Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt muss entscheiden: Rechtsextremist Sven Liebich legt Revision gegen Haftstrafe ein
Anfang August hat das Landgericht Halle den Rechtsextremisten Sven Liebich zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Liebich nun Revision eingelegt.
Damit wird sich das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Naumburg mit dem Fall befassen. Dort wird aber nur das verhängte Urteil auf etwaige Verfahrensfehler geprüft. Eine neuerliche Beweisaufnahme gibt es nicht.
War zu erwarten …
Neonazi ? Wer weiß für wen Sveni wirklich arbeitet.
etwa für dich?
Bald in der Wäscherei!
Det einzige Fehler war, dass das Urteil erst jetzt gesprochen wurde!
Wenn der Angeklagte 26Stunden für sein letztes Wort braucht dauert es eben etwas bis das Urteil gesprochen wird
Revision.
Uninteressant, wie lange der Zwerg das Rechtssystem am Ende in Anspruch nimmt. Das Urteil ist bereits gesprochen.
Revision.
Leider über das Ziel hinausgeschossen…ist Sven Liebich mit vielen seiner Aktionen. Für sich betrachtet war etliches einfach bloß skurile, schräge Kunst und hatte irgendwie seine Berechtigung, z.B. die „Merkel-Jugend“ als Warnung vor einer Kanzlerin, die sich zunehmend über geltende Gesetze wie eine Diktatorin hinwegsetzte. Das war zunächst lustig gemacht, aber Sven L. überzog oft und wurde schlicht vulgär und beleidigend. Auch seine Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, die er als faschistisch bewertete, hatten durchaus Berechtigung. Nur: Warum spulte er, gleich einem Satiriker, nicht einfach souverän sein Programm ab? Die angeklagten Beschimpfungen, ob im Endergebnis strafbar oder nicht, waren in jedem Fall vulgär und herabsetzend. Das gehört sich nicht. Und als ‚Promi ‚ muß man auch Presse dulden, ohne gleich handgreiflich zu werden. Er hätte als Veranstalter über den Dingen stehen müssen und nicht Gegendemonstranten, die es immer und überall gibt, in niveaulosester Weise beschimpfen dürfen. Der ‚Abschiebehelfer‘ ist auch so eine Sache: Perfide, geschmacklos und unanständig – aber der § 130 setzt nun einmal ‚Teile der Bevölkerung‘ voraus. Die gab es hier nicht, und das OLG müßte die Verurteilung in jenem Punkt eigentlich aufheben. Noch ist als alles offen. Insgesamt: Der tiefe Fall eines für zunächst als hoffnungsvoll angesehenen Straßen-Satirikers. Er hätte es selbst merken müssen: Jede Woche eine Straßenkundgebung, und immer weniger eigene Fans kamen. Gehässige würden sagen: Jetzt bekommt er genug Zeit zum Nachdenken.
Bekommt er auch, denn jahrelang hatte er anscheinend kein Interesse sich selbst zu reflektieren 😁
Gut zusammengefasst, sehe ich ähnlich. Er hätte Grund gehabt, sich Satiriker zu nennen, nicht so, wie die linienentreuen, die Armbinden eigentlich ganz geil finden.
Somit hat er der Sache eher geschadet als genutzt. Der Deutsche Michel wählt lieber seinen (kontrollierten) Untergang, als irgendetwas zu hinterfragen.
Er ist kein Satiriker, er ist ein Krimineller, was das Urteil eindeutig aussagt.
Seh ich genau so. Jegliche Form der Relativierung und Entschuldigung ist ein weiterer Schlag ins Gesicht seiner Opfer. Aber so sind die geschichtsvergessenen Fans des kleinen Nazis eben.
„Nur: Warum spulte er, gleich einem Satiriker, nicht einfach souverän sein Programm ab?“
@Monika Jürgens
Weil er alles andere ist, als ein Satiriker.
Der meint das tatsächlich unreflektiert ernst. Sie leider auch.
…offenbar missverstandenen und bedauernswerten „schrägen Künstler“ verwandt oder dessen Anwältin?
@ Monika Jürgens Ich wusste gar nicht, das es in der Fan Base von Herrn Liebig Menschen gibt, die sich relativ gewählt ausdrücken können (Satire), auch wenn es inhaltlich an mancher Stelle klemmt! Wer eine Vorgeschichte wie er hat, sollte sich nicht an einer vermeintlichen Satire bedienen dürfen, für mich und viele andere, war das was da Montag für Montag abgeliefeert wurde alles andere als Satire.
Satire braucht keine Hescher, die anders denkende bedrängen und gar festhalten!
Ich hoffe, dass Sven Liebig endlich ins Gefängnis muss. Rechtsextremismus gehört nicht auf Halles Straßen.
Aber dich und deine menschenverachtenden Parolen ertragen wir doch auch!Wo ist der Unterschied?
Menschenverachtung allein ist nicht verboten.
Stimmt. Ebenso andere Menschen auszugrenzen und zu beleidigen. Kann PH gut, gelernt ist gelernt. Das ist quasi die „dunkle Seite der Demokratie“…
Du erträgst es problemlos. So schlimm kann’s nicht sein.
Wovor fürchtet sich denn der Sveni? Sein geistiger Vorfahre hatte auch nicht so viel Angst.
Der tanzt doch den Richtern auf den Kopf rum und die gucken blöd