Schwarzfahrer kommt in Untersuchungshaft
Am 20. Juni 2020, gegen 14:00 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle durch einen Zugbegleiter einer Regionalbahn von Merseburg nach Halle um Unterstützung gebeten. Aufgrund einer bereits zwei Tage abgelaufener Fahrkarte sollte bei einem 51-jährigen Mann aus Burkina Faso die Identität festgestellt werden. Bei der Überprüfung der Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vorlag. Dieser wurde erlassen, da der 51-Jährige zu seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Merseburg im Mai dieses Jahres nicht erschienen war. Hier war er angeklagt wegen des mehrfachen Erschleichens von Leistungen und sieben Diebstahlshandlungen. Nach der Vorführung vor dem zuständigen Richter, der die Haft bestätigte, wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er bis zum Tag seiner Verhandlung verbleiben. Hinzu kommt eine erneute Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
der Lackmustest für den Rechtsstaat ist, dass dieser Kriminelle nach einer Haftstrafe zwingend abgeschoben wird.
Hier kann nur die Abschiebung erfolgen!
Halte uns auf dem Laufenden.
Abschieben bringt nix. Diese Menschen kommen 14 Tage später mit dem Flugzeug wieder, natürlich anderer Name und Pass, und fordern „Asyl, Asyl“. Es gibt für solche Menschen nur die einzigste und legitime Maßnahme, die so ein Verhalten und Handlungen sofort stoppen und Nachahmer zu 99,99% davon abhalten.
Na da bin ich jetzt mal gespannt.
Mehrmaliges erschleiche von Leistungen,siebenfachen Diebstahl und hat noch Zeit zum Schwarzfahren.Nun sage mir einer es gebe bei uns keine zweiklassen Justiz.