Seniorin in ihrer Wohnung in Halle überfallen: Vergewaltiger muss 7 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis, Bundesgerichtshof verwirft Revision 

Die Verurteilung eines im Februar 1999 geborenen Mannes wegen besonders schwerer Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die von dem Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof jetzt als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle (Saale) hatte den Angeklagten aus Gambia bereits am 15.07.2022 unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt (Az.: 5 KLs 8/22).

Nach den Feststellungen der Strafkammer sei der Angeklagte im Oktober 2020 in Halle einer Frau in deren Haus gefolgt und habe die Frau dort zu Boden gestoßen. Obwohl sich die 76-jährige Frau zur Wehr gesetzt habe, sei es ihr nicht gelungen, den Angeklagten wieder aus dem Haus zu drängen. Dann habe sich der Angeklagte an der Frau vergangen. Dabei habe er ihr ein Messer an den Hals gehalten und damit gedroht, sie zu töten. Nach der Tat habe der Angeklagte im Haus der Frau ein Brötchen gegessen und schließlich von der Frau Geld verlangt. Die Frau habe dem Mann daraufhin 30 EUR aus ihrer Geldbörse gegeben.

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40 Antworten

  1. Das sagt:

    hat er sich verdient, scheißegal wo er herkommt !

  2. Paul_der_Macher sagt:

    Dabei handelt es sich übrigens um einen 23-jährigen Schwarzafrikaner aus Gambia.

  3. Naja sagt:

    7 Jahre viel zu wenig bei Vergewaltigung… traurige Welt

  4. Robert sagt:

    Bei mir wäre er ,als Fi….vorlage für die anderen Knackis , lebenslänglich in den Knast gegangen.

  5. Joachim Euther sagt:

    Wer es nötig hat eine 76-jährige Oma zu vergewaltigen, muss schon ziemlich innerlich zerfickt sein.

  6. Lars sagt:

    Wo war hier die Polit Prominenz …?? Achso ich hatte ganz vergessen es war ja nur ein Deutsches Opfer !!!!

  7. Kris sagt:

    Täglich grüßt die kulturelle Bereicherung

  8. krank der Typ sagt:

    „Nach der Tat habe der Angeklagte im Haus der Frau ein Brötchen gegessen“

    Sozusagen als Nachtisch? Warum hat der liebe Gott ihm das Brötchen nicht im Ganzen in den Hals gestopft?

  9. Beerhunter sagt:

    Die Haftstrafe am besten im Heimatland verbüßen lassen!!! Hier bekommt er nach absitzen, wahrscheinlich noch die Staatsbürgerschaft 🙈🙈🙈

    • S. H. sagt:

      Korrekt! Für besondere Integrationsleistungen soll es laut Fr. Faser ja bereits nach 3 Jahren die Möglichkeit zur Einbürgerung geben. Und wenn noch die letzten Hürden beseitigt werden, herrschen hier schon ganz bald Zustände wie in Frankreich und Schweden.

  10. Juna sagt:

    @Orner- Wo denkst Du hin? Laut Mithu Sanyal sollen sich Vergewaltigte, ob Frau, ob Mann, ob jung, ob alt als „Erlebende“ betrachten und auch so bezeichnet werden!
    https://www.de.wikipedia.org/wiki/Mithu_Sanyal
    Die öffentlich-rechtlichen Medien schreiben reichlich Artikel dazu. Alles nachzulesen. „Schade nur“, daß Frau Sanyal evtl. selbst noch(!) nicht zur „Erlebenden“ wurde. Dann würde sie evtl. ihre erniedrigenden Sätze gegenüber Vergewaltigungsopfern nicht mehr aussprechen oder veröffentlichen! 👊

  11. A. Schöniger sagt:

    Denke mal, wenn die Ursachen sonst immer in der Kolonialzeit, am Klimawandel und an der Áusbeutung Afrikas durch internationale Konzerne zu finden sind, wird es auch hier passen.