Ouri Jalloh: Justiz stellt Verfahren ein
Das Oberlandesgerichts Naumburg hat das nächste Verfahren um den Todesfall des Asylbewerbers Ouri Jalloh eingestellt. Der Asylbewerber war in einer Dessauer Polizeizelle nach einem Brand gestorben. Der Antrag eines Verwandten zur Erhebung der öffentlichen Klage sei unzulässig, so das Gericht. Der Angehörige wollte die Staatsanwaltschaft zwingen, zwei Polizisten anzuklagen, die ihrer Meinung nach für den Tod des Asylbewerbers verantwortlich sind.
Beweise für die Vorwürfe hätten gefehlt. Zudem habe die „Generalstaatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht zu Recht verneint“, so das Gericht. „Unabhängig davon, dass nach wie vor vieles für eine Selbstentzündung des Ouri Jalloh spreche, fehle es für eine Brandlegung von anderer Seite jedenfalls an einem hinreichenden Tatverdacht gegen einem konkreten Beschuldigten. Vielmehr spreche gegen eine Täterschaft der von dem Antrag unmittelbar betroffenen Personen, aber auch aller weiteren an dem Geschehen Beteiligten, neben dem Fehlen ausreichender Beweise für ihren objektiven Tatbeitrag die Unschlüssigkeit der in der Antragsbegründung unterstellten Motive für die Tötung des Ouri Jalloh.“
Oury Jalloh starb in einer Dessauer Polizeizelle vor fast 15 Jahren. Dort war er unter bis heute ungeklärten Umständen am 07. Januar 2005 verbrannt. Er war an einer Liege fixiert. Es gab einige Prozesse darum. Im vergangenen November hatte Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, das Verfahren nicht neu aufzurollen, und hat die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle als unbegründet zurückgewiesen. Gegen jene Entscheidung hatte sich die neuerliche Beschwerde gerichtet.











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