Nach Brandanschlag auf Wahlkreisbüro von Karamba Diaby: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen erlassen – Mann hat bereits seit Monaten rassistische Drohschreiben verfasst

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26 Antworten

  1. blstks sagt:

    Na da bin ich doch mal gespannt, wessen Kommentare hier in Zukunft fehlen werden🤣

  2. JEB sagt:

    Klingt nach einem Foristen bei dbh. Steff?

  3. Harald sagt:

    Möge er in der haft seine liebe zu männern entdecken.

  4. 10010110 sagt:

    Mal wieder wird mein Kommentar nicht veröffentlicht (ich ahne, warum, verstehe aber nicht, warum andere, die ähnliche Wortwahl verwenden, veröffentlicht werden). 🙄 Ich habe nichts böses über Karamba gesagt.

    • dbaumann sagt:

      Heute ist nur ein Kommi von Dir auf dem Müll gelandet und der ist von 16:52 Uhr. Ähnlich ist halt nicht gleich 😉

    • ach nulli sagt:

      Wir wissen doch, was du sagen willst. Hast dich die letzten 15 Jahre nicht verändert. Dein verengtes Weltbild ist bekannt, deine Heuchelei musst du nicht ständig wiederholen. Alles gut.

  5. Ordner sagt:

    Wenn Herr Diaby, durch sein Engagement, persönlichen Schutz benötigt, kann er sich doch einen Personenschutz mieten. Die Bundestagsdiäten reichen doch dafür sicherlich aus.

  6. Hallo sagt:

    MDR und Welt haben die Bilder vom Schaden gelöscht.

  7. Nono sagt:

    Läuft in Halle!

  8. .... sagt:

    Warum muss immer erst was Schlimmes passieren, ehe gehandelt wird? Wenn der Typ schon länger polizeibekannt ist und Herr Diaby bereits Anzeigen erstattet hat, hätte der schon längst vor Gericht stehen müssen. Aber wenigstens jetzt hat ein Haftrichter schnell und richtig reagiert. So müsste das bei allen Straftaten gehen – auch bei jugendlichen Kriminellen!

    • Darum sagt:

      Viele Menschen sind polizeibekannt. Polizeibekannt heißt nicht „Straftäter auf freiem Fuß“ oder Billigung von Straftaten.

      Vor Gericht steht man nicht, nur weil man bekannt ist oder etwas passieren könnte.

      Haftrichter entscheiden nicht über Straftaten, sondern über Untersuchungshaft. Ob er zu einer Haftstrafe verurteilt wird, wird in einer Hauptverhandlung entschieden. Bis dahin gilt auch für rassistische Asis die Unschuldsvermutung. Egal, welches Alter die haben.

    • Pressesprecher sagt:

      Ist ähnlich dem Todesschützen on Lauchstädt… Nichtwissen, Nichthandelnwollen, Über-was weiß-ich- sein…
      Hier muß das kind erst im Brunnen versoffen sein, ehe mal eine Behörde handelt. Prävention ist ein unbekanntes Fremdwort.

  9. Laba sagt:

    Sowas wird in Halle wohl noch öfters passieren…..jeder der bei Verstand ist, haut da ab!