Mehr als 15 Millionen Euro: HWG verliert im Streit um Rauchwarnmelder vor dem Bundesgerichtshof und muss abgerechnete Nebenkosten zurückzahlen – Austausch von Warnmeldern ist keine Modernisierung
Die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage einstecken müssen. Es geht dabei um die Rauchwarnmelder. Schon vor 7 Jahren hatte die HWG vor dem Amtsgericht Halle (Saale) einen Prozess verloren. Bei den Kosten für die damals durch die HWG angemieteten Rauchwarnmelder handelt es sich demnach nicht um sonstige Betriebskosten, welche im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden dürfen. Die HWG hatte daraufhin bei Mietern die gemieteten Warnmelder ausbauen und gekaufte wieder einbauen lassen. Diese Kosten wollte die HWG dann bei diesen Mietern als Modernisierung im Rahmen einer Mieterhöhung geltend machen.
Nachdem die betroffenen Mieter beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Landgericht Halle (Saale) verloren hatten, zogen sie vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und bekamen dort Recht. Dort wurde entschieden, dass die Erneuerung bereits vorhandener Geräte keine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Entscheidend ist also die Erstausstattung.
Darüber hinaus müsse für das neue Gerät eine technische Verbesserung nachgewiesen werden. Der Austausch von Mietgeräten gegen Kaufgeräte habe keinerlei Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Mietsache, so dass die HWG bei ihren Mietern keine Mieterhöhung wegen Modernisierung durchsetzen kann, wenn sie Mietgeräte gegen Kaufgeräte austauscht.
„Die Niederlage der HWG war vorhersehbar“, so Rechtsanwalt Johannes Menke (Stadtrat Freie Wähler), „da ein Austausch von zunächst installierten Mietgeräten gegen Kaufgeräte ohne technische Verbesserung niemals zu einer Verbesserung der Wohnqualität oder zu einer Kosteneinsparung führt“.
Peter Scharz, Vorsitzender des Mieterrates Halle (Saale) e. V., begrüßt dieses Urteil. “Ich freue mich darüber, dass der BGH gerade in einem Rechtsstreit mit der HWG jetzt endgültig für Klarheit gesorgt hat. Die Mieter der HWG sollten jetzt erst recht den Kosten für RWM in Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen wegen Modernisierung widersprechen und auch für die Vergangenheit die Rückzahlung zu Unrecht abgerechneten Mietkosten verlangen. Bei der HWG dürfte sich dies auf über € 2 Mio. in den vergangenen Jahren summieren, die den Mietern an Kaufkraft entzogen wurden“, so Peter Scharz, „in ganz – Halle über € 15 Mio.“, so Scharz.
„Wir stehen gerade am Beginn einer großen Austauschwelle von RWM. Die Auslaufzeit der 10 – Jahresfrist ist im vollen Gange. Deshalb kommt das BGH – Urteil gerade zum rechten Zeitpunkt“, stellt Peter Scharz abschließend fest.
Nachdem die betroffenen Mieter beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Landgericht Halle (Saale) verloren hatten, zogen sie vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und bekamen dort Recht.
Hmm die Gerichte aus Halle selbst geben den Mietern kein Recht, erst der Bundesgerichtshof von außerhalb… Richter sind neutral oder?
Frage für einen Freund 😉
Sag deinem Freund, es gibt wichtigere Dinge im Leben als blödes Zeug schreiben.
Ja , das ist schon sehr sehr merkwürdig. Vor allem das auch das Landgericht welches ja genau gegenüber der HWG Zentrale liegt, auch ein klares Fehlurteil begründet ist schon bedenklich!
Die Sache war doch eigentlich glasklar und die beiden Gerichte suchten krampfhaft nach falschen Begründungen. Eigentlich müsste dies auch Folgen in der Besetzung der Richter haben. Scheinbar gänzlich ungeeignet!
Wenn es da mal keine Verbindungen gegeben hat, auf welcher Ebene auch immer .
Wem sollen die Gerichte denn Treu sein? Weil diese auch in Halle sitzen und Genossenschaftsanteile besitzen oder gerne in der Cantine der HWG essen.
Was für ein Quatsch.
„Wem sollen die Gerichte denn Treu sein?“
Wie wäre es mit den Gesetzen?
