Verleumdung, Volksverhetzung: Berufungs-Prozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich geht heute los
Vor zwei Jahren wurde Rechtsextremist Sven Liebich vom Amtsgericht in Halle (Saale) wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung, übler Nachrede, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu elf Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung.
Liebich war in Berufung gegangen. Im vergangenen Jahr war der Prozess wegen Corona verschoben worden. Ab dem heutigen Dienstag steht Liebich nun am Landgericht vor dem Richter. Drei Prozesstage sind zunächst angesetzt.
In der ersten Verhandlung hatte sich Liebich unter anderem auf die Meinungs- und Kunstfreiheit auf sein „Recht des Gegenschlages“ berufen.
Das Gericht schreibt weiter:
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht haben, um die Politiker zu diskreditieren (Taten 1 und 2), im Juli 2017 Teilnehmer einer Demonstration beleidigt haben (Tat 3), im Januar 2019 auf einem von ihm betriebenen Internet-Blog eine andere Person beleidigt haben (Tat 4), im Mai 2019 auf einer von ihm betriebenen Internetseite eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet haben, welche geeignet war, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und die Person beleidigt haben (Taten 5 und 6) und auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber (Taten 7 und 8) und seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieben haben.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat der Angeklagte sich zu Vorwürfen geäußert. Er sieht sich hinsichtlich aller Anklagevorwürfe als unschuldig und seine jeweiligen Äußerungen durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Zudem beruft er sich betreffend die Taten 3 und 4 auf sein „Recht des Gegenschlages“ und bestreitet betreffend die Taten 5 und 6 seine Urheberschaft.
Gegen das Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Eine härtere Bestrafung als die durch das Amtsgericht ausgesprochene ist ausgeschlossen.
„Deutschland verrecke“, AC.P, FCK …, Machos boxen, Rechte zertreten, Nazis sowieso.
Gewalt hier erlaubt. Aber wehe wenn das Andersrum persifliert wird. Dann wirds den Lefties ganz anders unterum. Alles gut in Germoney.
Du weinst ja! 😥
Wenn ich dein Untenrum ansehen muss. Deine Schreie haben mehr versprochen.
Träume sind Schäume.
@Irrenland
Wenn Du so weitermachst, endest Du höchstwahrscheinlich noch irgendwann mit ’nem Joint in Deiner Vene!
Du knabberst so oft an deinem Aluhut.
Geh Arbeiten und kauft dir mal eine Bockwurst. Du willst doch mal was richtiges im Mund haben.
Und vergiss nicht: Du bist der Gute, ohne Beleidigung, einfälltige Vielfalt und no war.
Gibt es echt zweit Leute die so reden oder bist Du der kleine Mann persönlich? Beides wäre irgendwie traurig aber kleine Männer und ihr Ego.
Kennt man vom Bundesolaf und Bärböckchen, den beiden Du so gerne mit Beifall nacheiferst.
Korruption, Steuervergeudung im Mrd. Bereich, Kriegswahn und die ständigen Lügen!
Du hast aber gewiss noch keine Anzeige erstattet, Großmaul?
Tja den asozialen linksversifften wird in Deutschland eben noch immer ein sonderpkatz eingeräumt.
Meist trifft das eher auf die Braungekackten zu…
Wo sind sind denn „Braungekackte“, in Deiner Kloschüssel? Falls Du eine besitzen solltest.
Wo ist denn Gewalt erlaubt? Du Nazi-Heulsuse kannst ihm ja im Knast Gesellschaft leisten, wenn er Dir so fehlt.
Klar. Persifliert. Gibt es eigentlich zwei Menschen auf der Welt die so „einfach“ daher reden oder ist es der Betroffene persönlich? Beides wäre traurig.
Da die Taten alle relativ alt sind, bin ich schon auf dir Fortsetzung gespannt.
Ich wünsche Svenilein schon mal „viel Erfolg“ im Kitchen beim…
Aktuelle Kamera war aktuelle Kurbelwelle. Hätte auch Schwurbelkurbel heißen können…😁
Live mit Klaus Feldmaus und Angelika Unterleib, das war noch Qualitätsjournalismus! 😁
Echt…. Mehr haben die nicht? Beleidigungen und üble Nachrede…. Echt dünn
und klein, um nicht zu sagen: kurz 🤭
Was hat er nach deiner Ansicht verbrochen, und kannst du den Strafverfolgungsbehörden sachdienliche Hinweise geben?
