Ordnungsamt soll E-Scooter kontrollieren dürfen

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3 Antworten

  1. geraldo sagt:

    Glaubt der Herr Scholtyssek allen Ernstes, das Ordnungsamt, das schon die „strikte Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften“ bei parkenden Pkw nicht ansatzweise wirksam durchsetzen kann, dies nunmehr bei den Elektrotretrollern hinbekommt? Die haben ja nicht mal n Scheibenwischer, hinter den man das „Knöllchen“ klemmen könnte.

  2. rellah sagt:

    Reiner Aktionismus.
    Wie werden die Nutzer bei der Leihe belehrt?
    Erinnere, dass der Gesetzgeber anfangs die Roller  mit Tempo 20 auf Fußwege schicken wollte! Und fahrende Roller dürften deshalb vom Ordnungsdienst nur schwer zu verfolgen sein, oder die fahren selbst Roller oder Inliner.
    Zumindest der letzte Nutzer des Tages müsste sich doch feststellen lassen? Wäre dann natürlich noch eine zusätzliche Arbeit des Einsammlers, aber könnte dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

    • geraldo sagt:

      Und wie ließe sich beweisen, dass der letzte Nutzer den Roller so doof abgestellt oder irgendwo hingeschmissen hat? Dazu müssten die Dinger Bewegungssensoren mit entsprechender Speicherung haben, so dass festgestellt werden kann, dass der Roller nach dem Ausloggen nicht mehr bewegt worden ist.
      Ich vermute ohnehin, dass die weggeworfenen und besonders doof hingestellten Roller eben gerade NICHT von Nutzern so behandelt werden.