Nach Babyleichen-Fund vor einem Jahr: festgenommene Frau zeigt sich geständig, U-Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

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  1. bin gespannt sagt:

    Ich freu mich schon auf die Spezialisten unseres Justizsystems hier in den Kommentaren

  2. unlustig geimpfter sagt:

    Schade … Weihnachten hinter Gittern wäre möglicherweise drin gewesen. aber was ist heutzutage schon ein Mord … nicht der Rede wert.. kann ja mal passieren

  3. Detlef sagt:

    Die Tatverdächtige hat sich also beständig gezeigt, ihr Kind umgebracht zu haben und muss nicht hinter Gittern.
    Armes Deutschland.

  4. Seltener Gast sagt:

    Na dann, fröhliche Weihnachten allen Beteiligten 😡. Fassungslos und ohne Worte 😥

  5. KGS sagt:

    Wer von euch kennt die Lebensumstände der Täterin? Den Hergang der Tat. Das Motiv? Genau. Keiner.

    U-Haft muss nur bei Flucht, Wiederholungs oder Verdunkelungsgefahr angeordnet werden. Ebenso dann wenn eine mögliche andere erhebliche Gefahr vom Täter ausgeht.
    Sind diese Punkte unstrittig zu verneinen dann wird bis zur Verhandlung ein Täter wieder in die Freiheit entlassen.
    So wie das bei mehr als 90 Prozent aller unter Tatverdacht stehenden Mitmenschen der Fall ist.
    Ich für meinen Teil werde mich vor einer Vorverurteilung hüten sondern die Aufarbeitung der furchtbaren Tat durch das Gericht abwarten.

    • Anti-Schwurbler sagt:

      Guter Kommentar, im Gegensatz zu den anderen Hobbyjuristen!

    • Umpalumpa sagt:

      Wer von euch kennt die Lebensumstände der Täterin? Den Hergang der Tat. Das Motiv? Genau. Keiner.

      Siehst du dich eigentlich noch? Das Baby hat nach der Geburt Vitalzeichen aufgezeichnet , das heißt, es hat gelebt.
      Man muss kein Baby irgendwo im tiefen Winter lebendig ablegen und bewusst sterben lassen! es gibt babyklappen!!!
      Dafür sind sie da, das sich frauen mit Problemen dorthin wenden kann.

      KEIN GRUND DIESER WELT RECHTFERTIGT DIESE TAT!

      Was ist das denn für ein dummer Kommentar

      • ein dummer Kommentar sagt:

        Es rechtfertigt niemand diese Tat, sondern lediglich unser Rechtssystem.
        Für gewöhnlich gilt: Unschuldig, bis die Schuld gerichtlich festgestellt wurde.
        Das Gericht muss ausschließen, dass das Geständnis nicht zum Schutz des/der wahren Täters/-in getätigt wurde.
        Zur Moral und gesunden Menschenverstand: Wenn wir jeden wegsperren würden, den wir für verdächtig halten, würde ich mir ernsthaft überlegen auszuwandern.
        Mmn zeugt es von sehr hoher Moral einen Verdächtigen so lange auf freiem Fuß zu lassen, bis seine Schuld beweisen ist, solange keine (Verdunklungs-)Gefahr von ihm ausgeht.

        • Umpalumpa sagt:

          Wenn jemand schreibt „wer weis die Umstände“ oder was auch immer, versucht damit die Tat zu rechtfertigen.

          Und es wurde nachgewiesen das sie es war! Also gehört das dumme Stück s****** für mich hinter Gittern, ganz egal was sie für „Gründe“ gehabt hat.

      • 10010110 sagt:

        Natürlich muss man nichts, aber wenn sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, dann tun manche Menschen irrationale Dinge. Niemand rechtfertigt diese Tat, aber es darf eben auch keinen Lynchmob geben.

  6. Frodo sagt:

    Nun, wenn keine Haftgründe für U-Haft vorliegen, darf der Richter sie unter Auflagen nach Hause entlassen. Wiederholungsgefahr und Verdunkelung, als auch Fluchtgefahr liegen offenbar nicht vor. Welchen Sinn hätte sonst also eine Untersuchungshaft`?

    • Kommentarkommentierer sagt:

      Nicht „er darf sie…enlassen“, er muss sie entlassen. Auf die Vorgaben für U-Haft hast Du schon richtig hingewiesen, liegen die nicht vor, muss die Verdächtige „auf freien Fuß“ kommen.