Oje, was, wenn der kleine Stinki in den Bau muss? Er sieht ja von Monat zu Monat immer schlechter aus und riecht auch oftmals nicht gut. Wie soll es werden mit ihm?
Es macht irgendwie Angst, dass du weisst, wie er riecht 😀
Einfach in Ruhe lassen und sich um die wichtigsten Dinge hier im Land kümmern. Zum Beispiel wie die Regierung unser Land zu Grunde richtet, dagegen muss schnellstens was unternommen werden.
Die besorgten Bürger fordern doch immer eine harte Hand bei Straftaten. Sei doch froh das auch kleine Kriminelle verfolgt werden.
Aber Bewährung ist auch wieder nur ein „Dudu“.
Aber nur für Kriminelle, die sich dann in der Bewährungszeit nicht zusammenreißen können.
Wei schätzt du Liebig diesbezüglich ein? Der lebt ja davon.
„im Januar 2019 auf einem von ihm betriebenen Internet-Blog eine andere Person beleidigt haben (Tat 4)“
Hm🤔
Aktionen – Konsequenzen
Wenn ich sehe, wie oft das in diesem Blog hier in der Kommentarspalte passiert, da würde der Rechtstaat beim Versuch, das juristisch aufzuarbeiten, ja kollabieren.
Beachte §194 StGB.
Gut, dass Du gerade jetzt auf Gesetzte pochst. Sonst vergisst Du gerne, das es überhaupt Gesetzte gibt.
leute geht einfach mal auf die strasse und schaut euren mitmenschen in die augen. dann müßt ihr hier nicht mehr so eine dumme gequirlte scheisse von euch geben
Liebich greift direkt an. Jeder, der sich angegriffen fühlt, hat die Chance sich dagegen direkt zu wehren. Besser als jahrelanges verstecktes Mobbing ist es auf jeden Fall.
Darum geht es dem Zwerg doch nur, dass sich andere mit ihm beschäftigen (müssen), auch wenn er die Zeit nicht wert ist.
Na ja, man muss sich nicht mit ihm beschäftigen. Man kann ihn auch ignorieren. Jedenfalls sorgt er immer für Gesprächsstoff und Unterhaltung. Eine Belebung des sonst Halbtoten nicht vorhandenen öffentlichen Lebens.
Leider ist es inzwischen soweit gekommen, dass Herr Lieblich mit vielen recht hat wegen der bekloppten Politiker und deren sinnlosen Politik.
Nein.
Doch.
Ohhh
und nochmals…NEIN
Doch. Mensch sein fällt Dir schwer.
Politiker waren schon immer Mimosen, wenn es Kritik hakelt. Die wollen vom Volk geliebt und geehrt werden. Hahaha
G und K sind auf einer QWERTZ Tastatur nicht gerade nebeneinander. Du weißt es also nicht besser.
Liebig gehört rechtsstaatlich bestraft. Es wird Zeit.
Die Meinungsfreiheit machst möglich?
Wenn Du wieder „Deutschland verrecke“ an Häuserwände sprühst, ist das Kunst?
Die Kunstfreiheit machts möglich.
Damit ist aber Kunst gemeint, nicht Sachbeschädigung.
Und mit Meinungsfreiheit?
Sagt der Kritiker über Politiker,
die machen extremen Mist,
dann fühlen die sich angepißt.
Die Jungesellen der Gesetze
schwätzen brav von Hetze.
Der Hofnarr ist nun Extremist!
Trommelwirbel!
Zitat:
„Der Hofnarr ist nun Extremist!“
Weiter gehts…
Der Kaiser (äääähhhh Kanzler) ist ein Nichts
V-Mann
Möglicherweise.
Da Stephan Balliet ohne Funkverbindung trotzdem seinen Videostream übertragen hat.
