Vier Gartenlauben bei Brand in Bad Lauchstädt zerstört
In der Samstagnacht wurde die Polizei 23.35 Uhr zu einem Brand in der Merseburger Landstraße in Bad Lauchstädt gerufen. Aus noch ungeklärter Ursache geriet dort eine Gartenlaube in Vollbrand. Das Feuer breitete sich schnell aus und griff auf drei weitere Gartenlauben über.
Bei dem Brand wurden insgesamt drei der Lauben vollständig zerstört, eine wurde beschädigt. Die Feuerwehr war mit insgesamt 42 Einsatzkräften aus den umliegenden Wehren vor Ort, um das Feuer zu bekämpfen. Dank ihres schnellen Einsatzes konnte eine weitere Ausbreitung der Flammen verhindert werden.
Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Eine Untersuchung des Brandortes ist für den morgigen Tag vorgesehen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines Branddelikts. Hinweise zur Brandursache nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03461 446 295 entgegen.
„In der Samstagnacht wurde die Polizei 23.35 Uhr zu einem Brand in der Merseburger Landstraße in Bad Lauchstädt gerufen.“
Solange nächtliche Streuner nicht präventiv in Haft genommen werden, wie es auch in der Rechtsprechung vorgesehen ist (Unterbindungsgewahrsam), wird sich an diesen schweren Verbrechen mit potentieller Todesfolge (systematische Brandstiftung) nichts ändern.
In der Rechtsprechung ist das vorgesehen? Sicher?
Sieh einfach nach: Unterbindungsgewahrsam.
Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, sind vorsorglich in Haft zu nehmen. Wer sich nachts ohne triftigen Grund in der Gegend herumtreibt, tut dies offensichtlich, um Straftaten zu begehen, wie beispielsweise Brandstiftungen.
Daher sind solche Personen vorsorglich zu inhaftieren. 👍
Das ist keine Rechtsprechung, Großer.
In Bayern hat man Klimakleber in Präventivhaft genommen, obwohl die sich ja nur festkleben und somit keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Nachzulesen hier:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-09/letzte-generation-bayern-praeventivhaft-gewahrsam
„Ein großer Teil von ihnen wurde offenbar im Zusammenhang mit der Internationalen Automobilausstellung IAA in Gewahrsam genommen, die vom 5. bis 10. September in München stattfinden soll… Zumindest sind 16 der Betroffenen laut Letzter Generation bis zum 10. September in Gewahrsam.
Elf weitere sollen länger einsitzen. Zehn von ihnen waren laut Münchner Polizei während einer Blockade am Freitag in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht München habe anschließend angeordnet, dass sie bis zum 30. September im Gefängnis bleiben sollen.“
Wenn das Amtsgericht München dies anordnet, ist dies gängige Rechtsprechung.
Und was für recht harmlose Klimakleber billig ist, sollte doch bei potentiellen Brandstiftern erst recht angewandt werden.
Das ist erst recht keine Rechtsprechung.
@ R & U nicht ein wenig extrem jeden unter Generalverdacht zu stellen?
Stell dir vor du kannst nicht schlafen, gehst spazieren und wirst erstmal niedergerungen & festgenommen, weil wer hat schon immer beim spazieren Ausweispapiere bereit, die Belegen, wo man wohnt