Notorischer Schwarzfahrer wurde schon per Haftbefehl gesucht
Trotz einer Verurteilung wegen mehrerer Leistungserschleichungen nutzte ein 29-jähriger Mann erneut die Bahn ohne Fahrausweis und muss nun ins Gefängnis: Am Samstag, den 9. November 2024 meldete sich eine Zugbegleiterin eines Intercityexpresses, welcher von Berlin nach Halle (Saale) eingesetzt war, gegen 12:15 Uhr, telefonisch bei der Bundespolizei in Halle (Saale) und bat um Unterstützung. Im Zug befand sich der besagte Reisende und konnte weder einen gültigen Fahrschein, noch ein Personaldokument vorweisen. Zum Zwecke der Fahrpreisnacherhebung und Strafverfolgung stand eine Streife der Bundespolizei während der Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle (Saale) bereit und stellte die Personalien des Italieners fest.
Die fahndungsmäßige Überprüfung dieser brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zum Vorschein: Demnach hatte das Amtsgericht Frankfurt/Main den Mann bereits im April 2024 wegen mehreren Leistungserschleichungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da die vollständige Zahlung der geforderten Geldsumme ausblieb und der Mann unbekannten Aufenthaltes war, erging im August dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Auch an diesem Tag gelang es ihm nicht, den geforderten Betrag zu zahlen. Entsprechend übergaben die Bundespolizisten den Mann an eine Justizvollzugsanstalt, fertigten eine Strafanzeige wegen der aktuell begangenen Leistungserschleichung und setzten die ausschreibende Behörde abschließend über den Vollzug des Haftbefehls in Kenntnis.
Volkswirtschaftlicher Schaden durch Leistungserschleichung: 600€. Volkswirtschaftlicher Schaden durch Gefängnisaufenthalt: ca. 1800€.
🤔
Hm, was also dann? In die nächste Kiesgrube oder Steinbruch verbringen? Sind nur 33ct pro Kilometer und dann nochmal 10€…
Deshalb sollte ja auch das Gefängniswesen modernisiert werden, indem die Insassen einer Arbeit zugeführt werden, wie das in allen fortschrittlichen Ländern der Fall ist.
2024 ist das bereits der Fall!
Außer in Rheinland-Pfalz und Brandenburg ist Zwangsarbeit bei Freiheitsstrafe bereits im Einsatz.
Warum Zwangsarbeit? Was passiert, wenn der Gefangene die ihm zugewiesene Beschäftigung verweigert? Wird er gezwungen? Gefoltert? Erschossen? Die Regelung existiert nicht erst seit 2024.
„Was passiert, wenn der Gefangene die ihm zugewiesene Beschäftigung verweigert? Wird er gezwungen?“
„Zwangsarbeit“
Es gibt aber keine ZWANGSarbeit… Weder im Knast noch in Freiheit. Dafür ordentlich Bürgergeld (außerhalb des Knast)….Grundsätzlich auch gut so.
Doch die gibt es laut Gesetz im Gefängnis bei Freiheitsentzug.
Du hast wirklich null Ahnung über Gefängnisse in der BRD und kennst nur ausländische Gefängnisse aus irgendwelchen Filmen. Ist ja richtig süß, wie naiv du bist.
Logischerweise gibt es dann Disziplinarmaßnahmen.
Aber keine ZWANGsarbeit. Und das ist gut so. Ob es dir nun passt oder nicht.
Es geht nicht darum, was mir passt, sondern was im Gesetz steht und da steht nun mal das Wort Zwangsarbeit!
Wie kann man sich nur so auslachen lassen und noch immer nicht gegoogelt haben?
🙂
Ich glaube echt du brauchst das sonst hättest ja schon längst selber nachgesehen.
Zwangsarbeit
Hau Du doch mal einen Link raus, der das untermauert!
Wo steht Zwangsarbeit? Eine Arbeitspflicht ist keine Zwangsarbeit.
Zwangsarbeit steht so wortwörtlich im Grundgesetz!
Ihr seid echt zu dumm zu googlen. 🙂
Könnt ihr nicht die 2 Wörter in die Suchmaschine eingeben?
Wo ist da das Problem?
Abgesehen davon, was unterscheidet eine Arbeitspflicht von Zwangsarbeit?
Du solltest dir erstmal klar werden, welche Bedeutung bestimmte Begriffe in der deutschen Sparache haben!
