Schwarzfahrer wurde schon per Haftbefehl gesucht – er hatte eine Geldstrafe nach eine Körperverletzung nicht gezahlt

Am Dienstag, den 18. April 2023 wurde die Bundespolizei gegen 17:30 Uhr über einen Reisenden in einem Intercity-Express auf der Strecke Berlin – Halle/Saale in Kenntnis gesetzt, welcher keinen gültigen Fahrschein bei sich führte. Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle/Saale nahm sich eine Streife des 32-jährigen Tatverdächtigen an und nahm ihn für die Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle.

Nachdem seine Personalien zweifelsfrei feststanden, wurden sie mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen. Hierbei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit dem 22. Februar 2023 mittels eines Vollstreckungshaftbefehls nach dem Bulgaren suchte. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Berlin Tiergarten bereits im September 2022 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Da der Mann nur 500 Euro der Geldstrafe beglichen hatte, sein Aufenthaltsort nicht bekannt war und er sich der Ladung des Strafantrittes nicht stellte, erging der Haftbefehl.

Die Bundespolizisten eröffneten ihm seine Festnahme und nahmen ihn zunächst mit zur Dienststelle. Da er nicht in der Lage war, die Restsumme von 400 Euro zu begleichen, wurde er anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem erhielt der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann eine weitere Strafanzeige wegen der begangenen Leistungserschleichung.

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3 Antworten

  1. Kerkermeister sagt:

    Sehr gut!

  2. pööse Überschrift sagt:

    schon wieder das Wort Schwarzfahrer….

  3. Steuerzahler sagt:

    Was für ein Gewese wegen noch 400€? Schickt den doch zurück nach Sofia!

  4. I solde mal sagt:

    Was kosten 180 Tage Vollpension in der Anstalt? Ne ganz schöne Minusrechnung für den Staat. Von der Zweckmäßigkeit mal ganz abgesehen. Mollath-Justiz-Staat. Nur Bullshit am Laufen.

  5. SeiSozial sagt:

    Ein „Bulgare“ also. Immer schön, dass die wirkliche Herkunft verschwiegen wird. Genau wie mit den „Deutschen“ namens Mohammed und Ali.