Mehr Wasserrückhalt in der Fläche: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements in Sachsen-Anhalt

Längere Hitze- und Dürreperioden führen in Sachsen-Anhalt zunehmend zu einem Absinken der Grundwasserstände. Aktuell liegen diese bis zu 50 cm unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Im Sommer 2023 mussten deshalb auch acht Landkreise die Wasserentnahme vorübergehend einschränken. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat vor diesem Hintergrund einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements am heutigen Dienstag im Kabinett vorgestellt. Mit Hilfe neuer und reaktivierter Stauanlagen soll in den kommenden Jahren mehr Wasser in der Fläche gehalten werden, um die Gebietswasserhaushalte angesichts des fortschreitenden Klimawandels nachhaltig zu stabilisieren.
„Sachsen-Anhalt zählt bereits heute zu den trockensten Bundesländern in Deutschland. Auch wenn die Trinkwasserversorgung weiter gesichert bleibt, müssen wir unser Management insbesondere mit Blick auf steigende Wasserbedarfe in der Industrie und der Landwirtschaft anpassen“, erklärte Willingmann. „Mit dem neuen Gesetzentwurf leiten wir den notwendigen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zur Wasserhaltung ein. Um die Gebietswasserhaushalte zu stabilisieren, wird das Wasser in kleineren Gewässern künftig mit Hilfe von Stauanlagen verstärkt zurückgehalten. Lediglich in Vorranggewässern wie der Elbe oder Saale wird die ökologische Durchgängigkeit weiter im Vordergrund stehen, um auch gegen Starkregen- und Hochwasserereignisse gerüstet zu sein und die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.“
Eine wesentliche Rolle werden die Gewässerunterhaltungsverbände spielen, die für kleinere Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind. Landesweit müssen die Verbände zahlreiche Stauanlagen neu errichten oder sanieren. Gemeinsam mit den Verbänden hat das Umweltministerium die Kosten hierfür ermittelt. So wird der einmalige Investitionsbedarf für den Neubau und die Sanierung von Anlagen bei 68,8 Millionen Euro liegen. Hinzu kommt der jährliche Unterhaltungsaufwand. Dieser wird um vier Millionen Euro von aktuell 26,3 auf 30,3 Millionen Euro steigen.
Umweltministerium will Förderprogramm auflegen
Um die Unterhaltungsverbände finanziell nicht zu überfordern, plant das Umweltministerium, ein Förderprogramm aus Landesmitteln aufzulegen. „Ziel der Landesregierung ist es, die Investitionen schrittweise zu realisieren und dementsprechend über mehrere Jahre hinweg zu finanzieren“, erklärte Willingmann. „Das Landesengagement dient ferner dazu, Unterhaltungsverbände und Grundstückseigentümer finanziell nicht zu überfordern.“ Bis 2028 sollen mindestens 15 Millionen Euro investiert werden.
Die Unterhaltungsverbände können zudem Kosten für die jährlichen Mehraufwendungen auf die Mitgliedsgemeinden umlegen, diese wiederum auf Grundstücksbesitzer. Nach Berechnungen des Ministeriums wird ein Eigentümer eines Grundstücks mit einer Größe vom 1.000 m² zukünftig 20 Cent pro Jahr zusätzlich an die Gemeinde entrichten müssen. Auch der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), der für große Gewässer erster Ordnung zuständig ist, wird Mehrkosten von rund 1,4 Millionen Euro pro Jahr zu stemmen haben. Diese sollen nach den Plänen des Ministeriums ebenfalls über den Landeshaushalt gedeckt werden.
Keine Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte
Eine Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte komme zur Gegenfinanzierung nicht in Betracht, betonte Willingmann weiter. „Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage und anhaltend hoher Inflation wäre eine Erhöhung der Entgelte völlig unangemessen“, so der Minister. Für die kommenden Jahre will er eine Erhöhung jedoch nicht ausschließen. „Wir werden die Höhe der Entgelte alle zwei Jahre prüfen“, kündigte Willingmann an. Aktuell zahlen private Haushalte für die Entnahme von Grundwasser oder oberirdischem Wasser ein Entgelt von fünf Cent pro Kubikmeter. Für die Berieselung von Ackerflächen oder die Kühlung von Industrieanlagen fallen zwei Cent pro Kubikmeter Grundwasser an.
Öffentliche Wasserversorgung erhält klaren Vorrang
Zu den weiteren Kernpunkten der Gesetzesnovelle zählt die Priorisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Bei Wasserknappheit wird die öffentliche Versorgung klaren Vorrang gegenüber anderen Nutzungen in der Wirtschaft oder Landwirtschaft erhalten. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz Bürokratie vermieden und zurückgedrängt werden. Für die Inbetriebnahme von Anlagen, die dem Wasserrückhalt dienen, muss künftig keine Genehmigung mehr beantragt werden. Zudem ist im Gesetzentwurf eine Experimentierklausel vorgesehen, die zeitlich befristet neue Modelle zur Gewässerunterhaltung zur Erprobung erlaubt. Darüber hinaus dürfen E-Bikes künftig auch auf Deichverteidigungswegen fahren.
Das Kabinett wird sich voraussichtlich im Dezember das zweite Mal mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn dann an den Landtag übermitteln. Das Gesetz kann dann Anfang kommenden Jahres im Landtag beraten werden.
