Mann hält Beil in die Höhe und klaut in Geschäft am Kleinschmieden

14 Antworten

  1. Hölle Saale sagt:

    Hölle bleibt eben Hölle. Nettes extra für Besucher des künftigen Zukunftszentrums.

  2. Zimmermann sagt:

    Ich vermute, dass war ein zukünftiger Geselle auf der Walz!

  3. ... sagt:

    Also wie sehr ein bewaffneter Raubüberfall hier verharmlost wird ist unglaublich.

    • Gläubiger sagt:

      Du solltest klagen!

      • ... sagt:

        Ja genau. Man sollte sich lieber über die wahren Verbrecher aufregen, die, die im nirgendwo für 3h Stunden ihr Auto abgestellt haben, um ein Konzert zu besuchen.
        Ich hoffe, dass ich meinen moralischen Kompass neu ausrichten kann und lerne, Täter mit Äxten, Messer und Macheten, zu tolerieren.

    • JM sagt:

      Genau das hab ich auch gedacht!

    • Herr Moo sagt:

      Ein Raubüberfall? Wo verorten Sie denn hier einen tatbestandlichen Raub oder gar einen vollendeten Raubüberfall? Das bloße Mitführen eines effektiven Werkzeugs bei einem Diebstahl gemäß §242 StGB bzw. §248a StGB könnte allenfalls den Zusatztatbestand des §244 StGB erfüllen, sofern man das Beil oder Spaltwerkzeug als qualifiziertes gefährliches Instrument ansieht. Meinem Rechtsverständnis zufolge ist eine derartige Bewertung jedoch zu negieren. Beide Delikte, nämlich der einfache Diebstahl gemäß §242 StGB und der raubähnliche Diebstahl gemäß §244 StGB, sind lediglich als minder gravierende Vergehenstatbestände einzustufen. Demzufolge gebührt dem Ganzen ein lockerer und üblicher Anstrich.

      Zudem sollte eine Überprüfung erfolgen, ob hier etwa der Straftatbestand der Nötigung gemäß §240 StGB oder gar der Bedrohung gemäß §241 StGB vorliegt. Nichtsdestotrotz erfüllt das demonstrative Hantieren mit dem Beil beim Verlassen der Örtlichkeit meines Erachtens nicht die Merkmale einer solchen Straftat.

      Wir leben in einer pluralistischen, inklusiven, toleranten und diversen demokratischen Mehrheitsgesellschaft, in der es unsere Pflicht ist, das Führen eines Beils oder Spaltwerkzeugs als gängigen Brauch anderer Kulturen zu tolerieren und uns entsprechend anzupassen.

  4. WattneScheiße sagt:

    Aber man darf keine Waffen zur Selbstverteidigung oder zum Schutz anderer tragen. Läuft im Land. Alle wahnsinnig.

  5. Falsch abgebogen sagt:

    Er hat sich nur im Stadtteil geirrt… wollte wahrscheinlich zu den Highlandgames.

  6. Diana sagt:

    Ein bewaffneter Raubüberfall und Halle lacht darüber, unglaublich.
    Lacht ihr bei Toten und Verletzten auch noch?

    • Galgenhumor sagt:

      Was soll wir den sonst machen…. die deutsche Politiker haben fertig… Respektive „Deutschland ist fertig“.

      • Was erlauben Strunz sagt:

        Für korrektes Deutsch ist es nie zu spät!

        • Entschuldigung sagt:

          Habe versucht mich dem deutsch unser gebildeten letzten Generation anzupassen.

          • Klappt aber nicht, "versucht" ist wohl richtig sagt:

            Dein Satz müsste mit „Ich“ beginnen (das Subjekt fehlt nämlich).

            Nach dem Wort „versucht“ müsste ein Komma stehen.

            Deutsch ist in diesem Fall ein Substantiv und müsste daher groß geschrieben werden.

            Nicht „…unser letzten Generation“, sondern „unserer“.

            Du hast weniger Kenntnisse in der deutschen Sprache als die sogenannte „LG“.