Also er hat niemandem was geklaut, niemanden verletzt oder umgebracht und dafür drohen sechs Monate Knast, ja? Ich stelle mir gerade vor, was Politikern an Strafen blüht, die Millionen Menschen Zwangsmedikationen verordnen und Kriege in aller Welt unterstützen.
Es drohen mindestens 11 Monate Knast.
Er stachelt halt so viel und so penetrant.
Und das ist den Behörden und vielen Grünen/Linken ein Dorn im Auge.
Also eigentlich hat er alles richtig gemacht. Das System den Stinkefinger gezeigt.
War mal Aufgabe der Grünen/Linken. Aber die einen sind jetzt das System und die anderen wissen nicht, was sie wollen und auf Kuschelkurs mit dem System.
Das ist vor allem der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Deswegen hat die ihn angeklagt. Ein Gericht hat der Staatsanwaltschaft zugestimmt.
Tatsächlich drohen höchstens 11 Monate Knast.
Und selbst die wären extrem zu wenig für solche Schmutzbeutel
Stell dir vor, jemand schmutzbeutelt – und keiner geht hin.
Gesamtstrafenbildung – jetzt auch in Deutschland.
Wird Zeit, dass er hoffentlich endgültig in die Schranken gewiesen wird und ein neues 8 m²-Zuhause bekommt!
Wird Zeit, dass Du hoffentlich endgültig deinen Schranken öffnest und dein 8 m²-Zuhause verlässt. Geh mal an die frische Luft! Ist nur gut gemeint.
Du Troll merkst nicht einmal. Das Du genau das bist was Du bekämpfen willst.
Herrlich. Du sprichst mir aus der Seele. Und diese verblendeten Ideologieopfer, die ausser ihren Reflexparolen nichts an Argumenten draufhaben, kriegen auch noch staatliche finanzielle Unterstützung wie die Assis von corax.
Da bist du wohl extrem und neidisch. Schäm dich, gönnst anderen nicht die Margarine aufs Knäckebrot…
Sinnloser Kommentar ohne jeglichen inaltlichen Bezug zu meinem Kommentar.
Der dumme bist Du! Mann oh Mann bist Du angepisst von meinem Kommentar. Verträgst wohl die Wahrheit nicht! Muss schlimm für Dich sein, dass Dein Nazi-Führer Sveni bald in den Bau muss. Was macht Ihr denn, wenn Ihr führerlos seid? Ich wette, dass Ihr Euch dann nicht raus traut uns so klein wie Hut seid.
Oh Gott – bitte besuche schleunigst einen Deutschkurs, BITTE!
Svenni du kannst dir die Pupe schonmal ordentlich schmieren. Im Knast darfst du Zwergi fleißig „Bus bauen“.
Zuviel Filme geschaut oder eigene verkappte Wunschvorstellungen?
Er hat auch eine schöne hohe Stimme.
Lasst dern doch reden, dass muss eine Demokratie aushalten, oder haben wir keine Demokratie? Inzwischen hat er recht mit dem was er sagt. So sehr hat die Politik versagt in Berlin
Nun, es ist schon makaber wenn der Parteiadel und Justitia nicht zwischen Sachverhaltsdarstellung und wörtlichem Zitat unterscheiden kann.
Korrektur:
Nun, es ist schon makaber wenn der Parteiadel und Justitia (mutmaßlich) nicht zwischen Sachverhaltsdarstellung und wörtlichem Zitat unterscheiden kann.
Warum zu einer Sachverhaltsdarstellung, die erkennbar nicht als Zitat gekennzeichnet ist, dann schließlich als Zitat gewertet wurde bleibt unbekannt. Was da an können wollen dürfen müssen wissen wir als Leser nicht.
Und „eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet haben“ gibt es überhaupt Tatsachen? Tatsachen sind doch nur ein juristisches Konstrukt welches den Blickwinkel des zuständigen Richter beschreibt, oder?
Tat 1 und 2 sind nur vermeintliche Zitate, die bewusst als „echt“ wiedergegeben wurden. Taten 3 bis 6 waren Beleidigungen. Nirgends „Sachverhaltsdarstellungen“ seitens des Angeklagten.
Die Verhandlungen waren/sind öffentlich. Zu den Fragen wurde/wird ausführlich Stellung genommen. Das ist mehr oder weniger einziger, jedenfalls wesentlicher Sinn der Sache.
