Unter anderem 12-Jähriger ausgeraubt: Prozess am Landgericht gegen Räuber
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 16- und einen 21-Jährigen unter anderem wegen schweren Raubes. Zunächst sind vier Prozesstage angesetzt.
Dem im Mai 2006 geborenen Angeklagten H. und dem im Oktober 2002 geborenen Angeklagten M. wird gemeinschaftlich begangener besonders schwerer Raub, dem Angeklagten H. darüber hinaus Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Der Angeklagte H. soll im Januar 2023 in Halle einem 12-jährigen Jungen dessen Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Sodann habe der Angeklagte den Jungen aufgefordert, den Entsperrcode zu nennen, was dieser aus Angst davor, geschlagen zu werden, auch getan habe. Dennoch habe der Angeklagte den Jungen zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, welches dadurch später angeschwollen sei und sehr geschmerzt habe.
Ebenfalls im Januar 2023 sollen die Angeklagten gemeinsam mit einem bislang unbekannten Dritten in Halle einem Mann den Weg versperrt haben. Der Angeklagte M. habe sodann unter Vorhalt eines Messers den Mann zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufgefordert. Als der Mann darauf nicht reagiert habe, habe der Angeklagte M. dem Mann das Mobiltelefon entrissen. Nachdem der Angeklagte M. bemerkt habe, dass das Mobiltelefon mit einem Code gesichert gewesen sei, habe er den Mann unter Vorhalt eines Messers aufgefordert, den Code zu nennen. Aus Angst davor, erstochen zu werden, habe der Mann den Code preisgegeben. Kurz darauf habe der Angeklagte H. an der Umhängetasche des Mannes gezerrt, um auch in deren Besitz zu gelangen. Da dies misslungen sei, weil der Mann die Tasche unter seiner Jacke getragen habe, habe der Angeklagte M. wiederum unter Vorhalt des Messers den Mann aufgefordert, sämtliche Wertgegenstände herauszugeben. Dieser Aufforderung sei der Mann aus Angst, erstochen zu werden, nachgekommen. Er habe den Angeklagten seine Umhängetasche, in der sich 10 Euro Bargeld, sein Bundespersonalausweis und die Krankenversicherungskarte befunden hätten, herausgegeben. Anschließend hätten die Angeklagten unter Mitnahme der Beute die Flucht ergriffen.
Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen.
Dem Angeklagten H., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren. Der Angeklagte M. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist öffentlich, da neben dem Angeklagten H. als Jugendlichen auch der Angeklagte M. als Heranwachsender angeklagt ist.
Na da kann man aber gespannt sein ob da mehr als ein “ du du du“ herauskommt…
Mit Spannung das Schicksal fremder Kinder und Jugendlicher verfolgen ist … seltsam.
16- und 21-Jährige zu „Kindern und Jugendlichen“ zu erklären ist seltsam. Dass sie „fremd“ sind, hast aber du geschrieben.
Da passiert doch eh nichts….. schlechte Kindheit! Eigentlich müsste es heißen: wehrt den Anfängen! Sonst würde es ja bedeuten, jeder mit schlechter Kindheit endet wie der Angeklagte. Es kommt immer darauf an, wo ich selbst abbiege!
Horst und Manfred, diese Verbrecher!
Was Alles bei Uns möglich ist .
Ab in den knast für mindestens 5 Jahre ohne Bewährung für beide
5 Jahre Knast gibts nie mit Bewährung
Dann werden’s wohl auch keine 5 Jahre.
Ok, Prozess frühzeitig beendet.