„Unerhörtes Mitteldeutschland“ fällt aus, Benefizkonzert im Herbst
Wegen der Corona-Auflagen fallen immer mehr Veranstaltungen aus, so auch das 10. Musikfest „Unerhörtes Mitteldeutschland“ und der 9. Tag der Haus- und Hofmusik in Halle. Ein Benefizkonzert im November 2020 soll die existenzbedrohlichen finanziellen Folgen zumindest stellenweise ausgleichen.
Der Verein Straße der Musik e. V. leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entdeckung und weltweiten Verbreitung des musikkulturellen Erbes in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er wurde am 4. November 2009 in Halle (Saale) gegründet und konnte bis heute 2338 in Vergessenheit geratene Komponisten an mehr als 500 Orten sowie zahlreiche Instrumentenbauer recherchieren, darunter ebenso historische Persönlichkeiten wie Zeitgenossen. Höhepunkt der Vereinsarbeit ist das allsommerliche Musikfest „Unerhörtes Mitteldeutschland“. Der einzige vollkommen ehrenamtlich organisierte, länderübergreifende Konzertreigen hätte in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, mit Musikern des MDR-Sinfonieorchesters, des Leipziger Gewandhausorchesters und der Staatskapelle Halle sowie Solisten, Ensembles, Chören und Organisten von Weltrang sein 10. Jubiläum gefeiert.
Der Vorstandsvorsitzende Daniel Schad erklärt: „Zum Schutz aller KonzertbesucherInnen und Mitwirkenden sowie der übrigen Bevölkerung ist die Absage unvermeidlich, wenngleich nicht minder bedauerlich. Unsere BesucherInnen haben sich, wie wir, in unserem Jubiläumsjahr auf ganz besondere Konzerte gefreut! Doch noch härter treffen uns die finanziellen Konsequenzen des Ausfalls – mit existenzbedrohenden Folgen für unseren Verein und die KünstlerInnen.“
Deshalb plant der Straße der Musik e. V. am 06. November 2020 ein Benefizkonzert in der Laurentiuskirche Halle (Saale). Er freut sich auf musikalische Beiträge von Chören, Solisten und Ensembles, um aktiv bleiben und auch künftig Unerhörtes aus der Region zur Aufführung bringen zu können. Bereits gekaufte Konzertkarten können erstattet oder gespendet werden.
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