Sachsen-Anhalt bleibt bis 14. Februar im Lockdown – das ist die Verordnung

Die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt liegt vor. Diese sieht unter anderem die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder FFP2-Masken im Nahverkehr und im Einzelhandel vor. Es gibt kleine Lockerungen bei der Kinderbetreuung und der Mitnahmemöglichkeit bei Kindern unter 3 Jahren zu Besuchen.

Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Dies hat das Kabinett heute in Magdeburg beschlossen. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 um. Die geänderte Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab 25. Januar 2021. Hintergrund sind die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen und die Ausbreitung neuer ansteckender Virus-Mutationen.

Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Das sind mehrlagige Einwegmasken, die auch als OP-Maske oder Einwegschutzmaske bezeichnet werden. Aber auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2-oder FFP3-Maske) können beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr getragen werden.

In diesen Bereichen ist ab Montag das Tragen einer Alltagsmaske nicht mehr ausreichend.

Sachsen-Anhalts Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung weiter geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen gelten ebenfalls weiter bis zum 14. Februar 2021. Das heißt, erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.

Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.

Die geänderte Verordnung sieht aber auch eine Entlastung für Familien vor: Bei der Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre können sich zwei Familien nun gegenseitig unterstützen. Zudem wurde in der geänderten Verordnung klargestellt, dass eigene Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei einem Besuch mitgenommen werden dürfen. Diese waren zuvor bei den Kontaktregeln nicht ausgenommen worden.

Listenparteitage etablierter Parteien zur Aufstellung von Bewerbern zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 müssen auf einen Zeitpunkt nach dem 14. Februar 2021 verschoben werden. Die etablierten Parteien haben noch ausreichend Zeit, ihre Aufstellungen rechtzeitig bis zur Einreichungsfrist der Wahlvorschläge am 19. April 2021 vorzunehmen. Nur für nicht etablierte Parteien, die für die Teilnahme an der Landtagswahl Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, bestehen Ausnahmen. Im Zweifelsfall ist die Landeswahlleitung zu beteiligen

.

Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben ebenfalls vorerst bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die neue Arbeitsschutzverordnung des Bundes vom 20. Januar 2021 regelt zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, soweit es die Betriebsabläufe zulassen, Homeoffice anzubieten. Aber auch die Arbeit im Betrieb muss sicher sein, wenn der Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegt werden kann. Dazu sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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13 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Bullshit das ganze. Nach dem 14.02. wird wieder bis zum 28.02. verlängert und so geht es ständig weiter. Daher mach ich trotzdem was ich will.
    Schließlich bin ich ein freier Mensch !

    • Sunny sagt:

      Na hoffentlich nicht. Denn man kann nicht mal z.B.Teppichboden, Kleidung für ein Neugeborenes oder sonstiges kaufen.
      Und kommt mir bitte nicht mit Online. Da gibt es nirgends Größen ab der 50. Alles ausverkauft.
      Also ich mach tatsächlich 3 Kreuze wenn die Geschäfte wieder auf machen.

    • 10010110 sagt:

      Und weil du ein schändlicher Egoist bist und trotzdem machst, was du willst, wird der Lockdown auch immer wieder verlängert.

      So, was nun?

    • Leser sagt:

      So so, Du ist ein freier Mensch. Auch für freie Menschen gelten Gesetze und Verordnungen. Stell Dir mal vor, es kommt jemand und haut Dir ein paar in F…., raubt Dich aus mit der Begründung „Ich bin ein freier Mensch und kann machen was ich will!“

      • Malte sagt:

        …es wär mal angeraten bei solchen „Zeitgenossen“. Die nennt man übrigens Anarchisten, und sind nicht so gut angesehen…

  2. Sunny sagt:

    Und wie sollen das eigentlich Alleinerziehende Elternteile oder wo der Partner erst ab 17uhr Zuhause ist machen…
    Sollen dann die Kids über 3 Jahre vor der Tür geparkt werden???

    • 10010110 sagt:

      Lies nochmal den Text oben im Artikel. Musst nichtmal zwischen den Zeilen lesen; genau in den Zeilen reicht schon.

    • Hallenser sagt:

      Heul nicht rum. Es geht um Menschenleben. Da muss man auch mal zurückstellen.

    • Horst Schlämmer sagt:

      Für die ändert sich an der aktuellen nichts. Ihr bereits seit etlichen Monaten genanntes Kind mit Kleidergröße 50 fällt eh unter die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt.

      • Sunny sagt:

        Mein Baby kommt ja auch erst im April auf die Welt.
        Deswegen darf man wo nicht seit Monaten nach Klamotten schauen.
        🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️
        Sie sind so ein Held
        🤣😂🤣😂

        • mama sagt:

          EBay kleinanzeigen, eBay, Engel und Bengel,…. hessnatur, es gibt mega viele Möglichkeiten. Ansonsten bleibt noch das selber nähen und stricken.

    • KaTa sagt:

      Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung, wie so viele andere Berufstätige auch…

  3. Für immer jung sagt:

    Das ist doch alles nur noch zum brechen.

    Man stelle sich vor die Risikogruppe ist irgendwann durchgeimpft, dann mutiert das Virus, der Impfstoff muss angepasst werden, Impfung von vorne.
    Sollen die Kinder und die unter 40 jährigen ohne Vorerkrankungen jetzt bis 2077 im Lockdown hängen ?

  4. west sagt:

    eigentlich ändert sich doch nichts. die lemminge werden weiterhin alles erdulden und ertragen und noch freudig nach mehr schreien und sich moralisch ganz groß vorkommen. die anderen werden ihr leben so gut es geht weiter leben, sich mit familie und freunden treffen, für den ganzen schwachsinn pragmatische bzw. private lösungen finden (zb. friseur), wo der staat nicht mehr (oder ggf. noch nicht) kontrollieren kann.

  5. Üb sagt:

    Na klar wird das dann wieder verlängert, solange ihr die Regeln nicht strikt einhalte. Sahn geht das i geht so lange weiter, bis ihr es geschnallt habt und endlich aufhört dagegen zu sein.

  6. Martina sagt:

    Herr Haseloff ist einige Zeit seinen eigenen Weg gegangen (z.B. Bußgeld bei Maskenverweigeren). Nun hat man ihn aber mit einem schönen Posten im Präsidium der CDU geködert. Nun schlägt er fein den „vorgeschriebenen“ Weg ein.