Pusteblume in Halle-Neustadt kann auf Fördermittel hoffen
Die Mehrgenerationenhäuser ‚Pusteblume‘ in Halle-Neustadt sowie das Alten- und Pflegeheim Landsberg waren im Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) erfolgreich.
Dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mehrgenerationenhäuser leisten eine tolle Arbeit. Gemeinsam mit Ehrenamtlichen bieten sie ein vielseitiges Programm für Jung und Alt an; sie sind Orte der Begegnung, der Bildung, der Integration und des bürgerschaftlichen Engagements – und damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Es freut mich sehr, dass die ‚Pusteblume‘ sowie das Alten- und Pflegeheim zu den Mehrgenerationenhäusern zählen, die im Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) erfolgreich waren.“
Diaby weiter: „Beide Einrichtungen haben für das Interessenbekundungsverfahren ein ausgereiftes Konzept vorgelegt. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation in Halle-Neustadt bzw. in Landsberg leisten beide Häuser seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels. In der kommenden Woche werden deshalb auch unsere beiden Mehrgenerationenhäuser aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2016 einen Förderantrag einzureichen. Die erste große Hürde für eine weitere Förderung haben die ‚Pusteblume‘ sowie das Alten- und Pflegeheim damit genommen.“
Hintergrund
Am 1. Januar 2017 startet das Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017-2020). Fast alle bisherigen Standorte und Trägerstrukturen haben das Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus erfolgreich durchlaufen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird 441 der bisher im Aktionsprogramm II (AP II) geförderten Mehrgenerationenhäuser (Bestands-MGH) jetzt zur Antragstellung auffordern. Anhand der im Interessenbekundungsverfahren eingegangenen Bewerbungen wurde zunächst eine Auswahl derjenigen im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus zu fördernden Einrichtungen getroffen und mit den Ländern abgestimmt, die aktuell bereits am AP II oder am Pretest (Vortest) zum Bundesprogramm teilnehmen. Diese Mehrgenerationenhäuser werden am 5. September 2016 aufgefordert, bis spätestens zum 31. Oktober 2016 Förderanträge zu stellen. Darüber hinaus haben 136 Neubewerber ihr Interesse für das neue Bundesprogramm bekundet. Davon sind 98 förderwürdig.
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