Sachsen-Anhalts Kabinett bringt Landesgesetz zur Klimaanpassung auf den Weg: Landkreise und kreisfreie Städte müssen Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln

Der Klimawandel ist längst auch in Sachsen-Anhalt Realität: Trockenphasen und Hitze wie auch Starkregen und Hochwasser haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt gezeigt und werden zwischen Arendsee und Zeitz auch künftig häufiger vorkommen. Um die Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken, hat das Kabinett am heutigen Dienstag ein Ausführungsgesetz zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es überträgt die Erstellung der Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel auf Landkreise und kreisfreie Städte.

„Es ist wichtig, dass wir vor dem fortschreitenden Klimawandel nicht die Augen verschließen und uns rechtzeitig gegen die Folgen wappnen“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Diese Aufgabe kann die Landesverwaltung nicht alleine stemmen, hier braucht es die bewährte enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“

Das neue Landesgesetz verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte, bis 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte für ihre Gebiete zu erstellen. Kreisangehörige Gemeinden werden bewusst von dieser Pflicht entlastet, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Unterstützung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte bei Bedarf durch das Landesamt für Umweltschutz. Bereits bestehende Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel können fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf regelt zudem verbindliche inhaltliche Anforderungen, einen Fortschreibungszyklus von fünf Jahren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden Berichtspflichten gegenüber dem zuständigen Ministerium eingeführt, um den Stand der Klimaanpassung systematisch zu erfassen.

Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt, sieht das Gesetz einen finanziellen Ausgleich vor: Für die Erstellung oder Überarbeitung der Klimaanpassungskonzepte stellt das Land einmalig rund eine Millionen Euro bereit. Zusätzlich werden jährliche Personalkosten in Höhe von rund 429.800 Euro ausgeglichen. Inkrafttreten soll das Gesetz voraussichtlich zum 1. Januar 2027, eine erste Veranschlagung im Landeshaushalt soll ebenfalls 2027 erfolgen.

Wie stark der Klimawandel in Sachsen-Anhalt inzwischen fortgeschritten ist, zeigt auch der neue Monitoringbericht der die Zeiträume 1961 bis 1990 und 2001 bis 2023 vergleicht: Danach ist die durchschnittliche Temperatur im Land von 8,7 auf 10 Grad Celsius gestiegen. Die Zahl der Hitzetage mit mehr als 30 °C hat sich in fast allen Regionen mehr als verdoppelt: Waren es im Tiefland früher 6 bis 9 Tage pro Jahr, sind es aktuell 13 bis 18. Auch die Zahl der Sommertage (mehr als 25 °C) hat stark zugenommen; dagegen gibt es weniger Frosttage.

Sachsen-Anhalt hat bereits auf diese Entwicklungen reagiert und eine Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung aufgelegt, die aktuell 68 Maßnahmen in 14 Handlungsfeldern bündelt. Dazu zählen unter anderem die Stärkung des Wasserrückhalts, der Ausbau klimaresilienter Infrastrukturen sowie die Reaktivierung von Flussauen. Die künftig verbindlich vorgeschriebenen Klimaanpassungskonzepte auf kommunaler Ebene sollen die Bemühungen weiter untermauern.

Ein wichtiger Baustein ist zudem das 2024 gestartete Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“<https://mwu.sachsen-anhalt.de/klimaschutz/foerderung>. Mit insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden kommunale Investitionen in Starkregenmanagement und Klimaanpassung unterstützt. Bislang wurden Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 21,8 Millionen Euro für mehr als 40 Vorhaben bewilligt.

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4 Antworten

  1. Hui sagt:

    Ist schon furchtbar wenn es im Sommer warm und Winter kalt ist…

  2. siehste sagt:

    Eine verspätete Faschingsperle:

    Sachsen-Anhalts Kabinett bringt Landesgesetz zur Klimaanpassung auf den Weg!!!
    TraRa TraRa TraRa.

    Wolle mer se reinlasse?

  3. MS sagt:

    1 Million Euro, verteilt auf alle Landkreise sind ein absoluter Witz, das sind weniger als 75000 pro Kreis/Stadt. und mit 420.000 Euro Personalkosten deckt man ja nicht einmal 5 Personalstellen ab….zumindest nicht mit Fachpersonal im Bereich Umweltingenieurwesen. Und wird das Landesamt kostenfrei und zügig zuarbeiten, oder gibt es da dann Kosten bei Unterstützungsfragen?

    • Luft nach oben sagt:

      Ja. Da hätte auch ein YPlanungsauftrag an ein landesrigenes Uni- oder Forschungsinstitut gereicht, und der Maßnahmenkatalog dann als Handreichungshilfe den Kreisen verfügbar gemacht.

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