„Makaber“ ist wohl, neben „Tatsache“, ein Wort, dessen Bedeutung mal nachgeschlagen werden sollte.
„Pädophile bei den Grünen: Renate Künast gerät in Erklärungsnot“ – WELT
„Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden“
soweit der Kontext, und nun zum wörtlichen Teil der Frau Künast: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
——–
„Bei einem direkten Zitat muss der Satz wörtlich übernommen werden. Dabei werden selbst Rechtschreibfehler übernommen. Bei einem wörtlichen Zitat in steht der Satz immer in Anführungszeichen.“
Wie kann man da Herrn Liebich ein wörtliches Zitat unterstellen?
Ein weiteres, denn da sollten Sie zur Klärung eines Sachverhalt auf ein Revier der DDR Volkspolizei geladen werden.
Das einzige was hier noch fehlt, sind die Russentrolle 😁
Die schlafen noch, die waren spazieren.
Genau, hier schließt man sich dem Krieg
an um Russen zu töten.
V-Mann
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sonst hätte er massiv den wörtlichen Teil von Frau Künast mit allen sonderpädagogischen Mitteln klar gestellt.
Kontext: Straffreier Kindernsex … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
—–
Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
Das ist aber nicht das beanstandete „Zitat“.
Behauptet auch niemand.
Der beanstandete Text ist auch kein Zitat sondern eine sehr sarkastisch formulierte politische Bewertung.
Haben Sie deshalb auch Zitat in Gänsefüßchen geschrieben, da es nur ein sogenanntes Gänsefüßchen Zitat ist?
Die Urteilsbegründung, soweit veröffentlicht, stellt darauf ab, daß einige Bildungsschichten den damaligen Text ohne Anführungszeichen als wörtliches Zitat interpretieren könnten.
Zitate werden gemeinhin mit „Gänsefüßchen“ kenntlich gemacht. Das Vorhandensein wie auch das Fehlen dieser ändert aber nichts an der Strafbarkeit verleumderischer Unterstellungen und Beleidigungen.
Sarkasmus als Ausrede kann nur etwas bringen, wenn eine entsprechende Begründung überzeugt und überhaupt erstmal vorgebracht wird. Das war bisher nicht der Fall.
@ Bergamo
Mehrfach Falsch!
In leichter Sprache, gegen Herrn Liebich ging es darum, daß Honks und DAUs diese Bewertung (welche im übrigen nicht von einem benannten Artikel in der Welt abweicht) als Zitat missverstanden haben können. So jedenfalls was von mir aus den unvollständigen Berichten entnommen.
Dann gab es im Fall Künast noch andere Gerichte welche wohl meinten, daß der Text von Frau Künast verschieden interpretiert werden könne.
Da frage ich welche Möglichkeiten zur Interpretation gibt es bei: (Straffreier Kindernsex … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“)
—–
(Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“)
Entführung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Mord im Zusammenhang mit Kindersex sind dann gnädigerweise nicht Straffrei?
Oder soll dieses … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ als Plädoyer gegen Sex mit Kindern gewertet werden müssen?
Das abschließende Urteil übernehmen Gerichte. Honks und DAUs spielen bei der strafrechtlichen Bewertung höchstens eine Nebenrolle, auch im Internet.
Unvollständige Berichte sollten keine Grundlage für eine Analyse sein, ebensowenig falsche Zitate, die mit jeder Wiedergabe weiter verfälscht werden.
Gegen Herrn Liebich geht es derzeit um Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung, nicht um Kinder(n)sex, Kommas oder Gänsefüßchen.
Wenn Richter auf juristische Dritte mit der Ebene eines geistigen Prekariat (eben als Honks und DAUs) abstellen ja dann … haben wir Problem.
Da es kein Zitat ist, kann es auch kein Falschzitat sein.
Gegen Herrn Liebich geht es derzeit um Kindersex-Verleumdung
Richter stellen aber nicht ab auf Honks und DAUs und Zitate werden nicht nicht zu Nicht-Zitaten, wenn man die „Gänsefüßchen“ wieder weglässt.