Auf den sog. „Rechtsstaat“ kann man sich nicht verlassen. Die Richter*in gehen aufgrund der Überlastung den Weg, der ihnen am (vermeintlichen) wenigsten Mehrarbeit bereitet. Von daher wundern ich mich nicht über einige Urteile die wirklich bekloppt sind und von den höheren Instanzen korrigiert werden, aber da muss man erstmal hinkommen. Und es ist keine Überraschung das sich Richter*in gegen eine Gesetzsänderung stemmen, dass Videoaufzeichnungen im Gerichtssaal erlaubt werden. Dann würde die breite Öffentlichkeit mal sehen wie der „Rechtsstaat“ momentan funktioniert, nämlich gar nicht. Von der Qualität der Anwälte fang ich erst gar nicht an.
„Dort wurde entschieden, dass die Erneuerung bereits vorhandener Geräte keine Modernisierungsmaßnahme darstellt.“
Das ist sogar jedem Laien klar, der sich schon mal etwas mit Mietrecht befasst hat. Aber Hallesche Richter sind mit so einer Frage offenbar überfordert… Wer weiß, womit sie noch so alles überfordert sind…
„Dort wurde entschieden, dass die Erneuerung bereits vorhandener Geräte keine Modernisierungsmaßnahme darstellt.“
Das muss aber nicht immer so sein. Da gibt es Ausnahmen.
Die wären?
Wenn die neuen Geräte dem Mieter Geld gespart hätten oder über technische Neuerungen verfügt hätten als die gemieteten Geräte hätte das Urteil wohl zugunsten der HWG ausgefallen.
Seit wann haben jemals Neuerungen den Mietern Geld gespart?
Neue Dämmung, neue Heizung, neue Fenster, usw..
Das spart vielleicht 2% Energiekosten, die werden aber nullkommanix durch
a) steigende Energiepreise und
b) die Modernisierungsumlage nicht nur ausgeglichen, sondern mehrfach überstiegen.
Mit diesem Thema bist du eindeutig überfordert.
Vielleicht? Noch mehr so Vermutungen?
Hätte die HWG die Rauchmelder von Anfang an gekauft, wäre es genau so eine Modernisierung dessen Kosten Anteilig auf die Mieter übertragen werden kann.
Wo steht das sich die Modernisierung ausgleichen muss?
Das ist deine Fantasy aber mehr nicht.
Ist in dem Fall aber wirklich uneindeutig, da die HWG ja für den erstmaligen Einbau am Ende weder höhere Nebenkosten noch höhere Mieten bekommen hat.
Nicht alle Richter sind gleich gebildet. Muss wohl am unterschiedlichem West- und Oststudium liegen.
Auf die Idee muss man erst einmal kommen, gesetzlich vorgeschriebene Warnmelder als Modernisierungsmaßnahme „zu verkaufen“.
„Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b BGB. Unabhängig von der Rechtsgrundlage müssen Mieter den Einbau dulden, auch wenn sie Rauchmelder vorab in eigener Regie montiert haben. Da der Einbau der Rauchmelder eine Modernisierungsmaßnahme ist, ist der Vermieter berechtigt, die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten zu erhöhen.“
https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/betriebskosten-nebenkosten/rauchmelder/
Du hast den Sinn der Klage nicht verstanden.
Gier frisst Hirn. Richtig so für die Abzocker.
Das war wohl weniger die Gier, sondern eher der versuch den Schaden zu begrenzen und die Kosten niedrig zu halten.
Die HWG versucht öfters ihre Mieter abzuzocken.
Jo mei.
Dann kostet der Hausmeister- (Grün-)Pflegedienst, wat ever, nächstes Jahr 10 Euro mehr.
Nach Abzug von Steuern, (Sozial-)Versicherungen, Finanzierungsdiensten und sonstigen Abgaben verbleiben noch 3 Euro.
Von jeder Mietpartei.
Und das für die allfällige Zukunft.
Da soĺte mal bei den anderen Vermietern nachgeforscht werden ob dort alles rechtens ist .
Das Gerichtsurteil macht deutlich, dass kommunales Wohneigentum generell privatisiert werden sollte, da öffentliche Unternehmen häufig zu Misswirtschaft und Korruption neigen. Ursächlich dafür sind meines Erachtens sehr häufig Lokalpolitiker, die im Aufsichtsrat solcher Unternehmen sitzen.
Private Wohnungsunternehmen neigen dann, wie man in letzter Zeit häufig lesen konnte zu gar nix mehr. Übrigens sind Aufsichtsräte, da solltest du dich mal kundig machen , nicht mit Maßnahmen der Geschäftsführungen verbandelt.