Verurteilter Neonazi Liebich will keine Frau mehr sein – Standesamt besteht aber auf persönliches Erscheinen zur Änderung in non-binär

Von außen wirkt es wie eine Abfolge kalkulierter Provokationen. Aus der Sicht von Marla Svenja Liebich ist es vor allem eines: ein Versuch, Kontrolle über ein Leben zurückzugewinnen, das längst zur öffentlichen Projektionsfläche geworden ist. „Ich will mein Privatleben von der Kunstfigur trennen“, sagt Liebich im schriftlich geführten Interview mit Euronews.

Am 29. August sollte Neonazi Liebich eine Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Verurteilt wurde Liebich im Juli 2023 zu anderthalb Jahren Haft wegen Volksverhetzung. Statt den Haftantritt anzutreten, tauchte Liebich unter. Kurz zuvor hatte Liebich beim Standesamt Schkeuditz Geschlecht und Vornamen geändert und gilt seither offiziell als Frau.

Der Vorgang löste eine breite Debatte aus. Kritiker vermuteten, die Änderung sei erfolgt, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen. Brisant ist auch der Kontext: Vor der Änderung hatte Liebich queere Menschen öffentlich diffamiert.

„Be water“

Den Vorwurf der Berechnung weist Liebich zurück. „Im Nachhinein denken viele sicher, ich hätte das alles geplant – es ist aber nicht so. Ich reagiere nur immer so geschmeidig wie möglich“, sagt Liebich und zitiert Bruce Lee: „Be water, my friend.“

Doch auch mit der aktuellen Einordnung hadert Liebich. „Wegen all dem Hass und der Hetze gegen mich“ sei Frau-Sein nicht mehr stimmig. Die öffentliche Figur solle zwar weiterexistieren, aber unabhängig vom bürgerlichen Namen. „Marla Svenja Liebich ist Marke. Der Avatar ist vom Mensch getrennt.“

Erneute Ummeldung – und Streit mit dem Amt

Am 5. August 2025 meldete Liebich fristgerecht eine erneute Änderung von Namen und Geschlecht an. Der neue Name bleibt geheim; seine Bekanntgabe wäre eine „mediale thermonukleare Bombe“, sagt Liebich. Zur Auswahl stünden nun „divers“ oder „nicht eingetragen“.

Die gesetzliche Wartefrist beträgt mindestens drei Monate. Ein Termin im November scheiterte jedoch daran, dass das Standesamt auf persönlichem Erscheinen besteht. Liebich hält das für unverhältnismäßig und verweist auf die Möglichkeit einer notariellen Unterschrift. Das Selbstbestimmungsgesetz sei ein Grundrecht und berühre die Menschenwürde. Gegen die Entscheidung legte Liebich Fachaufsichtsbeschwerde ein. Bis spätestens 6. Februar 2026 kann die Unterschrift noch geleistet werden.

Europäischer Haftbefehl und Russland-Gerüchte

Nach eigenen Angaben besteht inzwischen ein europäischer Haftbefehl. Ein persönliches Erscheinen beim Amt wäre damit riskant. Zugleich kursieren Gerüchte, Liebich halte sich in Russland auf. Nach dem Untertauchen tauchten in sozialen Netzwerken KI-generierte Bilder mit Moskauer Kulissen auf. Verifizieren lässt sich der Aufenthaltsort nicht. „Ich müsste es erst mal wieder nach Königsberg schaffen – und dann nach Deutschland, ohne an der Grenze kontrolliert zu werden. Kann ich natürlich nicht“, sagt Liebich.

Zur eigenen Verurteilung äußert sich Liebich im Euronews-Interview kritisch. Es habe sich um „Meinungsdelikte“ gehandelt, „nix Krasses“. Interne Vorgänge bei den Ermittlungsbehörden hätten zur Anklage geführt, so die Darstellung. Die Verfassungsbeschwerde sei zwar formell korrekt gewesen, aber nicht angenommen worden. Bei der Urteilsverkündung blieb Liebich demonstrativ: Auf die Frage nach den letzten Worten habe man 14 bis 16 Stunden angekündigt – „daraus wurden 29“.

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18 Antworten

  1. Hans sagt:

    Als ob sich Liebich nach Russland trauen würde. Wie man sie(m/w/d) und die Netzwerke kennt, reicht wohl die Suche im Nahbereich. Im Worst case mal einen Abstecher nache Merseburg.

  2. Hobbysoziologe sagt:

    Ein Mensch, der nie gelernt hat, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen, jammert nun über die Konsequenzen seiner Handlungen. Es war ja nie so gemeint….

  3. Selten so gelacht sagt:

    Ein wunderbares Vorführen unserer blödsinnigen Gesetze.

    • klausklaus sagt:

      es ist vor allem das langweiliges vorführen einer blödsinnigen mediengeilheit. „Be water, my friend.“ hauptsache im gespräch bleiben.

  4. A.W. sagt:

    Mit der meiner Meinung nach überzogenen Strafe hat man sein Gequatsche eigentlich nur politisch aufgewertet. Die ganze Gendershow wäre uns wahrscheinlich erspart geblieben.

    • Die Strafe ist meiner Meinung nach nicht überzogen, sondern zu gering. Ha, jetzt steht Meinung gegen Meinung!

      Und die ganze Gendershow wäre uns wahrscheinlich erspart geblieben, wenn man ihn gleich nach Urteilsverkündung in Haft genommen hätte, wie es (wimre) einige Vertretungen der Nebenklage gefordert hatten.

      • Bürger sagt:

        Ach Martin, wir wissen doch, dass Linke wie Du den Rechtsstaat verachten. Warum musst Du das immer wieder so betonen.
        Im o.g. Artikel gibt es übrigens keinerlei Quelle für die Behauptungen, die Realität stellt sich etwas anders dar.

        • Ach Klops, ich bin 1. kein Linker, sondern gewählter Vertreter der einzigen MassenPARTEI der extremen Mitte und 2. ein großer Fan rechtsstaatlicher Vorgehensweise (was übrigens auch bekannt ist. Naja, Dir natürlich nicht.)

          „Im o.g. Artikel gibt es übrigens keinerlei Quelle für die Behauptungen, die Realität stellt sich etwas anders dar.“

          Das ist nur insoweit korrekt, dass es für den Unfug, den „A.W.“ hier geschrieben hat, keine Quelle gibt, während meine Vermutung durchaus naheliegend und plausibel ist. Natürlich hätte „die Nazi-Tunte“ (O-Ton: Svenja Marla Liebich bei Euronews) auch aus der Haft die Änderung des Geschlechtseintrags beantragen können, aber es wäre halt keine große „ganze Gendershow“ (O-Ton: A.W., hier oben drüber, vielleicht findest Du es) geworden.

  5. ,,Selten so gelacht“…bester Kommentar! Hobbysoziologe und Hans brauchen noch um ihre Blase zu durch brechen.

  6. Henk sagt:

    …..hat einen hohen Unterhaltungswert.

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