Prozess am Amtsgericht wegen Falschgeld, Diebstahl und Urkundenfälschung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, falsches Geld in der Absicht, dass es als echt in Verkehr gebracht werde, sich verschafft zu haben.
Außerdem wird ihm vorgeworfen, in insgesamt 23 Fällen eine fremde bewegliche Sache sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, wobei eine Tat gemeinschaftlich mit einem weiteren Täter begangen wurde und in einem weiteren Fall er bei Begehung der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führte.
Letztlich wird ihm noch vorgeworfen, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht zu haben und tateinheitlich hierzu vorsätzlich ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht zu haben, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVersG erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr bestand.
Der am 15.09.1993 in Donezk (Ukraine) geborene Angeklagte soll am 25.07.2023 eine falsche 100-Euro-Banknotenabbildung mit einer türkischsprachen Aufschrift (übersetzt: Ist ungültig) besessen haben, welche er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, allerdings in zeitlicher Nähe zum 25.07.2023 sich in der Absicht verschafft haben, diese als echt in den Verkehr zu bringen. Die Banknotenabbildung wurde im Rahmen einer Durchsuchung des Angeklagten im Bundespolizeirevier, Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1 in Halle (Saale) in der rechten Jackentasche aufgefunden.
Weiter soll der Angeklagte im Zeitraum vom 19.12.2022 bis zum 17.04.2024 im Stadtgebiet von Halle (Saale) insgesamt 23 Diebstähle begangen haben, wobei anlässlich eines Diebstahls am 20.08.2023, gegen 14:00 Uhr in den Verkaufsräumen des „Nahkaufs“, Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1 in 06112 Halle er in seiner linken Hosentasche griffbereit ein Klappmesser bei sich geführt haben soll.
Letztlich soll der Angeklagte am 27.08.2023, gegen 1:11 Uhr mit einem Pkw Opel Vectra auf öffentlichen Straßen in Halle (Saale) unterwegs gewesen sein. An diesem Pkw seien zu dieser Zeit – was der Angeklagte gewusst haben soll – nicht für dieses Fahrzeug ausgegebene amtlichen polnische Kennzeichentafeln angebracht gewesen, um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug solle zu diesem Zeitpunkt auch nicht bestanden haben.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Geldfälschung eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr an. Der Diebstahl kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, der Diebstahl mit Waffen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden.
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