Herr Liebich ist derzeit angeklagt wegen Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Unter anderem, weil er „Gänsefüßchen“ hinzugefügt, also aus einer an sich schon unwahren Aussage ein (vermeintlich) wörtliches Zitat gemacht hat. Das soll nun lediglich seine „Interpretation“ sein, was wohl eher darauf schließen lässt, dass er selbst zum „geistigen Prekariat“ gehört. Diese Verteidigung wird ihm wie gesagt wenig Nutzen bringen.
Immer lächerlicher was Sie produzieren.
Bislang war es kein durch Anführungszeichen gekennzeichnetes Zitat.
Man schurbelte gar von wörrtliches Zitat suggeriert.
Plötzlich hat Herr L. Gänsefüßchen hinzugefügt? Was bei einem Selbstzitat nicht fehlerhaft wäre.
Scheinlinke haben halt ein Problem mit dem Wechsel der Perspektive, zu verstehen ob Künast oder Liebich der „Sprecher“
Liebich ist angeklagt, u.a. weil er anderen Leuten Zitate untergeschoben hat, welche nicht von diesen Personen stammen. Seine eigene Verteidigung lautet, er habe den von ihm selbst fabrizierten Inhalt als Aussage dieser Personen „interpretiert“. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass er wusste, dass diese Leute das nicht geäußert haben und dass er mit dieser Verfälschung das Ansehen dieser Leute schädigt. Herr Liebich hat nicht plötzlich „Gänsefüßchen“ hinzugefügt, sondern von Anfang an und mit Bedacht, gerade um den Eindruck zu bestärken, es handele sich um tatsächlich gemachte Aussagen der betreffenden Personen. Das wird von ihm auch nicht bestritten.
Die Unschuldsvermutung wird hoch gehalten .
Bei Gil Ofarim ggf.
Aber nicht im Krampf gääägen Rääächts.
…. selbstzensur …
„Unter anderem, weil er „Gänsefüßchen“ hinzugefügt, also aus einer an sich schon unwahren Aussage ein (vermeintlich) wörtliches Zitat gemacht hat.“ (Bergamo 28. September 2022 um 10:25 Uhr)
https://dubisthalle.de/verleumdung-volksverhetzung-neuer-prozess-gegen-rechtsextremist-sven-liebich#comment-576087
„Herr Liebich hat nicht plötzlich „Gänsefüßchen“ hinzugefügt, sondern von Anfang an und mit Bedacht, gerade um den Eindruck zu bestärken, es handele sich um tatsächlich gemachte Aussagen der betreffenden Personen.“
(Bergamo 28. September 2022 um 15:01 Uhr)
https://dubisthalle.de/verleumdung-volksverhetzung-neuer-prozess-gegen-rechtsextremist-sven-liebich#comment-576226
Ja was den nun?
Er hat „Gänsefüßchen“ hinzugefügt, aber nicht „plötzlich“, sondern von Anfang an.
Ein Zitat bleibt ein Zitat, selbst ohne jegliche Interpunktion. Ein Falschzitat, ein angebliches Zitat, also eine Aussage, die so von der Person nie getätigt wurde, bleibt ein Falschzitat, egal, wie viele Striche, Punkte, Füßchen oder sonstige Zeichen drumherum gepackt werden oder nicht.
Die Tatsache, dass er „Gänsefüßchen“ hinzugefügt hat, zeugt aber davon, dass er nicht nur den Eindruck erwecken bzw. verstärken wollte, dass es sich um wörtliche Aussagen der Person handelte, sie widerspricht insbesondere seiner Behauptung, er habe die Aussage angeblich „so“ verstanden („interpretiert“) und die Wiedergabe sei nur seine „Meinung“.
Bergamo 28. September 2022 um 17:57 Uhr
„Er hat „Gänsefüßchen“ hinzugefügt … von Anfang an.“
Was für ein Geschwurbel, wenn Sie behaupten wollen es wäre immer von Anfang an mit Anführungszeichen als wörtliches Zitat gekennzeichnet gewesen.
Das ist 100 Prozent Lüge.
