OB Vogt und Linken-Fraktionsvorsitzende Müller liefern sich Wortgefecht im Hauptausschuss wegen Ex-Referenten: “lasse mich nicht aufs Tribunal setzen”

Es war eine kurze Sitzung, nach nicht einmal 45 Minuten war der Hauptausschuss am Mittwoch formal beendet. Doch kurz vor Schluss kippte die sachliche Atmosphäre. Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt und die Vorsitzende der Linken-Fraktion, Katja Müller, gerieten öffentlich aneinander. Es ging um den ehemaligen Referenten des Oberbürgermeisters, Ahmed Großer, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt. Was als Nachfrage zu einem nichtöffentlichen Fragenkatalog begann, entwickelte sich binnen Minuten zu einem scharf geführten Wortwechsel über Transparenz, Verantwortung und den richtigen Umgang mit einem sensiblen Verfahren. Es folgte ein 20-minütiges Wortgefecht.

Streit um Öffentlichkeit und Transparenz

Auslöser des Konflikts war ein Fragenkatalog, den Müller nach eigenen Angaben im nichtöffentlichen Teil an die Stadtspitze übergeben hatte. Die Antworten darauf seien „nicht oder nicht zureichend“ erfolgt, kritisierte sie. Gleichzeitig habe sie jedoch in den Medien Berichte gelesen, die sich auf ein Statement des Oberbürgermeisters bezogen. „Wenn in der Presse bereits Stellung genommen wird, dann erwarte ich auch eine öffentliche Antwort hier im Gremium“, sagte Müller in der Sitzung. Sie sehe nicht ein, weshalb der Stadtrat – als gewähltes Kontrollorgan – mit Verweis auf Nichtöffentlichkeit abgespeist werde, während die Öffentlichkeit über Medienberichte informiert werde.

Vogt widersprach deutlich. Er sei bereit, zu den Fragen Stellung zu nehmen – allerdings ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, also ohne anwesende Gäste und Presse. Hintergrund seien laufende Ermittlungsverfahren. „Solange Ermittlungen laufen, äußere ich mich nicht öffentlich zu Details“, so der Oberbürgermeister. Für Müller war das nicht hinnehmbar. „Das ist hier kein Wunschkonzert. Sie können sich nicht aussuchen, ob Sie öffentlich oder nichtöffentlich antworten“, entgegnete sie. Sie berief sich auf das Auskunftsrecht des Stadtrats.

„Wie kommen Sie dazu, von sofortigem Handeln zu sprechen?“

Im Kern ging es Müller um eine konkrete Aussage Vogts in der Presse. Dort hatte er erklärt, er habe „sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe“ gegen seinen damaligen Referenten reagiert. Diese Darstellung stellt Müller in Frage. Nach ihren Angaben seien Vorermittlungen bereits Ende September bekannt gewesen, wie auch in der Presse nachzulesen. Reagiert habe der Oberbürgermeister jedoch erst am 23. Dezember. „Wie kommen Sie dazu, gegenüber der Presse zu behaupten, Sie hätten sofort reagiert, als die Vorermittlungen bekannt wurden?“, fragte Müller in der Sitzung.

Vogt wirkte zunächst zögerlich, stammelte etwas. Er habe mit Müller die Erfahrung gemacht, dass jedes Wort sofort protokolliert werde, sagte er – deshalb wolle er „kein falsches Wort wählen“. Tatsächlich beantragte Müller daraufhin ein Wortprotokoll der Sitzung. Für die Linken-Politikerin ist die zeitliche Abfolge entscheidend. Sie wolle keine Details aus dem laufenden Verfahren erfahren, betonte sie, sondern lediglich klären, wie die Aussage des Oberbürgermeisters zu verstehen sei. „Wo müssen Sie sich da noch erkundigen? Das ist etwas, das nur Sie wissen können! Warum haben Sie erst am 23. Dezember reagiert und nicht schon Ende September?“

„Ich lasse mich nicht aufs Tribunal setzen“

Die Atmosphäre im Saal wurde spürbar angespannter. Schließlich platzte Vogt der Kragen. „Ich lasse mich von Ihnen nicht aufs Tribunal setzen“, sagte er mit erhobener Stimme. „Ich bin hier nicht bei Gericht.“ Müller wies diesen Vorwurf umgehend zurück. Sie nehme lediglich ihr Fragerecht wahr. „Das ist kein Tribunal, sondern parlamentarische Kontrolle“, entgegnete sie. Das Vorgehen des Oberbürgermeisters sei respektlos gegenüber dem Stadtrat. „So geht man mit einem Fragerecht nicht um.“ Sie äußerte zudem den Verdacht, dass hinter der Zurückhaltung eine Strategie stecken könnte: „Das kann ja auch eine Methode sein, einfach keine Antworten zu geben, bis man mürbe ist.“ Mit ihr sei das jedoch nicht zu machen, so Müller. Sie erkenne eine „gewisse Systematik“, wenn Anfragen aus dem Rat nicht oder nur unzureichend beantwortet würden.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht Ahmed Großer, der frühere Referent des Oberbürgermeisters. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es bestehen Zweifel an der Qualifikation Großers. Er ist gelernter Zootechniker. Im Raum stehen Fragen zu eingereichten Unterlagen und möglichen Unstimmigkeiten in seinem beruflichen Werdegang. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten straf- und dienstrechtliche Konsequenzen folgen. Die genauen Inhalte der Ermittlungen sind nicht öffentlich bekannt. Auch die Stadtverwaltung verweist auf das laufende Verfahren und äußert sich nur eingeschränkt. In der Sitzung meldete sich OB-Referent Raik Möller zu Wort. Er stellte klar, dass der Oberbürgermeister mit den internen Prüfungen nicht persönlich befasst sei. Vielmehr habe Vogt den Fachbereich Personal mit der Untersuchung beauftragt. Der Bericht werde anschließend vom zuständigen Dezernenten ausgewertet – nicht vom Oberbürgermeister selbst. Müller sieht dennoch ein Problem. Ihrer Ansicht nach könnte Vogt in der Angelegenheit befangen sein, da es um seinen unmittelbaren Mitarbeiter gehe. Die Distanzierung reiche nicht aus, um jeden Anschein einer Einflussnahme auszuräumen.

Politische Dimensionen

Der Konflikt hat nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Dimension. Mehrere Stadträte werfen der Stadtspitze mangelnde Transparenz vor. Die Verwaltung wiederum betont, dass sie rechtsstaatliche Vorgaben einhalten müsse und laufende Ermittlungen nicht öffentlich kommentieren könne. Rechtlich ist die Lage komplex. Grundsätzlich haben Stadträte ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung. Gleichzeitig sind personenbezogene Daten und Details aus Ermittlungsverfahren besonders geschützt. Die Abgrenzung zwischen berechtigtem Informationsinteresse und rechtlicher Verschwiegenheitspflicht ist oft schwierig.

In politischen Gremien kommt hinzu, dass öffentliche und nichtöffentliche Teile einer Sitzung klar getrennt sind. Personalangelegenheiten werden in der Regel nichtöffentlich behandelt, um Persönlichkeitsrechte zu wahren. Sobald jedoch öffentliche Aussagen – etwa in der Presse – im Raum stehen, verschwimmt diese Trennlinie. Genau hier setzt Müllers Kritik an: Wenn der Oberbürgermeister öffentlich von „sofortigem Handeln“ spreche, müsse er auch öffentlich erklären, wie diese Aussage zu verstehen sei.

Artikel Teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert