Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern
Gegen 05:20 Uhr übersah ein 54-jähriger Citroen-Fahrer, beim Abbiegen von der Prof.-Friedrich-Hoffmann-Straße in die Franckestraße in Halle (Saale), eine vorfahrtsberechtigte Radfahrerin. Die Radfahrerin zog sich Verletzungen zu und musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.
Im Bereich der Begonienstraße in Halle (Saale) verhielt sich heute Morgen, gegen 07:00 Uhr, ein Radfahrer nicht vorschriftsmäßig an einem Fußgängerüberweg, wodurch eine 33-jährige VW-Fahrerin nicht rechtzeitig bremsen konnte und es zu einem Unfall kam. Der Radfahrer wurde vor Ort durch Rettungssanitäter behandelt.
„Wie verhalte ich mich als Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens?
Steigen Sie vom Rad ab und schieben Sie dies oder nutzen Sie es wie einen Roller.“
In beiden Fällen haben Beamte des Polizeirevieres Halle (Saale) die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Wird es die Polizei irgendwann mal lernen? Der 54-Jährige Citroenfahrer „übersah“ den Radfahrer nicht, er verhielt sich nicht vorschriftsmäßig und missachtete die Vorfahrt der Radfahrerin.
Die Polizei lernt noch nicht mal, dass Radverkehr auch fließenden Verkehr ist.
Es ist wirklich unglaublich! Belehrung des Radfahrers hält die Polizei für notwendig, aber der abbiegende Autofahrer hat den Radfahrer nur „übersehen“.
Nö, nichtunglaublich, sondern regelkonform. Und die Ermittlungen zum erstgenannten Unfall sind ja damit noch nicht abgeschlossen. Dies hier ist nur der offizielle Pressebericht.
Das regelmäßige „Übersehen“ von Radfahrern beim Abbiegen ist in den meisten Fällen ein systematisches Fehlverhalten. Nicht mit Radfahrern zu rechnen, keinen Schulterblick zu machen – in der praktischen Prüfung reicht das zum Durchfallen.
Wenn man mit über 30 km/h von hinten angeprescht kommt und auf die Straße zieht, wie täglich an der Fußgängerampfel Prof.-Friedrich-Hoffmann-Str./Franckestr. zu beoachten, dann hilft auch kein Schulterblick. Hier wartet man erst stundenlang auf die Fußgänger und darf erst fahren, wenn die schon wieder rot haben. Nicht selten kommen dann noch Radler, während man schon wieder anfährt.
Ein Radfahrer kann einen Zebrastreifen nicht übersehen, dieses Verhalten ist vorsätzlich falsch, während man beim Abbiegen durchaus mal einen Radfahrer „übersehen“ kann, wenn der Winkel passt. Ich wurde gestern am Boulevard zweimal hintereinander von Radfahrern touchiert. Die übersehen Fußgänger wohl auch nicht, sind aber zu blöd, ihr Gefährt zu beherrschen UND handlen grundsätzlich nicht regelkonform.
@Geraldo Fehlverhalten von Autofahrern ist normal und akzeptiert. Radfahrer hingegen kennen die StVO nicht und brauchen Nachhilfe.