Hier der Gegenbeweis
https://archive.ph/2rILU
Und „aus Sicht eines (welchen) unbefangenen Dritten“ würde eine solche Schlagzeile in der Zeit oder der Bild als wörtliches Zitat gesehen werden?
Wer ist Karl Dörfler, wer ist Gerlinde Neumann? Es geht u.a. um einen Text im Blog von Liebich, nicht (nur) um ein sog. „Sharepic“ bei Facebook.
Außerdem ist nur Überschriften und Aufmacher lesen geistig etwas prekär!
Soweit erinnerlich bezogen sich die Entscheidungen auf dieses Sharepic welches so oder eher mit etwas großem Bildausschnitt aus dem Blog des Beklagten veröffentlicht.
Und da ist nicht bekannt, dass der Begleittext abweichende Aussagen getroffen, wann soll da dann was gestanden haben?
Dieses Mensch Künast von der Olivgrün Kindernsex Partei, wo ist da Ablehnung oder Distanzierung von Kindersex zu erkennen? Soll uns trösten, daß Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Mord in Zusammenhang mit Kindersex nicht auch noch straffrei gestellt werden sollten?
Und der zweite Politiker, ging es da um Vaterlandsverräter oder wertvoller als Gold und was genau war da die Überempfindlichkeit der Politiker welche im politischen Diskurs für sich selbst Glaceehandschuhe fordern?
Wenn Sie Robenträger oder zu den Schlapphüten gehören, was verhindert bei indirekte Rede über Scholz Schießbefehl Ulbricht und Keiner hat die Absicht, daß dann die Antifa wörtliches Zitat unterstellt und hüpfen singt Scholz hat nicht Ulbricht gesagt.
Es geht u.a. um einen veröffentlichten Blogeintrag des Angeklagten. Dieser bestand nicht nur aus einem Bild oder einem „etwas großen“ Bildausschnitt. Dessen Inhalt ist bekannt und „erinnerlich“, jedenfalls der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und den Nebenklägern. Das sind die Prozessbeteiligten.
So so, „Blogeintrag“ von wann? Und wo?
Nur seltsam, dass da in allen auch bereits abgeschlossen Verfahren und allen Fakten-Tscheka’s immer nur genau der Text aus dem Sharepic und das im Sharepic verwendete Bild von Frau:*Innen Renate Künast benannt wird. Ein weiterer Begleittext mit weiteren (schlimmeren) Aussagen findet nirgends Erwähnung.
Wohl doch ein V Mann mit Fake Prozess der mit Ziel geführt wird den Grünen Kinderfreunden zum Sieg zu verhelfen?
Kein Problem, loben wir als Wähler:*Innen Renate Künast dafür, daß Freiheitsberaubung und Mord bei Kindersex nicht Straffrei sein sollte.
Sondern nur gefordert war Straffreier Kindernsex … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ um mit diesem Sachverhalt das Ansehen der Frau R. Künast zu heben.
Es geht um die gleichen Tatvorwürfe wie schon in der ersten Instanz, nicht um vermeintliche oder ausgedachte. Liebich hat Berufung eingelegt. Er hätte auch das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig werden lassen können.
„Es geht um die gleichen Tatvorwürfe wie schon in der ersten Instanz, …“
Und da ist das Problem, daß mutmaßlich eben nicht das tatsächlich gesagte / geschriebene zählt sondern nur was Parteipäderasten und Richter:*Innen glauben gehört / gelesen / verstanden zu haben.
Es geht also um vermeintliche oder ausgedachte Aussagen von Liebich.
Wenn Sie nun zusätzlich sogar den original Blogeintrag anführen, Butter bei die Fische! Sollte dann auch in entsprechenden anderen Verfahren vorgelegten haben.
(https://dubisthalle.de/drecks-votze-sven-liebich-muss-10-000-euro-schadensersatz-zahlen
„Drecks Votze“: Sven Liebich muss 10.000 Euro Schadensersatz zahlen
VON ESEPPELT · 13. FEBRUAR 2020)
Die Grünen waren nützliche Idioten ihrer Parteipäderasten“ | Telepolis
In dem anderen Verfahren ging es um andere Beleidigungen, vor einem anderen Gericht und in einem anderen Zusammenhang. Es war zudem kein Strafverfahren, sondern ein Zivilverfahren.
