Prozess gegen mutmaßlichen Räuber beginnt heute – Unterbringung in der Psychiatrie?

Keine Antworten

  1. Der wahre Exilhallenser sagt:

    Erinnert mich an Honecker & Co, die waren auch krank als es darum ging, Verantwortung zu übernehmen.

  2. Ne sagt:

    Was soll ein Verfahren gegen einen kranken Mann, das ist doch Geldschneiderei. Der muss hinter Gittern und behandelt werden

  3. Emmi sagt:

    Wieso sind die Täter plötzlich so oft krank?

  4. Der Blob sagt:

    August 1984 geboren. Sehr wichtiges Detail.

  5. Schwede sagt:

    Tolle Sache der Paragraph 63 StGB…….

  6. Schwede sagt:

    Unterbringung im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StGB. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist neben dem Ausspruch der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung die schärfste Waffe des Strafrechts. Sie ist zeitlich nicht befristet.