Mann hält Beil in die Höhe und klaut in Geschäft am Kleinschmieden
Am Samstagmittag, 12.05 Uhr, betrat ein Mann mit einem Spaltwerkzeug ein Geschäft in Halle (Saale), Kleinschmieden. Mit diesem Werkzeug wurde niemand bedroht, angegriffen oder verletzt.
Nachdem der Tatverdächtige, der sich in Begleitung von zwei weiblichen Personen befand, Waren aus einem Regal entnahm und diese nicht bezahlte, hielt er den mitgeführten Gegenstand in die Höhe und flüchtete aus dem Geschäft. Die derzeitigen Ermittlungen der Kriminalpolizei richten sich gegen einen namentlich bekannten 28-jährigen Mann.
Hölle bleibt eben Hölle. Nettes extra für Besucher des künftigen Zukunftszentrums.
Ich vermute, dass war ein zukünftiger Geselle auf der Walz!
Zukünftige Gesellen sind Lehrbuben und die gehen nicht auf die Walz.
Belies dich mal richtig, Schwätzer.
Also nicht wie du? 😉
Zukünftige (!) Gesellen gehen nicht auf die Walz, sondern nur Gesellen.
Leute, es ist bei DM passiert, ich war auch da drin, das war ein Tätowierter weißer Mann mit 2 junge weiße Mädels
Also wie sehr ein bewaffneter Raubüberfall hier verharmlost wird ist unglaublich.
Du solltest klagen!
Ja genau. Man sollte sich lieber über die wahren Verbrecher aufregen, die, die im nirgendwo für 3h Stunden ihr Auto abgestellt haben, um ein Konzert zu besuchen.
Ich hoffe, dass ich meinen moralischen Kompass neu ausrichten kann und lerne, Täter mit Äxten, Messer und Macheten, zu tolerieren.
Das ist mit „klagen“ nicht gemeint. Was du machst ist „jammern“. Aber vielleicht bist du auch ein Jammerlappen?
Was du machst ist trollen.
Auweia.
Genau das hab ich auch gedacht!
Ein Raubüberfall? Wo verorten Sie denn hier einen tatbestandlichen Raub oder gar einen vollendeten Raubüberfall? Das bloße Mitführen eines effektiven Werkzeugs bei einem Diebstahl gemäß §242 StGB bzw. §248a StGB könnte allenfalls den Zusatztatbestand des §244 StGB erfüllen, sofern man das Beil oder Spaltwerkzeug als qualifiziertes gefährliches Instrument ansieht. Meinem Rechtsverständnis zufolge ist eine derartige Bewertung jedoch zu negieren. Beide Delikte, nämlich der einfache Diebstahl gemäß §242 StGB und der raubähnliche Diebstahl gemäß §244 StGB, sind lediglich als minder gravierende Vergehenstatbestände einzustufen. Demzufolge gebührt dem Ganzen ein lockerer und üblicher Anstrich.
Zudem sollte eine Überprüfung erfolgen, ob hier etwa der Straftatbestand der Nötigung gemäß §240 StGB oder gar der Bedrohung gemäß §241 StGB vorliegt. Nichtsdestotrotz erfüllt das demonstrative Hantieren mit dem Beil beim Verlassen der Örtlichkeit meines Erachtens nicht die Merkmale einer solchen Straftat.
Wir leben in einer pluralistischen, inklusiven, toleranten und diversen demokratischen Mehrheitsgesellschaft, in der es unsere Pflicht ist, das Führen eines Beils oder Spaltwerkzeugs als gängigen Brauch anderer Kulturen zu tolerieren und uns entsprechend anzupassen.
Heißt demzufolge Helm und Rüstungspflicht für alle, die schon länger hier wohnen.
Aber man darf keine Waffen zur Selbstverteidigung oder zum Schutz anderer tragen. Läuft im Land. Alle wahnsinnig.
Man darf oder darf nicht Waffen tragen, unabhängig von der Motivation. Ist so ne Gesetzessache.
Willst Waffen?
Er hat sich nur im Stadtteil geirrt… wollte wahrscheinlich zu den Highlandgames.
👌😂
Ein bewaffneter Raubüberfall und Halle lacht darüber, unglaublich.
Lacht ihr bei Toten und Verletzten auch noch?
Was soll wir den sonst machen…. die deutsche Politiker haben fertig… Respektive „Deutschland ist fertig“.
Für korrektes Deutsch ist es nie zu spät!
Habe versucht mich dem deutsch unser gebildeten letzten Generation anzupassen.
Dein Satz müsste mit „Ich“ beginnen (das Subjekt fehlt nämlich).
Nach dem Wort „versucht“ müsste ein Komma stehen.
Deutsch ist in diesem Fall ein Substantiv und müsste daher groß geschrieben werden.
Nicht „…unser letzten Generation“, sondern „unserer“.
Du hast weniger Kenntnisse in der deutschen Sprache als die sogenannte „LG“.