Instanzen sind etwas anderes. Liebich wurde vor dem Amtsgericht Halle (erste Instanz) angeklagt und verurteilt. Gegen dieses Urteil hat er zulässig das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Daher wird die Sache neu verhandelt, dieses Mal vor dem Landgericht Halle (zweite Instanz).
„Liebich hatte vor vier Jahren ein Bild Künasts mit einem angeblichen Zitat Künasts veröffentlicht: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“ Darauf hagelte es Beleidigungen gegen Künast wie „Drecks Votze“ oder „Stück Scheisse“. …“ Ein anderes Gericht ja aber das selbe ursprüngliche Sharepic.
Bitte nicht nur unqualifiziert Schreiben, sondern einen Beleg zur ursprünglichen Netzseite bringen von der Sie sprachen.
Anderes Gericht, andere Sache. Die Beweisaufnahme erfolgt während der Hauptverhandlung, nicht im Internet.
Die aktive Verleumdung einer Person und Verursachung von Beleidigungen durch Dritte sind grundverschieden. Zivilrechtliche Ansprüche unterscheiden sich grundlegend von Sanktionen aufgrund strafrechtlich relevantem Verhalten.
Was hat ihr Geschwurbel mit dem Sachverhalt zu tun, daß da etwas unterstellt wird was so nicht gegeben ist.
Letztlich könnte jeder Gotteslästerung unterstellen und als Beweis angeben, den Gruß „Grüße Gott“ aber als Gotteslästerung verstanden zu haben auch wenn der Beklagten absolut unschuldig 😇
Und weil Sie da auf derbe Äußerungen abstellen, hatte Herr Liebich einen Wunsch der mutmaßlich pädophilen Freundlichen auf Löschung von Kommentaren in seinem Blog nicht entsprochen?
Andererseits unterstellen Juristen hier etwa, daß die Beleidigung nur entstanden weil Dritte als Beleidiger da ein wörtliches Zitat vermuteten?
Was wenn nach Verwendung wörtlicher Zitate wie
Version 1 (Kontext: Straffreier Kindernsex … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“)
—–
Version 2 (Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“)
die Antworten ebenfalls alles andere als Lobpreis sind?
Und dann noch ganz neutral auf die Wertung der Welt mit wörtlichem Zitat, droht dann die Todesstrafe in den Augen der Antifa?
Wenn Frau Künast einen Pyrrhussieg wünscht sollten neue Sharepic mit Ihr abgestimmt werden. Und dann auf freundliche Zustimmung hoffen ROFL.
Das etwas unterstellt wurde, was so nicht gegeben ist, ist Gegenstand der Verhandlung. Dafür wurde Liebich bereits verurteilt.
Da müssen Sie schon konkret werden, da es mehrere Ebenen gibt wer wem was angeblich unterstellt.
Herr Liebich hat niemanden etwas unterstellt.
Aber wenn Sie auf Niveau von Sonderschule abstellen, dürfen Sie haben.
Wie ist das wenn Frau Künast nach wörtlichem Zitat beschimpft wird und nicht nur nach dem indirekten Zitat muss dann der Autor auch für Dritte haften? Und wenn ja warum?
Wenn Herr Liebich niemandem etwas unterstellt hat, wird er wohl diesbezüglich freigesprochen werden. Das entscheidet aber die 18. Strafkammer am Landgericht Halle.
„Wenn Herr Liebich niemandem etwas unterstellt hat“ … nun das ist nicht korrekt, und da Arbeitshypothesen (vulgo Unterstellung) davon ausgehen hier einen politischen Schauprozess mit autorisierten Helden Liebich (V Mann) zu haben wird die Sache nicht einfacher.
Und in Sachlage ist wohl so, daß Gerichte Liebich bzw. dessen Leser unterstellt haben.
Wenn Herr Liebich nun plötzlich doch eine vulgäre Unterstellung vornahm, entscheidet das Gericht, wie schon die beiden anderen zuvor, ob diese Unterstellung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in strafrechtlich relevantem Maße verletzt hat und in welchem Umfang das zu sanktionieren ist.