      Was viele der Empörten (nicht Du) hier nicht begreifen: U-Haft ist keine Strafhaft (Detlef, Jim Knopf sowieso, seltener Gast). Aber auch diesmal werden es die üblichen Verdächtigen (zum Beispiel diese drei) nicht begreifen.

  7. Kommentarkorrekteur sagt:

    *U-Haft ist keine Strafe

    mfG

  8. Gf sagt:

    Die Mörderin durfte wieder nach Hause gehen, das Kind hatte die Chance nicht, das ist der wahre Rechtsstaat. Warum habt ihr die denn gesucht? Armselig

  9. Erika B. sagt:

    „Wer von euch kennt die Lebensumstände der Täterin? Den Hergang der Tat. Das Motiv?“ Geht´s noch? Das interessiert mich überhaupt nicht! Sie hat ihr Kind umgebracht und das auch gestanden, somit ist sie keine Verdächtigte mehr, sondern Täterin – deshalb gehört sie hinter Gitter!!! Gesetzlich ist es wohl anders geregelt, ich sage das nur als Mutter. Wer so ein unschuldiges kleines Baby umbringt, hat kein Recht mehr auf ein freies Leben. Ich stelle mir dann immer die Qualen des Kindes vor, wie es gelitten hat, gekämpft hat… und sich nicht wehren konnte 🙁

    • Wo ist das Problem? sagt:

      Dann ist doch alles so, wie du es dir vorstellst. Denn wenn das Gericht zu dem gleichen Schluss kommt wie du, dann landet sie doch hinter Gittern.

      • Erika B. sagt:

        „Die Frau muss also vorerst nicht hinter Gitter.“ WARUM nicht??? Eh die vor Gericht kommt, vergehen sicher wieder (gefühlt) Jahre. In dieser Zeit macht die sich ein schönes Leben… Für mich ist das nicht nachvollziehbar, tut mir leid.

        • Gründlichkeit vor Eile! sagt:

          Sie hat Auflagen bekommen und wie du darauf kommst, dass sich eine Person in dieser Situation ein „schönes Leben“ machen könnte, weiß ich nicht.
          Wird denn eine Haftstrafe schlimmer, weil sie zeitiger einsetzt?
          Eine Gefahr geht ja wohl eher nicht von dieser Person aus.

          Weiterhin ist noch nicht klar ob sie überhaupt die Täterin ist.
          Vielleicht schützt sie den Täter durch eine falsches Geständnis?

          • ZiegenPeter sagt:

            die typische Prozessverschleppung .. also Schluss damit … genetischer Abfall bitte sofort für 20 jahre in den knast.
            diesem Abschaum noch vertrauen entgegen zu bringen ist ja an Blödheit nicht zu übertreffen .
            Die hats geschafft 1 jahr mit ruhigem gewissen sich ein schönes leben zu machen … .

          • 🙄 sagt:

            Prozessverschleppung?

            Ein Internet voller Fachexperten.

        • Detlef sagt:

          Ich geb ihnen recht. Diese Frau hat’s gestanden und gehört für mich mindestens 15 Jahre ohne vorherige Freilassung hinter Gittern.

    • Umpalumpa sagt:

      👏🏻 Endlich mal jemand mit Sinn und Verstand!

      Kein Grund dieser Welt rechtfertigt diese Tat.
      Es gibt so viele Stellen wo man sich hinwenden kann, man ist nicht in der Lage ein Kind zu erziehen? Okay kein Problem dann lege es in die Babyklappe oder gib es zur Adoption frei. So viele Familien die keine eigenen Kinder bekommen können, würden sich darüber freuen.

      So ein Mensch ist für mich kein Mensch!

      • Umpalumpa sagt:

        Ich verstehe nicht, wie man solchen Menschen noch Verständnis überbringen kann. Es gibt einfach Dinge auf dieser Welt, die einfach gar nicht gehen.

        Toleranz alles schön und gut aber auch das sollte seine Grenzen haben!

  10. KM sagt:

    Egal ob die Frau nun schuldig ist oder nicht. Fakt ist doch das unser Rechtssystem viel zu lasch ist. Die hier bei uns wegen schlimmen Taten einsetzen, die lachen sich doch kaputt darüber. Bischen einsitzen raus und weitermachen. Hier gibt es keine Abschreckung.

    • 10010110 sagt:

      Und du meinst mit härteren Strafen würden die nach der Entlassung nicht „einfach weitermachen“? So wie in den USA, wo alles Friede, Freude, Eierkuchen ist?