Und nein, wir reden hier nicht von deiner eigenen Babysprache, die du heute anscheinend noch für vieles verwendest, sondern von der offiziellen Bedeutung von Begriffen!
Zu viel Gesabbel, wo bleibt der Link!?
Pflicht – Mach, sonst Konsequenzen
Zwang – Du machst, ob du willst oder nicht
Den Unterschied haben während der letzten Pandemie schon einige tumbe Mitmenschen nicht verstanden und synonym verwendet.
Ob Zwangsarbeit verfassungsrechtlich zulässig ist, entscheidt nicht darüber, ob selbige auch angeordnet wird.
Wehrpflicht steht auch im Grundgesetz…
Grundbildung sollte wirklich auch im Grundgesetz stehen.
Dann hättest du die Lösung selbst gefunden.
Artikel 12 Grundgesetz.
Um es für dich ganz einfach zu machen, sind zwar nur 3 kleine Absätze mit jeweils einem Satz, aber im 3. Absatz musst du lesen.
Ich bin schon etwas gebildet.
Ich hatte auch nach einem Link gefragt und warte nun immer noch!
Könntest Dir so viele unnötigen Worte sparen, hau einfach den Link raus!
„Pflicht – Mach, sonst Konsequenzen
Zwang – Du machst, ob du willst oder nicht“
Ach herrlich, was passiert bei Zwang, wenn man es nicht macht?
Zwingt einen der eigene Körper dann? 🙂
Oder drohen eben doch wie im Fall Pflicht Konsequenzen?
Wird ja immer lustiger hier.
Andere Konsequenzen, oder? Ich habe die Pflicht, meine Arbeit zu erledigen, sonst wird mein Vertrag gekündigt und ich muss mir eine neue Arbeit suchen. Ich bin quasi dazu „gezwungen“. Aber das ist keine Zwangsarbeit, gegen die ich mich nicht wirklich wehren kann, weil sich dadurch z.B. mein Knastaufenthalt verlängern würde. Ich kann mir meine Tätigkeit auch relativ frei aussuchen, bei Zwangsarbeit muss ich genau das machen, wozu ich gezwungen werde.
Was verstehst DU denn unter Zwangsarbeit? Vielleicht meinst du ja was ganz anderes.
Huhu!
Was ist denn nun mit dem Link?
Ich verstehe unter Zwangsarbeit genau das, was im Grundgesetz darüber steht.
Du hast keinen Zwang deine Arbeitspflicht zu erfüllen, du kannst frei entscheiden zu Hause zu bleiben, den Arbeitgeber zu wechseln oder, oder, oder.
Und auch in deutschen Gefängnissen wird niemand ausgepeitscht oder sonst irgendwie zur Arbeit gezwungen, auch wenn es Zwangsarbeit heißt, aber es gibt dann halt kein Taschengeld und du bist den ganzen Tag auf Zelle.
In der Realität außerhalb der Gesetzbücher wollen alle Gefangenen arbeiten und haben eher das Problem, dass sie oft lange auf freie Arbeitsstellen warten müssen.
Denn wer im Knast arbeitet, bekommt die Zeit für den Arbeitstag schneller herum, verdient Geld für die Zeit nach der Entlassung und auch für die Zeit der Gefangenschaft.
Zudem können sich die Häftlinge damit „freie Tage“ erarbeiten, womit sie unter anderem ihre Haftzeit verkürzen können.
In der Realität steckt also hinter diesem mutmaßlich bösen, menschenverachtenden Begriff was ganz Normales, will jemand wirklich nicht arbeiten passiert im Grunde auch nichts wirklich Schlimmes, aber das kommt so gut wie nie vor.
Im Grundgesetz steht nur das Wort Zwangsarbeit, keine Erklärung dazu. Das was du beschreibst, klingt nach freiwilliger Arbeit, fast schon nach Belohnung. Das ist keine Zwangsarbeit.
„Als Zwangsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden.“
Also so ziemlich das Gegenteil von deinem Verständnis von diesem Begriff.
Langsam hab ich den Verdacht, dass Du gar nicht weißt, wie man etwas verlinkt. Das lässt mich dann etwas an Deiner Bildung zweifeln!
Nie ein Problem da gewesen, denn es haben nun alle erkannt, in deutschen Gefängnissen wird laut Gesetz Zwangsarbeit geleistet.
Dein Kopf ist es, der Zwangsarbeit zur Versklavung mit Folter macht!
Du solltest vielleicht weniger Filme schauen und dich mehr mit der Realität befassen.
