Verkehrskontrolle in der Grenzstraße: Fahrrad war gestohlen

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  1. Erwin sagt:

    Ich habe auch keinen Eigentumsnachweis für mein Fahrrad. Was genau ist das eigentlich, ein Eigentumsnachweis? Wo bekommt man diesen? Ich möchte vorbereitet sein.

    • Beerhunter sagt:

      Bist du deutsch oder Hallenser 😉😉😉😉

    • Helpster sagt:

      Rechnungen, Versicherungen, Zeugen. Sowas eben. Also nix einfach auf der Straße kaufen, schon gar kein Fahrrad.

    • 10010110 sagt:

      Ein Kauf- oder Überlassungsvertrag auf deinen Namen ist ein Eigentumsnachweis.

    • theduke sagt:

      „Wo bekommt man diesen?“ Du bekommst den Eigentumsnachweis vom Eigentümer von dem du es gestohlen hast. Darum hat sich der Radfahrer in Grenzstraße nicht gekümmert und musste „sein“ Bike wieder abgeben.

  2. elektrische Schreibmaschine sagt:

    Na klar! Und jeder führt seinen Kaufbeleg mit sich. Gibt sicher ne App wo ich alle Belege hinterlegen kann.
    Also mal ehrlich, da könnte sicher jedem Radfahrer das Gefährt entzogen werden.

  3. Anjafdgd sagt:

    Leute, die Pflicht, einen Eigentumsnachweis mit sich zu führen, gilt natürlich nur in der Grenzstr.
    Innerhalb des sonstigen Schengenraums kann dieser nachweis auch mdl. erbrochen werden.

  4. Fahrrad war gestohlen sagt:

    Du meine Güte, was ihr Trollos alle auf den „Eigentumsnachweis“ stürzt und darüber (sinnlos) diskutiert.

    Ich zitiere mal nur 3 (drei!) Worte aus der Überschrift: „Fahrrad war gestohlen“.

    Was ist daran nicht zu verstehen???