Land, Linke und Grüne begrüßen Räumung des Freilagers in Teutschenthal
Innerhalb eines Monats muss die Grube Teutschenthal ihr Freilager räumen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) beschlossen, der Betreiber kann nicht mehr gegen die Entscheidung vorgehen. Landesregierung, Linke und Grüne begrüßen die Entscheidung.
Das für die Aufsicht über das vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständige Wirtschaftsministerium sieht sich wie das LAGB selbst durch die Entscheidung des OVG Magdeburg in ihrer Auffassung einer konsequenten Rechtsverfolgung der Forderung gegenüber dem Betreiber GTS bestätigt. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte am Donnerstag: „Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt. Die Belastungen, denen die Bürger vor Ort über viele Jahre ausgesetzt sind, habe ich stets für inakzeptabel gehalten und das bei meinen Besuchen vor Ort auch immer wieder betont.“ Das LAGB wird nunmehr die fristgerechte Stilllegung und vollständige Beräumung des Freilagers überwachen und bei einem Verstoß hiergegen gegebenenfalls auch Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Abschließend erklärte Willingmann: „Ich hoffe, dass die Beräumung des Freilagers dazu beiträgt, Belastungen und Sorgen der Anwohner zu senken. Unsere Aufgabe besteht aber weiterhin darin, insbesondere noch vorhandene Geruchsbelastungen für die Anwohner, die vom Grubenbetrieb ausgehen, vollständig und nachhaltig zu beseitigen. Hier steht GTS in der Verantwortung und ich erwarte zügige Fortschritte.“
Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG), dass das Freilager der GTS Grube Teutschenthal stillgelegt und beräumt werden muss, erklärt der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange: „Ich begrüße das Urteil des OVG ausdrücklich. Das Freilager in Angersdorf ist zu räumen, bis die vor 15 Jahren erlassene Auflage, eine Halle zu errichten, endlich umgesetzt wird. Die GTS Grube Teutschenthal muss der Entscheidung des OVG jetzt schnellstmöglich Taten folgen lassen und einen rechtskonformen Zustand herstellen. Zugleich sind das Wirtschaftsministerium und insbesondere das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) in der Verantwortung. Hier erwarte ich Aufklärung, warum es 15 Jahre gedauert hat, bis bemerkt wurde, dass Auflagen nicht umgesetzt wurden. Für die Menschen vor Ort ist die Stilllegung des Freilagers ein erster Schritt in Richtung einer Normalisierung der Verhältnisse. Nichtsdestotrotz müssen weitere Maßnahmen folgen, um die Geruchsbelästigungen abzustellen.“
„Eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger und ein erster Etappensieg“, hat Wolfgang Aldag (Grüne) getwittert. „Dennoch in Teutschenthal und Umgebung stinkt es noch immer.“ Deshalb habe man mit der Bürgerinitiative die nächsten Schritte abgesprochen.
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