Steuereinnahmekraft in Sachsen-Anhalt steigt um 185 Millionen auf 2,365 Milliarden Euro – Pro-Kopf-Einnahmen in Halle unter dem Landesdurchschnitt 

2023 wurde für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 2 365 Mill. EUR ermittelt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 185 Mill. EUR mehr als im Vorjahr. Mehr als 1/5 (521 Mill. EUR) der Steuereinnahmekraft 2023 entfiel auf die kreisfreien Städte. Für die kreisangehörigen Gemeinden errechneten sich insgesamt 1 844 Mill. EUR.   

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1 032,37 EUR die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf. Für die Städte Dessau-Roßlau und Halle (Saale) wurde eine Steuereinnahmekraft von 872,44 EUR bzw. 850,46 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner ermittelt. Die kreisangehörigen Gemeinden erzielten 2023 eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1 137,41 EUR pro Kopf. Das waren 206,27 EUR mehr als die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte (931,14 EUR pro Kopf). Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr für die kreisfreien Städte eine um rund 1 % höhere Steuereinnahmekraft ermittelt. Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden stieg um 11 %.  

Bei 35 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf über der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden. Die Mehrzahl (180 kreisangehörige Gemeinden) erzielte eine unter dem Durchschnitt liegende Steuereinnahmekraft je Einwohnerin bzw. Einwohner. Dabei verzeichnete die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel 2023 mit 395,55 EUR pro Kopf die niedrigste Steuereinnahmekraft. Im Gegensatz dazu lag die Stadt Leuna mit 15 203,47 EUR mit Abstand vor den anderen Gemeinden. Danach folgten die Städte Lützen (7 368,69 EUR) und Arneburg (6 910,42 EUR). 

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeindeweise berechnet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt. 

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Keine Antworten

  1. Statistik macht Spaß sagt:

    Pro-Kopf-Einnahmen in Halle laut alter oder neuer (Zensus-) Einwohnerzahl?

    • denken noch mehr sagt:

      Na überleg mal.

    • Werner Tietz sagt:

      Nach Alter. Die neue ist ja noch nicht bestätigt. Ich würde sagen wir schauen immer was besser passt und arbeiten jetzt einfach einmal mit 244.000 Einwohnern und wenn es besser passt mit 226.000 Einwohnern. Bei der geringeren Bevölkerung ist die pro Kopf Steuerkraft bei 916 € pro Einwohner

  2. Alt-Dölauer sagt:

    Mein Gott, nicht mal 1000/Kopf. Dann hab ich aber viele Köpfe, mindestens einen pro Woche.
    Kommt natürlich wegen der ganzen Leute, die keine Steuern zahlen aber laufend was wollen, von Bürgergeld über kostenlose Kita-Plätze bis Theater- oder Sportsubvention. Man sollte statt Schuldengrenze ein Schuldenverbot einführen. Und Sozialleistungen nur für Personen die zuvor mind. 5 Jahre eingezahlt haben ( Ausnahme nur Krankheit, amtsärztl. bestätigt)

  3. Luther sagt:

    Warum ist Lützen so hoch?

  4. Af sagt:

    Ich bezahle genug steuern die unverantwortlich für alles mögliche eingesetzt wird was ich aber gar nicht will.