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Wassermanagements kritisiert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Wasserentnahmegeld nicht erhöht wird. „Die vorgestellte Pläne von Umweltminister Armin Willingmann begrüße ich grundsätzlich. Mit den Änderungen wird endlich der Richtungswechsel eingeleitet und der Rückhalt von Wasser in der Fläche ermöglicht. Aber es ist mir unverständlich, warum der Minister sich weiterhin gegen eine Erhöhung des Wasserentnahmegeldes für Industrie und Braunkohle sperrt. Wir fordern weiterhin, dass das Wasserentnahmegeld von Großabnehmern moderat erhöht wird“, sagt Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Nirgends ist der Wassercent so niedrig wie in Sachsen-Anhalt. Der Landesrechnungshof hat bereits kritisiert, dass die Wasserentnahmegelder zu niedrig sind. Gerade für die angekündigten Förderprogramme braucht es eine Gegenfinanzierung. Auch hinkt der Vergleich des Ministers mit den Energiepreisen. Die erneuerbaren Energien sind unendlich, wie der Name sagt. Wasser ist ein knappes Gut, das es zu schützen gilt. Von einem Umweltminister darf man erwarten, dass er in erster Linie die Natur im Blick hat. Stattdessen darf die Braunkohleindustrie weiterhin kostenfrei Wasser abzapfen“, kritisiert Aldag.
„Kritisch sehe ich, dass Stau- und Wehranlagen reaktiviert, saniert und neugebaut werden sollen. Viel besser wäre es, Maßnahmen zur Renaturierung unserer Gewässer voranzutreiben. Dennoch sind die Pläne des Umweltministers grundsätzlich zu begrüßen. Er ist endlich unserer Forderung nachgekommen. Doch seit unserem Antrag dazu im Februar 2022 ist viel wertvolle Zeit verstrichen. Die Unterhaltungsverbände warten seit Monaten darauf, dass sie endlich das Wasser in der Fläche zurückhalten können. Das ist dringend notwendig. Ich erwarte von den Koalitionsfraktionen, dass sie nach der Einbringung in den Landtag den Gesetzentwurf zügig behandeln, um allen Beteiligten schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben.“
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Einbringung des Wassergesetzes ins Kabinett und die bevorstehende Landtagsbefassung.
Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Sandra Hietel-Heuer:
„Es freut uns, dass der Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute einen modernen Gesetzentwurf im Kabinett vorgestellt hat, der die in der Koalition vereinbarten Ziele, wie u. a. den Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum Wasserrückhalt in der Fläche, beinhaltet.“
Erkenntnisse zum zukünftigen Umgang mit der Ressource Wasser zieht die CDU-Landtagsfraktion auch aus der Kampagne „Blickwinkel Wasser“.
Seit Anfang des Jahres fanden hierzu bereits acht Veranstaltungen in unterschiedlichen Regionen Sachsen-Anhalts statt, bei denen mit Expertinnen und Experten die Lage der Wasserversorgung diskutiert und mit Bürgerinnen und Bürgern in den direkten Austausch getreten wurde.
„Die Regionen Sachsen-Anhalts haben sehr unterschiedliche Anforderungen. Es ist uns wichtig, das Wassergesetz so flexibel zu gestalten, dass diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können. Daneben müssen diejenigen entlastet werden, die mit ihren Flächen wertvolles Wasser speichern. Darüber hinaus sollen die Flächeneigentümer ein besseres Mitspracherecht bekommen, wenn es um die Unterhaltung der Gewässer geht.
Wir hoffen, dass das Kabinett den Gesetzentwurf wie angekündigt im Dezember 2023 beschließt. Dann können wir den Gesetzentwurf im Landtag über ein Anhörungsverfahren im Umweltausschuss intensiv erörtern, um im kommenden Jahr ein modernes Gesetz auf den zu Weg bringen“, so Hietel-Heuer abschließend.
Wasser ist kostbar. Warum darf ein Golfplatz in Halle dann dieses kostbare Gut nutzen? Berieselung von Acker ist okay, weil darauf Lebensmittel angebaut sind. Ein Golfplatz hat keinen großen Nutzen für die Allgemeinheit! Wasser aus dem Hufeisensee wird dafür nur für Rasen verschwendet.
Außerdem sinkt seitdem der Wasserspiegelder Posthornteiche. Im großen Posthornteich fehlen bereits 135.000 Kubikmeter Wasser!
Ich geh Wasser lassen…
Ein absolut sinnvolles Gesetz, dass Sachsen-Anhalt beim Wassermanagement fit für die Zukunft macht, denn dem Klimawandel muss mit wirksamen Maßnahmen entgegen getreten werden.
Es muß nicht nur an der Gebührenfront Druck gemacht werden, man könnte z. B. auch über eine 100%ige Verlustzuweisung für den Einbau von Zisternen u.a. Regenwasserspeichern per Auskopplung aus der regulären AfA bei Neubauten aber auch für nachträgliche Ausrüstung Anreize für geeignete Wohnbauten schaffen, die dann natürlich auch Grünflächen haben müßten um das Wasser dort zu verwerten, Toilettenspülungen würde das ausschließen.
Auch die Aufwertung von Landschaften durch Wasserflächen muß nicht primär ein Kostenfaktor sein, Einnahmen wären auch möglich z. B. durch die Verpachtung solcher Stauflächen an Angelvereine oder Fischzüchter dort wo die Versorgung ausreicht.
Zunächst wäre eine Ausweisung potentieller Einzugsgebiete von Bächen und Flüssen hilfreich um diese vorrangig der gemeinschaftlichen Nutzung zuzuführen, aber auch Verkäufe, private Verpachtungen zum Zwecke der Schaffung kleiner Biotope und Seeflächen wären denkbar…wenn da bloß der Neid nicht wäre…und die Kormorane.