Mediengesetz in Sachsen-Anhalt wird geändert: UKW wird nicht abgeschaltet, Förderung für lokale Fernsehsender

„Eine UKW-Übertragung soll für unsere Radiosender weiter möglich sein.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, anlässlich der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts gesagt. Das Abschaltdatum werde ersatzlos gestrichen. Damit könne die Mehrheit der Bevölkerung weiter Radio über UKW hören und die Radiosender bekämen Planungssicherheit.
„Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt legen wir auch einen Schwerpunkt auf Verbesserungen für die lokalen und privaten TV-Veranstalter“, so Kurze. Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein. Bisher war dies nur anlässlich von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen der Fall.
Bessere finanzielle Rahmenbedingungen würden durch die Förderung von Infrastrukturkosten möglich. „Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen die lokalen Veranstalter zur breiten Meinungsvielfalt und zur Stärkung unsers demokratischen Gemeinwesens bei“, betonte Markus Kurze dazu.
Raus aus de Kartoffeln, rin in de Kartoffeln, typisch Politik, abschaffen um neu zu erfinden
Kann man nicht dafür die Ampel ( SPD, Grüne und FDP) abschalten .
„Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein.“
Das ist in meinen Augen eine sehr gute Sache, denn auch Kommunalpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Das wird gerne vergessen.
Selten einer Meinung aber korrekt!
Zudem, durch Abschaltung würde massenhaft Elektronikschrott „erzeugt“