“Rettet das Südstadt-Center”: Kundgebung am Freitagabend

Am Freitagabend, 13. Februar 2026, ab 17 Uhr wird eine Kundgebung zum Erhalt des Südstadt-Centers abgehalten. Die Teilnehmer treffen sich direkt vorm Einkaufszentrum im Südstadtring.

Das Einkaufszentrum sei Arbeitsplatz, Treffpunkt und Versorgungsort. “Für die Rettung unseres Viertels”, heißt es im Aufruf der Organisatoren.

Die Stadtverwaltung hat für das Einkaufszentrum wegen erheblicher Brandschutzmängel eine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit erlassen.

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10 Antworten

  1. Detlef sagt:

    Sind alle Seiten schuld. Nicht nur Kunden sondern auch Betreiber von Südstadtcenter

  2. Daniel Ma sagt:

    Ich würde mich sehr freuen, wenn sich noch Personen finden, die bereit sind, als Ordner zu helfen! Bei Interesse meldet euch doch bitte per Mail unter daniel.mahler@arcor.de. Vielen Dank!

  3. A.W. sagt:

    Lächerlicher Aktionismus, der an der Faktenlage absolut nichts ändert. Fahrt nach Berlin zum Vermieter und demonstriert dort anstatt den Anwohnern auf den Sack zu gehen

  4. Fragt ja sonst keiner. sagt:

    Wird sich die SPD und die Stadt Halle an der Kundgebung beteiligen?

  5. Para&Dox sagt:

    Ist schon krass was da von allen Seiten abgelaufen ist….

    Eigentümer können durch schlechte, oder bewusste Misswirtschaft ganze Betriebe lahmlegen.
    Die Folgen… Mieter, oder Pächter verlieren ihre Flächen, deren Arbeitnehmer verlieren ihre Jobs.
    Die eigentlichen Verursacher, die Eigentümer bleiben praktisch unangreifbar.
    Die Opfer, die „kleinen Leute“, die ihre Existenzgrundlage verlieren, stehen rechtlich außen vor.
    Das deutsche Rechtssystem schützt den Arbeitsplatz nicht direkt, sondern nur indirekt über den Arbeitgeber.

    Moralisch betrachtet ist das absurd.
    Wer die Verantwortung trägt, kann faktisch machen, was er will, und diejenigen, die auf der Straße landen, haben kaum rechtliche Handhabe.

    Und dann hören wir Politiker sagen…

    „Das Problem ist: Wenn keine Rechnungen bezahlt werden, werden keine Rechnungen bezahlt. Das ist nicht schön zu sagen. Aber wir sind als Stadt nicht verantwortlich für Gewerbetreibende, die ihre Rechnungen nicht bezahlen.“

    Das zeigt das eigentliche Absurdum.
    Der direkte Verursacher, der Eigentümer, wird rechtlich geschützt, während diejenigen, die durch sein Handeln ihre Jobs verlieren, praktisch fast gänzlich ohne Schutz dastehen.

    Eigentümer, die durch Misswirtschaft, oder bewusste Vernachlässigung ihre Immobilien schädigen, müssen konsequent rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
    Die zuständigen Behörden z.B. Bauaufsicht, Stadtverwaltung und Aufsichtsbehörden haben dafür zu sorgen, dass Verstöße wie grobe Fahrlässigkeit, oder Vertragsverletzungen geprüft und sanktioniert werden.
    Mieter und Pächter haben Anspruch auf Schadensersatz und Mietminderung; ihre Rechte können sie über die ordentliche Gerichtsbarkeit, oder Mieterschutzvereine geltend machen.
    Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung und ggf. Abfindungen; im Ernstfall sollten sie sich an Gewerkschaften, Betriebsräte, oder das Arbeitsgericht wenden.
    Es darf nicht sein, dass die unmittelbaren Opfer praktisch ohne Mittel dastehen, die Verantwortlichen müssen ihre Pflichten erfüllen, sonst wird das Paradoxon fortgeschrieben.

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