Prozess am Landgericht in Halle: Mädchen hat Kontrahentin auf dem Markt niedergestochen

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  1. Auch sagt:

    Eine 15 Jährige, die mit einem Messer auf den Markt ihre Kontrahenten aus welchen Grube auch immer versucht zu töten muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Ein Dudu weil sie noch so jung ist darf nicht gelten. Aber die Richter, die einen dem Demonstrant mit 1500 € bestraft nur wenn er eine Ukrainern weggeschuppst hat die ihm die Fahne weggehen wollte werden schon Verständnis für das Mädchen haben und Milde walten lassen. So was ist eben Rechtsstaat, indem keiner je eine solche Tat erleben will. Das Recht ist immer auf der Seite der Täter. Aber die Politik im Ausland heftig kritisieren, das geht. Ja mir wird wieder alles mögliche vorgeworfen bis hin zum unwissen. Aber ich habe dafür kein Verständnis und ihnen Richtern sollte das auch so gehn.

    • 10010110 sagt:

      Mit 15 geht man durch eine ganze Reihe irrationaler Entwicklungen, da nützt auch keine „ganze Härte des Gesetzes“. Deswegen gibt es ja Jugendstrafrecht.

    • Hans G. sagt:

      Ja wie nun? Ganze härte des Gesetzes oder heulen wenn „teutonische“ Männer die Frauen ggü. Gewalt anwenden mit nur 1500€ wegkommen?

      • Blödquatscher entlarven sagt:

        Mit dem Messer auf jemanden losgehen ist ja auch dasselbe, wie jemanden von sich wegschubsen, der einen tätlich angegriffen hat, gell?

  2. Bettina sagt:

    Wie lang kann denn die Klinge an einem 10 cm kleinen Messer sein, wenn man mal davon ausgeht, daß einen zumindest halbwegs nutzbaren Griff besitzt?
    Unabhängig von der Größe des Messers ein Unding! Wer oder was macht Kinder zu solchen kranken Gestalten? Hoffentlich kriegt man die Göre wieder auf den rechten Pfad. Und hoffentlich wird das Opfer das Erlebte irgendwann gut verdrängen können.

  3. Bettina sagt:

    Wie lang kann denn die Klinge an einem 10 cm kleinen Messer sein, wenn man mal davon ausgeht, daß einen zumindest halbwegs nutzbaren Griff besitzt? Unabhängig von der Größe des Messers ein Unding! Wer oder was macht Kinder zu solchen kranken Gestalten? Hoffentlich kriegt man die Göre wieder auf den rechten Pfad.

    • @Bettina sagt:

      Hat Dein Schädel grad lautstark gefurzt?

      • Bettina sagt:

        Nein. Mein Kommentar wurde wie üblich erst als noch nicht veröffentlicht gekennzeichnet. Viel später, mit anderem Browser und aus einem anderen Netzwerk wurde er gar nicht angezeigt. Somit ging ich von einem technischen Fehler aus und schickte den zuvor wie aus leidlicher Erfahrung heraus vorher kopierten Beitrag noch einmal ab. Zu keinen Zeitpunkt war da ein anderer Beitrag. Auch nicht nach dem Löschen von Keksen oder dem Aktualisieren der Seite in den Browsern. Also bitte etwas weniger frech! Für das Script kann ich nix.

        • hmm sagt:

          Das ist hier ein extrem lahmes Procedere, manchmal dauert es anderthalb Stunden, bis ein Beitrag hier erscheint. War wahrscheinlich besonders billig, die Architektur hier.

    • Tom sagt:

      @Bettina: Mit 10cm wird die Klingenlänge gewesen sein,sonst hätte da Taschenmesser gestanden!

  4. Platz 3 ist schon in greifbarer Nähe sagt:

    einsperren für Jahre

  5. aka electric sagt:

    Nee, die Weiber immer!

  6. Tom sagt:

    Was für eine Kontrahentin kann den eine 15jährige Rotznase schon haben?? Der sinnlose „Grund“ würde mich echt mal interessieren!!! Aber so is das heute mit den ganzen Möchtegern-Gangestern, profilieren um jeden Preis! Die konsumieren den ganzen Tag irgendwelche Deutsch’rapvideos aufm Handy, verstehen überhaupt nicht worum es geht und wollen alle harte Gangster sein! Mit dem Elternhaus kann dann auch nich viel los sein,weit entfernt von Bildung! Es läuft ne Menge falsch in diesem Land

  7. Faktenprinz sagt:

    „…Da die Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendliche war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden….“

    Damit erübrigt sich eigentlich jeglicher Kommentar. Aber faktenfrei diskutiert sichs ja besonders gut.

  8. Hallenserin1979 sagt:

    Wenn die Verhandlung schon nicht öffentlich ist, hätte man da nicht auch die Kommentarfunktion abschalten können? Schlimm genug, dass so etwas passiert.