Rechtsextremer Übergriff in der Straßenbahn: Prozess beginnt, Staatsanwaltschaft wollte einstellen
Am Landgericht Halle beginnt am Freitag der Prozess wegen eines politisch rechts motivierten Angriffs eröffnet, der fast genau ein Jahr zurückliegt. Nur eine Woche nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle hatten drei junge Frauen interveniert, als ein 39-Jähriger am Abend des 17. Oktober drei schwarze Männer in der Straßenbahn massiv rassistisch beleidigte und den Hitlergruß zeigte. Auch die Frauen hatte der Angreifer verletzt.
Passiert ist der Zwischenfall am Steintor. Wegen der bedrohlichen Situation hatte eine Frau kurz vor der Haltestelle Steintor die Notbremse gezogen und die Straßenbahnfahrerin gebeten, die Polizei zu informieren. Dann versuchten eine 25-jährige Studentin und eine 19-jährige Angestellte verbal, den Mann zu stoppen. Daraufhin beleidigte der alkoholisierte Mann die beiden sexistisch, die 19-jährige Dunkelhäutige auch rassistisch und schlug auf sie ein. Zudem zog er die 25-Jährige an den Haaren nach unten und würgte sie. Gemeinsam gelang es den bis dato nicht miteinander bekannten Frauen, den Angreifer abzuwehren. Als sich die Türen öffneten, verließ der Täter die Straßenbahn, konnte jedoch von der eintreffenden Polizei gestellt werden. Die 19-Jährige erlitt eine Verletzung am Kopf, die 25-Jährige musste mit diversen Prellungen ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Staatsanwaltschaft Halle stellt Verfahren ein
Dass der Angriff überhaupt vor Gericht verhandelt wird, ist einzig dem Engagement der verletzten Frauen und ihrer Anwältinnen zu verdanken. So hatte die Staatsanwaltschaft Halle das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten im Februar 2020 nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Eine solche Einstellung ist u.a. dann möglich, wenn die zu erwartende Strafe neben einer anderen – hier nach Anklage wegen versuchten Totschlags aus Dezember 2019 – nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Allerdings besagt eine Richtlinie über die Verfolgung politisch motivierter Straftäter des Justizministeriums Sachsen-Anhalts, dass bei einer solchen Einstellung „die Auswirkungen der Tat auf das Opfer und das öffentliche Verfolgungsinteresse (…) besonders zu beachten“ sind (vgl. Justizministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 17. Jg./ Nr. 12, 12.12.2011, S. 164).
„Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, wie zentral das Einschreiten von Zeug*innen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitische Angriffe ist: nicht nur in der Situation selbst, sondern auch für die Verarbeitung des Erlebten. Umso wichtiger ist es, dass durch ihre Intervention selbst betroffene, zivilcouragierte Helfer*innen auch von Seiten der Justiz erfahren, dass solche Taten konsequent verfolgt werden“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.
Extrem rechte Motivation wahr- und ernst nehmen
Nach Beschwerde der Nebenklägervertreterinnen erhob die Staatsanwaltschaft schließlich im Mai 2020 Anklage gegen den einschlägig polizeibekannten und mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Neben den beiden Betroffenen, die auch als Nebenklägerinnen auftreten, sind drei weitere Zeug*innen zum Prozessauftakt geladen.
In dem Verfahren wegen versuchten Totschlags wurde der Angeklagte im Juni 2020 vom Landgericht Halle aufgrund einer psychischen Erkrankung nach langjährigem Alkohol-und Drogenkonsum für schuldunfähig befunden, ein Entzug angeordnet und im Anschluss daran die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. „Wir erwarten von der Justiz, dass die extrem rechte Motivation des Angeklagten, welche in den menschenverachtenden, rassistischen und sexistischen Gesten bzw. Beleidigungen während der Tat deutlich wurde, unabhängig von einer möglichen psychischen Erkrankung wahr- und ernstgenommen wird“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.
Hätte der idiot mal lieber mit einem Messer hantiert…. Dann wusste er jetzt schon das er maximal 3 Jahre sitzt.
Aber so…. Und dann auch noch beleidigungen von Studentinnen.. Oh man….
Das gibt lebenslänglich….
War natürlich klar, dass Internet-Nazis hier direkt ihre braune Wurst in den Kommentaren absondern müssen. Aus der Geschichte nichts gelernt?
Na doch… Genau deshalb schreibe ich das ja… Sie doch die Geschichte mit den messerstichen in Hals und Rücken
Also wer sich“ Bomber-Harris „nennt, – einem dem größten Verbrecher des 2.Weltkrieges und andere als Nazi bezichtigt, bei dem kan auch so einiges nicht stimmen…
Willy Lages – SS-Sturmbannführer, Kriegsverbrecher, deswegen zum Tode verurteilt
Zurückhaltung scheint angebracht
Ist er für irgendetwas verurteilt worden? Ich wüßte nich, von daher ist er bis dahin erst einmal unschuldig…Wir leben doch noch in einem Rechtsstaat?
Bekämpfung von Kriminalität scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein oder wie soll ich diese Relativierung von körperlicher Gewalt verstehen?
Was ist mit den Männern aus Afrika geworden, haben Kopfschüttelnd die Bahn verlassen?
Die Gendersterne im Text offenbaren mal wieder deutlich die eigentlichen Hintergründe des Artikels. 🙄
Das haben Sie aber schön aufgedeckt: 1+ mit Sternchen
Die „eigentlichen“ Hintergründe stehen wörtlich im Text.
Nee, die „eigentlichen“ Hintergründe stehen zwischen den Zeilen.
Sie stehen sogar als wörtliches Zitat im Text.
Du hast zwar ein Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten.
Wenn das Gericht den Täter im Juni 2020 für schuldunfähig befand, was soll denn dann hier noch rauskommen?
Auch das steht drin:
„Wir erwarten von der Justiz, dass die extrem rechte Motivation des Angeklagten, welche in den menschenverachtenden, rassistischen und sexistischen Gesten bzw. Beleidigungen während der Tat deutlich wurde, unabhängig von einer möglichen psychischen Erkrankung wahr- und ernstgenommen wird“
Träum weiter, meiner.
Das ist nicht geträumt, das steht so drin. Relativ weit unten, weshalb du vielleicht noch nicht soweit warst?
Die Schuldunfähigkeit wird immer für den Zeitpunkt der Tat festgestellt. Möglicherweise kommt man hier zu dem selben Schluß wie bei dem versuchten Totschlag, möglicherweise stellt man für den Zeitpunkt der hier angeklagten Tat etwas anderes fest.
Hätte er ein Kind vor den Zug geschubst, wäre die Schuldunfähigkleit reine Formsache.
Aber hier werden Gendersternchen und mediale Schlagworte verwendet. Auch die mobile Opferberatung braucht eione Existenzberechtigung. Da wird natürlich jeder Strohalm ergriffen. Sonst ist da nix zu tun. Obwohl…. irgendein blonder wird schon blöd gucken.
Allerdings ist die Justiz hoffentlich in der Lage, uns vor solch einem Kriminellen, oder eben Geistekranken zu schützen?! Das wäre schon eher eine Sorge wert.