„in deutschen Gefängnissen wird laut Gesetz Zwangsarbeit geleistet.“
Das steht weder im Grundgesetz, noch in einem anderen deutschen Gesetz.
Was du unter Zwangsarbeit verstehst, willst du nicht oder -wahrscheinlicher – kannst du nicht sagen. Musst du auch nicht. Zwingt dich niemand dazu. 😉
Vielleicht könnt es ein Link aufklären!?
Scheinbar sind deine Kenntnisse über Gefängnisse dann eher aus ostdeutschen Filmen oder der Olsenbande. Die im Grundgesetz beschriebene Zwangsarbeit wird in deutschen Gefängnissen nicht angewendet. es gibt eine Arbeitspflicht. Verstoße ich gegen diese, hat das Konsequenzen, jedoch keine Disziplinarmaßnahmen. Pluster dich nicht so auf und überlass das Thema einfach Fachleuten. Du bist keiner….
Die Konsequenzen werden als Disziplinarmaßnahmen bezeichnet, im offiziellen deutsch.
Bitte keine Babysprache oder sonstige ausgedachte Definitionen für bestimmte Worte nutzen!
„Die im Grundgesetz beschriebene Zwangsarbeit wird in deutschen Gefängnissen nicht angewendet“
Falsch, es gibt mehr arbeitswillige Häftlinge als Arbeitsplätze!
Willst du nochmal? Denn das eben war nichts.
Wenn es mehr arbeitswillige Häftlinge als Arbeitsplätze gibt, muss niemand gezwungen werden.
Werden sie nicht. Disziplinarmaßnahmen gibts bei schweren Verstößen, Arbeitsverweigerung zählt nicht dazu. Da gibts andere Maßnahmen, wie draußen auch (Leistungskürzungen z.B.).
Zitat: „Die im Grundgesetz beschriebene Zwangsarbeit wird in deutschen Gefängnissen nicht angewendet“
Falsch, es gibt mehr arbeitswillige Häftlinge als Arbeitsplätze!
(Zitat Ende)
Woher willst du das wissen? Hast du Zahlen vom LBBG? Wie sollte jemand „gezwungen“ werden, eine ihm zugewiesene Arbeit durchzuführen, wenn er heute eben keine Lust darauf hat?
„Werden sie nicht. Disziplinarmaßnahmen gibts bei schweren Verstößen, Arbeitsverweigerung zählt nicht dazu.“
Diese Maßnahmen heißen Disziplinarmaßnahmen, daran kannst du leider nichts ändern.
„Falsch, es gibt mehr arbeitswillige Häftlinge als Arbeitsplätze!
(Zitat Ende)
Woher willst du das wissen? Hast du Zahlen vom LBBG?“
Tja, wie könnte man nur sowas wissen? Entweder mal live selbst erleben oder informieren! Such dir aus, wie du zur Lösung kommst.
Nur, weil du nicht das nötige Wissen hast und auch noch zu faul bist dich zu informieren.
Behauptest du einfach meine Aussagen wären falsch, was natürlich sehr dumm ist, denn jeder andere außer dir kann sich informieren und stellt fest meine Aussagen stimmen.
„Wie sollte jemand „gezwungen“ werden, eine ihm zugewiesene Arbeit durchzuführen, wenn er heute eben keine Lust darauf hat?“
Komisch oder das man sich in der BRD an die Gesetze halten sollte, auch wenn darauf keine Lust hat.
https://grundbildung-halle.de
Ganz wichtig, unbedingt dort melden, sonst wirst du nie irgendwas begreifen können.
Es besteht eine Arbeitspflicht im sachsen-anhaltinischen Justizvollzugsgesetz… Es gibt sogar eine Gewerkschaft. Freut sich der PaulusHeini bestimmt sicher 🙂
Somit ist deiner Meinung nach Sachsen-Anhalt ein fortschrittliches Land?
deine lösung?
Vielleicht geht es im Strafrecht gar nicht um volkswirtschaftliche Schäden.
Von 2004?
Genau deshalb sollte „Schwarzfahren“ kein Straftatbestand sein. Wegen einem lächerlichen Betrag sind Judikative (das treibt die Forderung erst recht in absurde höhen) und Exekutive involviert. Und das bei schon chronisch überlasteten Gerichten. Aber Vollpfosten, wie es hier zu genüge gibt, verteidigen so einen Unsinn. Und an anderer Stelle wird sich über Steuergeldverschwendung beschwert. Genau mein Humor. „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“ (Gustav Heinemann). Und wie geht man in D mit den Schwächsten um? Egal ob Kinder, alte Menschen, arme Familien, Asyulsuchende usw. Aber in D kennt man nur eine Methode. Die schwächsten weiter drangsalieren und möglichst hart bestrafen.
mein Gott bist du beschuppt .. das tut ja beim Lesen weh.
