der aktuellen Richtwerte ergeben.

Damit gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Bedarfe für Unterkunft und Heizung bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen, informiert die Stadtverwaltung:

HaushaltsgrößeBruttokaltmiete 2026
(Grundmiete + kalte Betriebskosten)
1-Personen-Haushalt397,00 €
2-Personen-Haushalt442,80 €
3-Personen-Haushalt529,90 €
4-Personen-Haushalt636,00 €
5-Personen-Haushalt815,40 €
für jede weitere Person90,60 €


Das Jobcenter und der Fachbereich Soziales berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin.

Heizkosten

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind.
Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft.
 

Angemessene Wohnfläche für Heizkosten

HaushaltsgrößeAngemessene Wohnfläche
1-Personen-Haushaltbis 50 m²
2-Personen-Haushaltbis 60 m²
3-Personen-Haushaltbis 70 m²
4-Personen-Haushaltbis 80 m²
5-Personen-Haushaltbis 90 m²
für jede weitere Person10 m²
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23 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Dummer Kommentar von PaulusHallenser in 3, 2, 1 …

  2. Emmi sagt:

    „Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind.“
    Das finde ich nicht in Ordnung. Was bedeutet genau sittenwidrig, welcher Wert liegt hier zu Grunde? Das ist kein Anreiz zum Einsparen.
    Ich kann es mir nur leisten einen Raum zu heizen, ich zahle meine Kosten selbst.

    • Halle-Leser sagt:

      Du hast für Dich eine Entscheidung getroffen.
      Die hätte auch anders ausfallen können.

    • ... sagt:

      „Was bedeutet genau sittenwidrig, welcher Wert liegt hier zu Grunde? Das ist kein Anreiz zum Einsparen.“

      Du kannst dir todsicher sein, dass da kein Cent zuviel vom „Amt“ kommt. Es gibt Statistiken darüber im Netz, wieviel der durchschnittliche Hilfeempfänger von seinem Bürgergeld noch zur KdU draufzahlt.
      Wenn du selber zahlst und zu wenig Einkommen hast, steht es dir offen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Also bitte hier nicht rumheulen, danke.

  3. Realität sagt:

    Wir ordern „Fachkräfte“ aus dem Ausland, die keine sind und erst noch ausgebildet werden müssen…
    Da wäre es sinnvoll, die „Sozialhilfeempfänger“ in benötigte Branchen umzuschulen und diese in ein Jobverhältnis zu bringen! Somit könnte das von der arbeitenden Bevölkerung erwirtschaftete Steuergeld auch sinnvoller eingesetzt werden!

    • Nachgefragt sagt:

      Deine Argumentation ist so alt wie die ALG- Versicherung. Warum macht man das nicht? Warum sind die Verantwortlichen noch nicht selbst auf den Gedanken gekommen? Warum kommen jedes Jahr tausende Erntehelfer aus Osteuropa ins Land? Sieh der Realität ins Auge und du wirst Antworten finden.

    • t-haas sagt:

      Na dann fang schon mal in deinem Umfeld an, „Sozialhilfeempfänger“ geistig auf das von dir geplante vorzubereiten. Ob du da viel Erfolg haben wirst? Mach dich besser erstmal einschlägig kundig, welche Bezugsbegründungen da vorliegen…

  4. Ladenhorcher sagt:

    Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen,…
    deswegegen stehen die Haustüren immer auf, die Schließer werden ausgehangen, die Fenster werden aufgerissen usw. usf.

  5. Kappungsgrenze für 50/50 Regelung bei der Heizkostenabrechnung sagt:

    Sorry, aber ich habe dafür kein Verständnis, wenn die Heizkosten so einfach vom Jobcenter mit übernommen werden. Ich werde als Arbeitnehmer dadurch durch diese Praxis doppelt zur Kasse gebeten. Nicht nur, dass Steuergelder hierfür verwendet werden, nein auch bei mir schlägt die Heizkostenabrechnung, für die, die keinen Umgang mit Wärme erlernen, bei der Gesamtabrechnung nieder.
    Je höher der Verbrauch aller Abnehmer ist, desto höher ist auch die 50/50 Regelung bei der Betriebskostenbrechnung. Hierfür gibt es keine Kappungsgrenze. Was bedeutet dies: Versucht ein Abnehmer seine Heizkosten durch eigene Sparsamkeit zu reduzieren, bekommt der zum Schluss den Verbrauch von den anderer Abnehmern mit auf die Endabrechnung, die sich kein Kopf über die Heizkostenabrechnung machen müssen. Wird ja vom Jobcenter übernommen.
    Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis. In meinen Augen läuft hier etwas nicht richtig.
    Selbst bei einer Mieterhöhung gibt es eine Kappungsgrenze – nicht aber bei der 50/50 Regelung bei der Heizkostenabrechnung. Wohnt man also in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Bürgergeldempfänger, bezahlt der Arbeitnehmer die ganzen Heizkosten zum Schluss zu 50 % mit. Obwohl dieser einen geringen Verbrauch hatte (das Geld muss erstmal verdient werden 😉),

    • ... sagt:

      Du kannst dir todsicher sein, dass da kein Cent zuviel vom „Amt“ kommt. Es gibt Statistiken darüber im Netz, wieviel der durchschnittliche Hilfeempfänger von seinem Bürgergeld noch zur KdU draufzahlt.
      Wenn du selber zahlst und zu wenig Einkommen hast, steht es dir offen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Also bitte hier nicht rumheulen, danke.

  6. HWG jawohl sagt:

    Die Wohnungkonzerne und HWG wird’s freuen.

  7. Dino sagt:

    Die Diskussionen sind teilweise voll daneben. Hier sollte sich keiner äußern, der nicht selbst betroffen ist oder war. Ich habe in der Wohnungswirtschaft gearbeitet und habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Betroffenen sehr ordentliche, saubere, sparsame und durchaus intelligente Bürger sind. Auch in den sogenannten Problemvierteln.

  8. Nachgefragt bei Dino sagt:

    Nachgefragt bei Dino: 1. Ich habe es selbst für kurz Zeit erlebten müssen, was man alles vom Staat für Leistungen in Anspruch nehmen kann, wenn man arbeitslos ist. Gerade wenn man ein Kind hat… Aber, dieses Hängemattensystem muss aufhören, da wir es uns es als Staat nicht leisten können. Dieser Staat macht nur Schulden. Somit sind wir wieder beim Thema. Alles muss erwirtschaftet werden. Ich kann mich noch an die Corona-Zeit erinnern. Was da an Einsparungen möglich war. Und Thema Zuschuss beantragen: klar doch, jemand der arbeiteten geht, Kinder hat und merkt es reicht nicht, der hat noch die Zeit bei dieses Öffnungszeiten zum Amt zu gehen. Wegen 10 oder 20 €? Dann möchte ich aber bitte keine Klagen hören, von denen die keinen Job haben und Termine beim Amt nicht einhalten können. Kurz um, mir geht es nur darum, dass wenn man Leistungsempfänger klar machen muss, dass in dem gleichen Haus Leute leben und siich eine warme Wohnung erarbeiten müssen. Sorry, ich mag diese Diskussionen gar nicht. Aber es gibt so viele Leute, die Tag täglich arbeiten gehen und als Dank wieder ne Mieterhöhung vom Vermieter bekommen. Und da sagt keiner etwas.

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