Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber: Gewerkschaft rät Beschäftigten in Hallezum Lohn-Check beim Urlaubsgeld

Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten in Halle zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Geschäftsführer der NGG Leipzig-Halle-Dessau, Christian Ullmann. Schließlich komme es bei deutlich teurer gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.
Ganz besonders, so Ullmann, sollten Mini-Jobber in Halle auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. „Sie werden gern bei der Sonderzahlung ‚vergessen‘ – genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit“, so Christian Ullmann. Gerade Mini-Jobber wüssten das oft nicht oder scheuten die Nachfrage beim Chef.
Das Vorenthalten des Urlaubsgelds ist nach Beobachtungen der NGG Leipzig-Halle-Dessau dabei nur ein Problem. Immer wieder, so der NGG-Geschäftsführer, gebe es Fälle, wo Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine „echten Arbeitnehmer“ seien. Christian Ullmann: „Das ist schlichtweg falsch. Sie sind keine Beschäftigten ‚zweiter Klasse‘ und haben anteilig die gleichen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abgesehen davon ist es extrem unfair, gerade die zu benachteiligen, die ohnehin über das geringste Einkommen verfügen“.
Außerdem weist die NGG Leipzig-Halle-Dessau darauf hin, dass Beschäftigte, die unter dem Dach eines Tarifvertrages arbeiten, beim Urlaubsgeld grundsätzlich im Vorteil sind: So hat eine aktuelle Untersuchung des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung festgestellt, dass in Betrieben mit Tarifvertrag 74 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf Urlaubsgeld haben. In Unternehmen ohne Tarifbindung sind es lediglich 35 Prozent, so die NGG.
„Urlaubsgeld“ – das ist auch so eine absurde Erfindung der Wohlstandsgesellschaft, die die Leute mittlerweile für selbstverständlich halten und Ansprüche drauf erheben. 🙄
Ich würde es als Wertschätzung betrachten, die für viele Arbeitnehmer leider nicht ersichtlich ist. Mein Chef zahlt es leider nicht, die Gesundheitsbranche, hat da noch einiges aufzuholen.
Und warum nicht? Gut für diejenigen die es bekommen
Kannst es ja ablehnen, falls du überhaupt arbeiten gehst.
Wird im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, unter anderem um die Stelle attraktiver zu machen.
Und wenn das so geregelt ist, haben eben alle Anspruch darauf.
Wie im Artikel erwähnt gibt es eben keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber wählt aus Erwägungen diesen Weg.
Wieso wollen Sie die Schuld da dem Arbeitnehmer, oder wie Sie sagen der „Wohlstandsgesellschaft“, zuschieben?
Da wird von der Gewerkschaft mal wieder dummes Zeug erzählt!
Ein Tarifvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband und der jeweiligen Gewerkschaft und ist daher nur gültig für die Firmen, die im Arbeitgeberverband sind UND die Mitarbeiter, die in der Gewerkschaft sind.
Ist die Firma beispielsweise Mitglied im Arbeitgeberverband und der Angestellte aber kein Mitglied der Gewerkschaft, hat er keinen Anspruch auf Einhaltung des Tarifvertrages.
Häufig wird allerdings die Firma alle Mitarbeiter gleich behandeln, um sie nicht in die Gewerkschaft zu treiben.
„Ist die Firma beispielsweise Mitglied im Arbeitgeberverband und der Angestellte aber kein Mitglied der Gewerkschaft, hat er keinen Anspruch auf Einhaltung des Tarifvertrages.“
Das stimmt nicht!
Wer nicht tariflich gebunden ist, bekommt kein Urlaubsgeld. Ich arbeite in einem kleinen Mittelständischen Unternehmen und da gibt es das nicht. Schade………………
Wenn Sie ansonsten in Ihrem Unternehmen zufrieden sind, gibt es vielleicht andere Anreize.
In der Wirtschaft ist es eben so, dass andere Unternehmen so eine Bonifikation vielleicht zahlen (können) und daher für bestimmte Arbeitnehmer attraktiver sind.
Ein Arbeitgeber, der das nicht bieten kann, findet dann vielleicht auch nicht so leicht Leute. Oder eben doch, weil er anderes bieten kann (vielleicht mehr Flexibilität, besseres Arbeitsklima o.ä.).
Geld ist ja nicht für alle alles.