Da wR meine Antwort wohl in Falsche Spalte geraten
https://dubisthalle.de/verleumdung-volksverhetzung-neuer-prozess-gegen-rechtsextremist-sven-liebich#comment-577986
„Wenn Herr Liebich nun plötzlich doch eine vulgäre Unterstellung vornahm …“ … meinen in Folge der (aus seiner Sicht unberechtigten) Angriffe auf ihn wegen des Sharepic?
Nun da wäre die Frage nach der Machtposition und dem eigenen Ton der so Empfindlichen.
Sollten diese selbst in Vergangenheit einem höflichen Dialog zu den Sachthemen nicht zugänglich gar selbst den „Kanak Sprak – 24 Mißtöne vom Rande der Gesellschaft“ (Buch von Feridun Zaimoglu) gebraucht oder schlimmer so schauspielern als verstünden sie nur die 24 Mißtöne etc. so wird „Das Recht auf verbalen Gegenschlag“ doch nur umso stärker, oder?
Aber es wäre schön wenn die staatlich gefördert Antifa (welche zu vermuten) oder Andere hier mal konkret wird.
Nach Machtpositionen wird bei Verleumdung nicht unterschieden. Da geht es ausschließlich um Ehrverletzung. Welche konkret, wie und mit welchen Folgen ist Gegenstand der Gerichtsverhandlung. So ist dann nunmal in einem Rechtsstaat.
Die Machtpositionen hat beim Recht auf Gegenschlag, wie ein Gericht durchaus zutreffend festgestellt,
Und was die Staatsanwaltschaft da gegen den eigenen „Aktivist mit staatlich zugelassener „Narrenfreiheit“ ! potentieller staatlicher Zuträger“ (Zitat aus dem sonst sehr zweifelhaften InRuR) hat aktuell fallen gelassen bleibt unklar.
Die Machtpositionen hat beim Recht auf Gegenschlag (korrigiert) durchaus Bedeutung, wie ein Gericht durchaus zutreffend festgestellt,
Und was die Staatsanwaltschaft da gegen den eigenen „Aktivist mit staatlich zugelassener „Narrenfreiheit“ ! potentieller staatlicher Zuträger“ (Zitat aus dem sonst sehr zweifelhaften InRuR) hat aktuell fallen gelassen bleibt unklar.
„Zitate untergeschoben“ … So würde ggf. die Rote Hilde argumentieren haben.
In der Wertung unterscheiden sich Liebich und Welt nicht ein Jota!
Wo also ist das Problem?
Kanntest du sie denn noch? Oder hast du nur mal was über sie gehört von einem, der was über sie gelesen haben will?
Informationen wurden erlesen.
(Straffreier Kindernsex … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“) mag dem Ansehen der FrauR. Künast abträglich sein.
Die Bewertungen der Welt: „Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“
(Link zur Welt unter Zensur)
https://dpa-factchecking.com/austria/200525-99-180365/
Die Bewertungen von S. Liebich: „ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“
„Die Kombination aus Bild und Text suggeriert, dass Künast das so wörtlich behauptet hat“
Aber nur in der Filterblase und Echokammer der Leftisten mit der entstandenen Unfähigkeit komplexe Vorgänge zu überprüfen.
Du meinst also, es ist keine Falschbehauptung, solange es grundsätzlich möglich ist, sie durch Überprüfung zu widerlegen?
So nicht, die angebliche „Falschbehauptung“ ist doch reines Kopfkino beim Leser.
In eine Überschrift welche im Stil der Bildzeitung gestaltet wurde ein wörtliches Zitat hinein zu interpretieren zeugt nicht gerade von besonderer Klugheit.
Wie die Aussage: „Straffreier Kindernsex … wenn keine Gewalt“ verschiedener Möglichkeiten der Interpretation zugänglich sein soll ist mir nicht nachvollziehbar.
Auch im wörtlichen Anteil der Frau Künast
„wenn keine Gewalt“ ist wohl keine Kritik an oder Ablehnung der sexueller Handlungen mit Kindern zu erkennen.
(Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden … „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“)
Wo ist da in Wort oder Geist durch Frau Künast auch nur der geringste Zweifel bzw. Kritik an Kindernsex zu erkennen?