Rückgang um ein Achtel: immer weniger Sachsen-Anhalter bekommen betriebliche Altersversorgung
Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge gewährte Förderbetrag (bAV-Förderbetrag) nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) betrug 2023 in Sachsen-Anhalt 3,7 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug das Fördervolumen 1/8 weniger als noch 2022. Insgesamt erhielten in Sachsen-Anhalt 2 610 Arbeitgeber für insgesamt 25 006 Beschäftigte eine bAV-Förderung, das waren gut 3 000 Beschäftigte weniger als 2022.
Der durchschnittliche Zuschuss pro Beschäftigtem lag 2022 bei 147,55 EUR. Damit sank die staatliche Förderung pro Beschäftigtem im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 1,8 %. Wie bereits im Vorjahr gab es für Beschäftigte von Kleinst- und Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte erneut geringere Förderungen. So lag der Zuschuss pro Beschäftigtem von Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigten 10,9 % unter dem Vorjahreswert. Für Beschäftigte von Unternehmen mit 11 bis einschließlich 50 Beschäftigten gab es mit 89 EUR je Beschäftigten die geringste Förderung, die auch hier im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 % niedriger ausfiel. Die höchsten bAV-Förderungen konnten wiederum in Betrieben ab 251 Beschäftigten verzeichnet werden. Der Förderbetrag stieg für die Beschäftigten dieser Unternehmen um durchschnittlich 1,6 % im Vergleich zu 2022.
Der in 2018 in § 100 EStG eingeführte bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem laufenden Arbeitslohn gemäß aktueller Rechtslage von monatlich nicht mehr als 2 575 EUR. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR und höchstens 960 EUR im Kalenderjahr anteilig mit 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Förderbetrag liegt damit bei mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR jährlich. Der Zuschuss wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Die Gewährung des bAV-Förderbetrags ist in das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren eingebunden.
Der bAV-Förderbetrag wurde im Zuge der Einführung der Statistik zu den Lohnsteueranmeldungen erstmalig für 2018 erhoben.
„Rückgang um ein Achtel: immer weniger Sachsen-Anhalter bekommen betriebliche Altersversorgung“
Das ist eine verständliche und nachvollziehbare Entwicklung, denn die Absicherung fürs Alter ist einfach eine Privatsache, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber fällt.
Wer eine hohe Rente haben will, der muss sich eben selbst darum kümmern und entsprechend dafür zahlen.
„Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge gewährte Förderbetrag (bAV-Förderbetrag) nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) betrug 2023 in Sachsen-Anhalt 3,7 Mill. EUR.“
Ich halte es für verkehrt, dass Steuergelder für die private Altersvorsorge ausgegeben werden. Steuergelder für die Altersvorsorge auszugeben, ist in meinen Augen völlig falsch und sorgt für immer höhere Steuern, mit denen die Leistungsträger und Unternehmen belastet werden.
Grundsätzlich sollte immer gelten: Privat vor Staat.
@PaulusHallenser….wie soll ein Geringverdiener bei maximaler Ausbeutung vom Arbeitgeber privat vorsorgen.
Wenn das normale Einkommen nicht reicht, kann ja zusätzlich noch ein Beschäftigungsverhältnis auf 538-Euro-Basis aufgenommen werden. Das so zusätzlich erarbeitete Geld kann dann in die Altersvorsorge gesteckt werden. Man muss eben nur wollen.
Da braucht man noch eine Genehmigung von seinen Arbeitgeber, dass mann zusätzlich noch Jobben geht. Bei 40 Std. pro Woche sieht das etwas Schlecht auch.
Mal sehen, wie lange das dein Körper mit macht. Du Gluckscheißer.
Paulus, ganz so ist es nicht.
Armutsrentner landen schnell beim Sozialamt und fallen dann der Gesellschaft zur Last, daher die Förderung.
Wobei festzuhalten ist, dass die eingezahlten Beiträge den heutigen Rentnern aus gezahlt werden und man selber einen Anspruch von ??? € erwirbt.
Sinnvoller wäre eine Aktienrente, über die schon lange diskutiert wird, die aber immer noch nicht existiert, da die steuerliche Förderung (Sonderausgabenanzug) fehlt. Also wäre das Dingen auszugestalten in dem Sinne, dass jeder Bürger ein entsprechendes Depot anlegen kann, mit der Maßgabe, dass er erst im Rentenalter auszahlen kann. Damit dann als Sonderausgaben abziehbar.
Anscheinend kann sich Lindner nicht durchsetzen.
Zipp,
da haben Sie völlig recht.
Paulus , wenn dein Arbeitgeber (vorausgesetzt sie haben einen ) keine Altersversorgung anbietet ,dann an besten einen anderen suchen ,und nicht vor Neid gelb anlaufen und Hetztiraden von sich geben .
Mensch,
mein AG bezahlt mich sehr gut. Von daher investiere ich auch in eine private Altersvorsorge.
… dass aktuelle Umfragewerte einen Nichteinzug der FDP in den BT prognostizieren. Und @PH, wie währe es mit einem Umzug nach Amerikanistan? Dort können Sie ihre feuchten Träume von „Kümmere Dich und bezahle selbst!“ nach Herzenslust ausleben, im Hort der guten Demokraten. „Privat vor Staat“, so sieht es in dem Land auch teilweise aus, wenn der Staat die Zügel aus der Hand gibt. Bei „Schrauben Krause“, „Taxi Meier“ und Co. soll es meinetwegen so sein, alles was der Daseinsfürsorge (Bildung, Gesundheit, Ent-/Versorgung, Fernmeldewesen, Post, Sicherheit, Verkehr, Wohnraum im großen Stil) gehört in die öffentliche Hand mit gleichen fachlichen, finanziellen, sozialen Standards.
„Der durchschnittliche Zuschuss pro Beschäftigtem lag 2022 bei 147,55 EUR.“
Pi mal Daumen kann man sagen, dass 230 € in die Rentenversicherung eingezahlt 1 € mehr Rente im Monat ergeben. Noch.
Mit diesen 147,55 € erwirbt man später also mal einen Rentenanspruch von 0,60 € im Monat.
Aber wahrscheinlich wird das Rentenniveau weiter abgesenkt und die Inflation schreitet voran. Vielleicht kann man sich später dann für diesen Zuschuss 1 Kaugummi im Monat leisten.
Alles kein Problem. Die gesetzliche Rente reicht doch locker. Einfach weiter wählen wie bisher.