600€ or 20 Tage – also Tagessatz 30€, Nettolohn 900€ — damit doch kein Bürgergeld, zwar nun auch kein PaulusHallenser-Einkommen, aber doch ausreichend.
ICE ist natürlich angenehmer als RE mit Umsteigen. Da der wohl arbeitet, hätte er doch über den Arbeitgeber auch ein verbilligtes D-Ticket kaufen können.
Schwarzfahren im ICE dürfte kaum gelingen.
Muss man halt abschätzen, was man macht. 60€ sind nicht wenig.
Die Dummheit in D. Man könnte ein Inkasso-Unternehmen beauftragen. Dann würden nicht so absurd hohe Forderungen vom Gericht entstehen. Das steht in keinem Verhältnis zur erschlichenen Leistung. Hätte die Steuerzahlende auch was davon. Aber Ideologie geht vor Logik, Gerechtigkeit und Steuergeld.
Nun, die Kartoffel mit der meisten Stärke bist du aber auch nicht. Das Inkasso-Unternehmen wird vom Geschädigten (hier DB) eingeschalten, um die per Zivilgericht (Mahngericht) gerichtlich durchzusetzende Fahrpreisnacherhebung einzutreiben.
Das andere ist Strafrecht! Der Typ wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, welche ersatzweise abgearbeitet oder abgesessen werden kann. Also kann ich wohl kaum per Inkasso oder per Pfändung (Gerichtsvollzieher) eine Zahlung erzwingen. Ideologie im Strafrecht war 1949-1989 in der DDR.
– Inkasso bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung
– „gerichtlich durchsetzen“ kann nur der (Achtung!) Gerichtsvollzieher
– Geldstrafen können nicht ersatzweise abgearbeitet werden
– wird die Geldstrafe nicht bezahlt, tritt an ihrer Stelle Freiheitsstrafe
– 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet 40 Tagessätze, demnach 15 Euro Tagessatzhöhe
– ich kann per Inkasso oder Pfändung eine Zahlung erzwingen
– Ideologie im Strafrecht war nicht nur in der DDR
Ich denke, wir sind grundsätzlich auf einem gemeinsamen Nenner. Trotzdem ein paar Randbemerkungen: natürlich kann ich per Pfändung eine Zahlung erzwingen, jedoch nicht bei EFS (sonst bräuchte es ja diese nicht…). Auf Antrag kann tatsächlich eine Geldstrafe per gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden. Wie eben diese Sozialstunden bei Bewährungsauflagen. Läuft über die Bewährungshilfe. Halte deinen Hut fest: in unserem Ländle gelten dabei 3h Arbeit als ein Tag! Work-Life-Balance eben :-). Inkasso bedarf in der Tat keiner gerichtlichen Entscheidung und natürlich darf nur der Gerichtsvollzieher (wie es der Name sagt) im Namen des Gerichts tätig werden. Häufig arbeiten die Inkasso mit RA zusammen, die dann die Forderung beim Mahngericht anmelden. Somit bräuchte es diese also gar nicht, scheint aber eine riesige Finanzindustrie zu sein. Zuletzt: das mit der Ideologie habe ich angebracht um zu betonen, dass sich unsere Gerichte eben nicht dieser beugen .
„Auf Antrag kann tatsächlich eine Geldstrafe per gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden.“
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit.
„in unserem Ländle gelten dabei 3h Arbeit als ein Tag!“
Nicht ganz:
„Die Vollstreckung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe wird durch sechs Stunden freie Arbeit abgewendet. In Ausnahmefällen kann die Vollstreckungsbehörde den Anrechnungsmaßstab insbesondere mit Rücksicht auf Inhalt und Umstände der Tätigkeit oder auf die persönlichen Verhältnisse bis auf drei Stunden herabsetzen.“
Aber eben auch zu wenig. Wenn er den Fahrpreis nicht entrichten will, muß er halt zu Fuß gehen. Ist gesund und spart geld. Wenn er nicht arbeitet hat er auch genügend Zeit. Und touristisch rumreisen braucht er dann auch nicht.