Prozess am Landgericht Halle wegen Schutzgelderpressung in der Jugendanstalt Raßnitz
Vor der 17. großen Strafkammer des Landgerichts Halle beginnt heute das Strafverfahren gegen einen im November 2002 geborenen Angeklagten. Gegen den Angeklagten liegen zwei Anklagen vor. Mit Anklageschrift vom 25. Juli 2024 wird ihm eine versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im Januar 2022 in der Jugendanstalt Raßnitz gemeinsam mit einem Mitgefangenen einen weiteren Inhaftierten zur Zahlung von Schutzgeld aufgefordert haben. Nachdem dieser sich geweigert habe, soll der Mitgefangene ihn mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte soll sich anschließend beteiligt haben, indem er dem mutmaßlich Geschädigten mit dem beschuhten Fuß gegen die linke Gesichtshälfte und den Oberkörper trat. Dabei sollen beide angekündigt haben, dass weitere Schläge folgen würden, falls keine Zahlung erfolge. Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die Tat Verletzungen im Gesicht, am Kopf und im Rippenbereich erlitten haben.
Ursprünglich waren der Angeklagte und der Mitangeklagte gemeinschaftlich angeklagt. Das Verfahren gegen den nunmehr Angeklagten wurde jedoch im April 2025 abgetrennt, da er bis Dezember 2025 unbekannten Aufenthalts gewesen sein soll. Der Mitangeklagte wurde im Juli 2025 von der 17. großen Strafkammer des Landgerichts Halle wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; das Urteil ist rechtskräftig.
Mit einer weiteren Anklageschrift vom 30. Oktober 2024 wird dem Angeklagten zudem eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Juli 2024 in Weißenfels einen Mann, der sich mit Bekannten beim Musikhören aufgehalten haben soll, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Nachdem dieser zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte eine Glasflasche an sich genommen und sie dem Geschädigten gegen den Kopf geworfen haben. Dabei habe dieser eine Schwellung am Kopf sowie erhebliche Schmerzen erlitten. Die Flasche soll vom Kopf abgeprallt, gegen einen Zaun geflogen und dort zerschellt sein.
Diese Anklage war zunächst vor dem Amtsgericht Weißenfels – Jugendrichter – erhoben worden. Das Landgericht Halle hat das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung übernommen.
Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Zum Zeitpunkt der ihm mit Anklage vom 25. Juli 2024 vorgeworfenen Tat war der Angeklagte Heranwachsender. Ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob er in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand (§ 105 JGG). Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor, wobei der Versuch einer Straftat milder bestraft werden kann.
Werden Taten gleichzeitig abgeurteilt, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, kommt nur eine einheitliche Sanktion in Betracht, die sich am Schwergewicht der Taten zu orientieren hat (§ 32 JGG).









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