Losverfahren an Schulen: Briefe offenbar nicht rechtzeitig da
Im Zusammenhang mit dem Losverfahren an den Weiterbildenden Schulen in Halle hat es offenbar Probleme bei der Zustellung der Briefe gegeben. Diese seien teilweise nicht rechtzeitig bei den Eltern eingetroffen. Das wurde im Bildungsausschuss bekannt. „Schreiben waren nicht rechtzeitig da“, erklärte Christine Radig vom Fachbereich Bildung.
Versendet wurden die Schreiben mit einem privaten Postdienstleister, dem MZZ-Briefdienst der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung. Ausschussmitglieder erkundigten sich, ob „Verspätungen“ Folgen für das Unternehmen haben. „Der Vorfall wird bei künftigen Vergaben sicherlich eine Rolle spielen“, sagte Bildungsdezernentin Katharina Brederlow im Bildungsausschuss.
der mmz briefdienst glänzt allgemein durch massenhaft verlorene briefe und ellenlange beförderungszeiten … völlig unverständlich wie man mit solchen „dienstleistern“ arbeiten kann.
Dem kann ich nur zustimmen.
Die Kündung für unsere Mietwohnung habe ich auch über diesen Briefdienst nach Lpz geschickt. Ergebnis: Der Brief kam zu spät; Kündigungsfrist nicht eingehalten. Einen Monat mehr Miete bezahlt.
Also Bummelpost aber preislich ok.
Der MZZ Briefdienst hat bei der Zustellung unserer Steuerunterlagen vom Finanzamt die gesamten Unterlagen verloren. Ohne Worte…… Es kam bis heute keine Entschuldigung.
Man muss sich schon sehr wundern, wie viele Leute wichtige Unterlagen, nur um ein paar Cent zu sparen, unversichert bzw. ohne Einschreiben versenden – selbst Schuld, wer am falschen Ende spart. Natürlich ist so ein Dienstleister seinen Namen nicht wert, aber das wissen auch die Behörden und andere Adressaten wie Vermieter, die so vermutlich auch mal selbst das ein oder andere Briefchen verschwinden lassen (können).
Richtig lesen: nicht die Leute haben Unterlagen ans Finanzamt gesendet. Nein, das Amt verschickt seinen Kram damit. Kann man sich leider nicht gegen wehren
So ist, das Finanzamt schickt die Unterlagen mit MZZ. Wir haben unsere Unterlagen vor Ort abgeben
Das Problem ist, dass die öffentliche Hand beim Vergabeverfahren gesetzlich angehalten ist, das billigste Angebot anzunehmen. Das dieses nicht immer die besten Leistungen liefert, sieht man z. B. beim MZZ-Briefdienst.
Das stimmt nicht. Es muss das wirtschaftlichste Ergebnis gewählt werden… Mal wieder topp Recherche ?